ich nicht...
Und 2,99 (oder 1,99 oder wieviel auch immer) sind nunmal mehr als Null, von den Daten erst garnicht zu reden...
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ich nicht...
Und 2,99 (oder 1,99 oder wieviel auch immer) sind nunmal mehr als Null, von den Daten erst garnicht zu reden...
"Gerne stellen wir Ihren Vertrag Nr. 08154711 zum naechsten Ersten ...
... nächsten Jahres..."
2,99 (oder 1,99 oder wieviel auch immer) sind nunmal mehr als Null
Falls sich der Vertrag als Zweit-Sim ein Jahr lang bewährt, würde ich auch 3 Euro im Monat zahlen und dann meine Hauptnummer dahin portieren, oder ggf. das Angebot von Web.de nehmen, denn zu diesem Preis bietet kein anderer die gleichen Konditionen, Momentan kann ich mich nicht beschweren, allerdings war ich auch noch nicht länger in einer Gegend, wo es das echte 1&1 Netz gibt.
Ich denke, darauf spekuliert das Marketing auch, nur gibt es mehr Kostenlos-Kunden, als man erwartete. Nur in der Nähe der Schweiz würde ich diesen Vertrag niemals nehmen, aber dort war ich noch nie und werde ich auch, wenn überhaupt, nur mal besuchsweise sein.
Von Beginn an habe ich in der "Servicewelt" unter Vertrag - Tarifoptionen - Rechnung dafür gesorgt,
dass "Einzelverbindungsnachweis" und "Rechnung Online und Rechnungsbenachrichtigung" auf "aktiv" stehen.
Für November 2024 sind die beiden Dokumente verfügbar.
Ab Dezember 2024 gibt es nichts mehr.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Wurde hier schon mehrmals thematisiert und sind deckungsgleich mit deinen Erfahrungen
Wie
Schon immer so: keine Rechnungsposten >/< 0 = keine Rechnungsstellung = kein EVN
So sieht die Preisliste für neue Abschlüsse. Die Nichtberechnung des Paketpreises ist also als "Aktion" definiert und nur im Kleingedruckten zu lesen, nicht besonders vertrauenserweckend, auch sieht man dass die Änderung bereits ab dem 8. Januar geplant war.
als "Aktion" definiert und nur im Kleingedruckten zu lesen, nicht besonders vertrauenserweckend,
also explizite Voraussetzungen für einen Gutschrift habe ich nicht gefunden
also explizite Voraussetzungen für einen Gutschrift habe ich nicht gefunden
Exakt. Wann und unter welchen Voraussetzungen eine Grundgebührbefreiung stattfindet entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen. Es kann genau so sein, dass er mal für paar Monaten die "Aktion" aussetzt oder verändert oder ganz streicht. Eine Informationspflicht für Aktionen besteht ja nicht.
Der einzige rechtssichere Weg seitens der Kunden das Paket kostenlos zu bekommen ist zu kündigen und für weitere 12 Monate abzuschließen, nur dann sind die kostenlose Monate Teil der verbindlichen Preisliste.
Die "Aktion" kann auch beliebig verändert werden. Betrifft es heute die Anzahl der Anmeldungen in der Mail-App, so muss morgen vielleicht ein Selfie mit 1&1-Kappe hochgeladen werden.
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