CallThrough-Telefondienst telmy wird eingestellt - ist die Auszahlung von Restguthaben möglich ?

  • Vor vielen Jahren wurde ich Kunde bei telmy - nach Einzahlung von Guthaben kann man damit per CallThrough von einem festzulegenden Anschluss Destinationen in aller Welt zu günstigen Preisen erreichen.


    Es gab Bonusguthaben für Kundenwerbungen - das habe ich ein paar Mal gemacht.


    Gelegentlich gab es auch Aktionen, z.B. bei Aufladung von 20€ bekam man ein Guthaben von 22,50€ gutgeschrieben (also eine andere Form von Bonusguthaben).

    So eine Bonusaufladung habe ich einmal gemacht... und sitze nun auf einem Berg von Guthaben in Form von Telmy-Punkten.


    Inzwischen nutze ich den Dienst nicht mehr - derartige Telefonate werden heutzutage lieber per WhatsApp oder Satellite durchgeführt.


    Per Mail von heute hat telmy angekündigt, dass der Dienst zum 31.12.2024 eingestellt wird - bis dahin könne man aber noch sein Guthaben vertelefonieren.

    Die Auszahlung von eingezahltem Guthaben wird in der Mail nicht angeboten, auch nicht im Kundenportal.


    Frage: habe ich Anspruch auf Auszahlung des Guthabens? Denn am Verzehr des Guthabens per Telefonie habe ich eigentlich keinen Bedarf.


    Bei den Prepaid-Mobilfunkanbietern ist das mit der verpflichtenden Auszahlung von Restguthaben ja geregelt - gilt das auch für solche CallThrough-Dienste, und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?


    Es gibt ein Musterformular der Verbraucherzentrale - werde ich evtl. probieren.


    Danke vorab für nützliche Hinweise.

    2 Mal editiert, zuletzt von rmol ()

  • Da es sich um ein Dienst im Prepaidverfahren handelt sehe ich das so, dass eine Auszahlung nicht verweigert werden darf. Anbieter ist in Deutschland ansässig, also stehen auch die Chancen gut, falls sie nicht kooperativ sind, mit Druck der Bundesnetzagentur und Anwalt das Geld wieder zu bekommen.

  • ich hab halt, während ich lange in deren Warteschleife nicht vermittelt wurde, eine Email mit Fristsetzung geschickt.

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  • ich hab halt, während ich lange in deren Warteschleife nicht vermittelt wurde, eine Email mit Fristsetzung geschickt.

    Das habe ich nun auch getan. Hast Du schon eine Antwort oder gar eine Zahlung erhalten?

  • nein :(

    Das nervige:

    nicht nur in solchen Fällen, wo Firmen womöglich das Geld längst ausgegeben haben, bekommt man heutzutage viel zu häufig keine Antwort..

    Die 20,-€ machen mich nicht arm aber es kotzt mich so dermaßen an das es MIR, für MEIN Unternehmen wichtig ist seriös zu arbeiten während andere es nicht mal für nötig halten mir mein Eigentum zurück zu geben...

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  • klar - seh ich auch so.


    Wobei ich damit natürlich Punkte oder sowas in der Art gekauft habe - vielleicht sind die ja einfach ungültig?

    Mal schauen ob ich nochmal Lust habe es telefonisch zu versuchen...

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  • Die Zahl der Punkte sieht man im Kundencenter. Und man kann auch die Aufladungen der Vergangenheit sehen, wenn man lange genug in der Vergangenheit sucht - meine letzte ist von 2018.

  • Meine Kündigung & Antrag Auszahlung ging an die Mail-Adresse (als pdf-Anhang, mit Unterschrift), und als Textnachricht über das Kontaktformular (dort gibt es keine Möglichkeit für Anhänge, wie z.B. ein unterschriebener Brief).


    Ca. 30min nach Versand der Kontaktformular-Nachricht kam folgende Mail von support (at) telmy.com - es ist aber nicht ersichtlich, auf welche der beiden (gleichlautenden) Nachrichten von mir die sich bezieht.


    Das mit der angeblichen Verjährung halte ich für falsch, vgl. das im Eingangsposting verlinkte Musterformular der Verbraucherzentrale (wo genau auf diese Frage eingegangen und ein BGH-Urteil zitiert wird).

    Das Datum (und den Nachweis) der letzten Aufladung werden sie von mir bekommen, ist aber schon länger als die genannten 3 Jahre her (also angeblich verjährt).

    Ich hatte schon in der Kündigung erklärt, dass ich am Abtelefonieren des Guthabens kein Interesse habe - daran ändert sich auch nichts, wenn die Frist auf 12 Monate verlängert wird (wie soll das überhaupt 12 Monate gehen - ich denke der Dienst wird Ende diesen Jahres eingestellt?).


    Werde nun also mit nochmaligen Hinweis auf das BGH-Urteil die Rückzahlung mit 6 Wochen Zahlungsfrist verlangen.

    Einmal editiert, zuletzt von rmol ()

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