Aber wenn man wie neuerdings außer auf Anforderung keinen Kassenzettel mehr bekommt. Wie soll man dann beweisen, wo man das gekauft hat? Wenn ein Verkäufer darauf besteht, dass man einen Kassenzettel vorlegen muss, um Ware zu tauschen, zurückzugeben oder andere Ansprüche geltend machen, dann müsste der Verkäufer bei jedem Kauf darüber informieren, dass man all diese Ansprüche verliert, wenn der Kassenzettel nicht ausgehändigt wird. Alles Andere würde ich als absichtliche Täuschung des Verbrauchers werten, um dem Verbraucher die gesetzlich zugesicherten Rechte weg zu nehmen.
Man hat für die Registrierung einer Congstar / Ja! / Penny SIM nur einen allereinzigen Versuch. Wird dieser vom Anbieter abgelehnt, so wie bei mir auch, ist die SIM auch nicht mehr auf eine andere Person registrierbar und damit leider nagelneuer Elektroschrott.
Wie viele SIMs von denen hattest du bei deinem Registrierungsversuch? Und was war die Begründung?