Vor vielen Jahren wurde ich Kunde bei telmy - nach Einzahlung von Guthaben kann man damit per CallThrough von einem festzulegenden Anschluss Destinationen in aller Welt zu günstigen Preisen erreichen.
Es gab Bonusguthaben für Kundenwerbungen - das habe ich ein paar Mal gemacht.
Gelegentlich gab es auch Aktionen, z.B. bei Aufladung von 20€ bekam man ein Guthaben von 22,50€ gutgeschrieben (also eine andere Form von Bonusguthaben).
So eine Bonusaufladung habe ich einmal gemacht... und sitze nun auf einem Berg von Guthaben in Form von Telmy-Punkten.
Inzwischen nutze ich den Dienst nicht mehr - derartige Telefonate werden heutzutage lieber per WhatsApp oder Satellite durchgeführt.
Per Mail von heute hat telmy angekündigt, dass der Dienst zum 31.12.2024 eingestellt wird - bis dahin könne man aber noch sein Guthaben vertelefonieren.
Die Auszahlung von eingezahltem Guthaben wird in der Mail nicht angeboten, auch nicht im Kundenportal.
Frage: habe ich Anspruch auf Auszahlung des Guthabens? Denn am Verzehr des Guthabens per Telefonie habe ich eigentlich keinen Bedarf.
Bei den Prepaid-Mobilfunkanbietern ist das mit der verpflichtenden Auszahlung von Restguthaben ja geregelt - gilt das auch für solche CallThrough-Dienste, und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
Es gibt ein Musterformular der Verbraucherzentrale - werde ich evtl. probieren.
Danke vorab für nützliche Hinweise.