- Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Wohngeld steigt um durchschnittlich 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entspricht.
- Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben - von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
- Kindergeld soll auf 255 Euro steigen
- Elterngeld: Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro.
- Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen wird minimal angehoben.
- Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistung
- Rentenversicherung: Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigen zum 1. Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung - von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat.
- Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ebenfalls - auf jährlich 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze - der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen - erhöht sich auf 73.800 Euro
- Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt
- Für Altkleider gelten ab dem 1. Januar EU-weit neue Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden - auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien müssen im Sammelcontainer entsorgt werden.
- Amalgam-Füllungen ab 2025 verboten
- Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne.
- Briefe und Pakete: Zustellung dauert länger und wird teurer
- Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 statt bisher 49 Euro pro Monat.
- Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Finanzmodell erhoben.
- Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.
- Ab Mai 2025 können Menschen Nachnamen freier und flexibler wählen.
- Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.
Was ändert sich 2025?
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- Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt
Es sei denn, man hat der Einrichtung/Nutzung aktiv widersprochen.
- Briefe und Pakete: Zustellung dauert länger und wird teurer
Ausnahme bei Briefen: Bei Nutzung eines Postfachs bleibt es bei den bisherigen schnelleren Laufzeiten bei der Zustellung.
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Was hat es mit dem Nachnamen auf sich?
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Der Punkt funktioniert auf dem Handy nicht. Auf dem PC schon.
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Probiere nochmal, ich habe vor wenigen Augenblicken den Link deswegen getauscht. Jetzt funktioniert es bei mir. Der Link zeigt auf ein FAQ-PDF beim Bund, also keine Webseite. Alternativ hilft auch Google mit "Namen Änderung 2025".
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Probiere nochmal, ich habe vor wenigen Augenblicken den Link deswegen getauscht. Jetzt funktioniert es bei mir. Der Link zeigt auf ein FAQ-PDF beim Bund, also keine Webseite. Alternativ hilft auch Google mit "Namen Änderung 2025".
Wie bereits geschrieben. Mit dem PC funktioniert es.
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Mit dem iPhone ist der Link aufrufbar, es öffnet sich das pdf.
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Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne.
Soll Benzin 2,3 cent/l teurer machen und wird wohl vom aktuell sinkenden Ölpreis kompensiert.
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Mit dem iPhone ist der Link aufrufbar, es öffnet sich das pdf.
Mit Android geht's jetzt auch.
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