Congstar lehnt weitere Simkarten ab

  • Aber wenn man wie neuerdings außer auf Anforderung keinen Kassenzettel mehr bekommt. Wie soll man dann beweisen, wo man das gekauft hat? Wenn ein Verkäufer darauf besteht, dass man einen Kassenzettel vorlegen muss, um Ware zu tauschen, zurückzugeben oder andere Ansprüche geltend machen, dann müsste der Verkäufer bei jedem Kauf darüber informieren, dass man all diese Ansprüche verliert, wenn der Kassenzettel nicht ausgehändigt wird. Alles Andere würde ich als absichtliche Täuschung des Verbrauchers werten, um dem Verbraucher die gesetzlich zugesicherten Rechte weg zu nehmen.

    Man hat für die Registrierung einer Congstar / Ja! / Penny SIM nur einen allereinzigen Versuch. Wird dieser vom Anbieter abgelehnt, so wie bei mir auch, ist die SIM auch nicht mehr auf eine andere Person registrierbar und damit leider nagelneuer Elektroschrott.


    Wie viele SIMs von denen hattest du bei deinem Registrierungsversuch? Und was war die Begründung?

  • Erstattungspflichtig wäre m. E. nur der Verkäufer des Startersets. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Danach hat man Pech gehabt.

    Naja man hat ja das Starterset aufgebrochen (weil es nicht anders geht zwecks Nutzung). Und ab dann wird wohl der Verkäufer raus sein, da das Produkt so nicht weiterverkäuflich ist (siehe auch #49) und der Verkäufer dich an den Anbieter verweisen wird. Denn der macht ja die Probleme, nicht der Verkäufer des Startersets. Im Zusammenhang mit der Person für die es registriert werden soll.
    Und wie wir wissen, versuchen manche Anbieter es dem Kunden so schwer wie möglich zu machen, wenn es um Rückzahlungen geht. Die wissen auch, dass man wegen Beträgen unter 10€ nicht klagt. Da ist "aussitzen" oftmals angesagt. Egal wer nun konkret...

    Wenn ich das alles hier so lese, kommt Congstar niemals für mich in Frage. Egal was die anbieten. Auch deswegen nicht, da deren Prepaid Ableger (Penny + ja) keinen Kundenaccount per Browser mehr bieten und in Zukunft auch Congstar nicht mehr. Und dessen, was die sich zu Jahresanfang leisteten.

    Mozart40, stelle ich mir trotzdem u.U. schwierig vor, vor dem Hintergrund, dass man mehrere Artikel gekauft hat und auf dem Kontoauszug nur eine Endsumme steht. Da ist es ohne Rechnung schwer...

  • Wenn ich das alles hier so lese, kommt Congstar niemals für mich in Frage. Egal was die anbieten. Auch deswegen nicht, da deren Prepaid Ableger (Penny + ja) keinen Kundenaccount per Browser mehr bieten und in Zukunft auch Congstar nicht mehr. Und dessen, was die sich zu Jahresanfang leisteten.

    Es ist sowieso alles ein Versteckspiel. Congstar Tarife sind gar nicht congstar. Der Vertragspartner ist die Telekom Deutschland. Und dort wo nicht congstar drauf steht (jamobil, Penny) ist der Vertragspartner congstar. Und dann behauptet die Telekom in bestimmten Fällen, dass man kein Kunde der Telekom ist, auch wenn der Vertragspartner Telekom Deutschland ist. Da müsste jemand bei der Telekom mal etwas Ordnung schaffen. Da blickt wirklich keiner durch.


    hrgajek oder Teltarif, habt Ihr keine Kontakte, um bei denen anzuregen, das Ganze etwas kundenfreundlicher und übersichtlicher zu gestalten?

    2 Mal editiert, zuletzt von peterdoo ()

  • Bastelino  vodafrank : Wie viele Karten hattet Ihr schon bei Congstar/Penny/ja registriert, als die nächste SIM abgeleht wurde?

    (Auch wenn das wahrscheinlich keine direkte Rolle spielt - sieht eher nach individuellem Zufallsprinzip aus, ob man dabei sein darf... :/)

  • Da müsste jemand bei der Telekom mal etwas Ordnung schaffen.

    Na scheinbar hat die Telekom schon Ordnung geschaffen, wenn sie das, was sie sensemunne gesagt haben, auhc durchgezogen haben. Wäre zu hoffen, dass sie das dann auch generell so durchziehen.


    Was die Vertragspartnersache angeht, haben sie ja durch die Umstellungen die Verwirrung erst geschaffen. Bis 2019 war die Congstar GmbH Vertragspartner bei Congstar, die Congstar Service bei Ja/Penny, und die Telekom Multibrand bei Edeka, Kaufland und Norma. Erste und letztere hat man ja auf die Mutter verschmolzen.

  • Naja man hat ja das Starterset aufgebrochen (weil es nicht anders geht zwecks Nutzung). Und ab dann wird wohl der Verkäufer raus sein, da das Produkt so nicht weiterverkäuflich ist (siehe auch #49) und der Verkäufer dich an den Anbieter verweisen wird.


    Denn der macht ja die Probleme, nicht der Verkäufer des Startersets.

    Das Produkt ist nicht weiterverkäuflich, weil es defekt ist und nicht die auf der Verpackung beworbenen Eigenschaften aufweist. Das nennt man einen Sachmangel und in der Sachmängelhaftung ist allein der Verkäufer, kein Dritter.


    Dass die Verpackung geöffnet wurde, ist bei defekter Ware unerheblich.


    Wenn du dann noch die Supermarktmarke selbst gekauft ("Penny mobil", "ja! mobil") hat, dürfte die Durchsetzung der Ansprüche noch einfach sein. Denn "Penny" oder "ja!" oder wer auch immer haben ja x € kassiert und die Leistung nicht erbracht. Sie treten ja dem Käufer gegenüber als Mobilfunkanbieter auf und nicht etwa der "congstar Kundenservice" oder die "Telekom Deutschland GmbH".

  • congstar möchte natürlich vor dem erstatten des Kaufpreises wissen ob der reguläre Kaufpreis bezahlt wurde, oder ob die simkarte im Rahmen einer Aktion vergünstigt erworben wurde.


    Nur deshalb wird ( derzeit wieder ) nach dem Kaufbeleg gefragt, da ja einige Aktionen mit vergünstigten Kaufpreis für das starterset gefahren wurden in letzter Zeit.


    Wer von vornherein sagt....ich habe nur 2.99 Euro im Angebot dafür bezahlt....bekommt in der Regel den Kaufpreis auch ohne kaufbeleg die 2.99 erstattet.


    Wer jedoch darauf beharrt, daß er den vollen Kaufpreis erstattet haben will aber ...Angeblich... den kaufbeleg nicht vorweisen kann, der wird vertröstet zu einer Aufladung einer dort bereits bestehenden Simkarte ( mit knapp 10 Euro )


    So war zumindest meine Erfahrung vor ca. 1.5 Jahren als sie eine weitere simkarte bei mir abgelehnt hatten.


    Mit neuem Reisepass....Habe ich aber auch wieder einen neuen Account eröffnen können ( vermutlich für max. 3 Simkarten )

  • Es wird dir nichts nutzen vor Ort im Markt irgend welche Gesetzlichkeiten zu zitieren, wenn es darum geht, das Gelumpe (Starterset) zu reklamieren und dein Geld wieder zu bekommen, wenn die Nichtaktivierung Congstar in dir als Person ansieht. Mit jemand anders hätte es ja klappen können.
    Du rennst da gegen den Baum, dann zur VBZ, zahlst dort mindestens 15€ Begrüßungs- oder Eintrittsgeld und schon haste den Streitwert überschritten. Über andere Möglichkeiten schreiben wir erst gar nicht, da noch teurer.

    [...]

    Denn "Penny" oder "ja!" oder wer auch immer haben ja x € kassiert und die Leistung nicht erbracht. Sie treten ja dem Käufer gegenüber als Mobilfunkanbieter auf und nicht etwa der "congstar Kundenservice" oder die "Telekom Deutschland GmbH".

    Das ist falsch, Penny - als Bsp -ist Verkäufer von Startersets.
    Aus dem Impressum der Webseite entnommen, die man auch für die Aktivierung nutzen kann:
    congstar - dein Ansprechpartner

    congstar Services GmbH
    Bayenwerft 12-14
    50678 Köln

    Kundenservice
    Hotline: 0221 79 700 330 (Montag - Samstag von 08:00 Uhr - 22:00 Uhr)
    E-Mail: pennymobil-service@congstar.de

    Geschäftsführung:
    ....
    ....

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