Congstar schaltet Kundencenter 2025 ab

  • Na ja, Congstar hat offenkundig eine neue Eroberungszielgruppe ausgemacht. Dafür hat man nicht nur das Marketing neu aufgesetzt, sondern will auch Servicebedürfnisse bedienen. Sachen wie GB+, der Refresh, aber auch ein rein app-basierter "Self-Service"-Ansatz sind offenkundig Lösungen auf Bedürfnisse, die sich aus Marktforschungen ergeben haben.

    Die App soll eine bestimmte Qualität X erreichen, dafür fehlen aber Entwicklungsressourcen. Also werden die aus dem "meincongstar"-Bereich abgezogen, zumal das Webportal den Unternehmenszielen nicht länger dient.

    Rein von den Entwicklungsressourcen her wundert es mich aber schwer, dass da nicht ein Webportal die kostengünstigste Variante mit der zugleich besten Reichweite sein soll. (Richtig gemachte) Web-Anwendungen haben doch gerade den Vorteil, dass sie mit allen Plattformen nutzbar sind, auf denen es einen halbwegs aktuellen Webbrowser gibt. Sprich: nahezu alle, egal ob PC, Tablet oder Smartphone, egal ob Microsoft- oder Apple- oder ganz andere Welt.
    Da muss nur eine einzige Webversion entwickelt und gepflegt werden, und alle sind gleichermaßen bedient.


    Ist da im Gegensatz die Entwicklung einer Android-App, vermutlich parallel dazu auch einer eigenen Version für iPhone & Co., nicht viel aufwändiger?


    Ein jüngerer Trend ist bei Apps ja sogar, dass bei Einführung von 2-Faktor-Authentifizierung und/oder Single-Sign-On-Systemen plötzlich aus der App „ausgebrochen“ wird zu Webseiten und es erst danach wieder in der App weiter geht (Beispiel: DB Navigator). Da wirkt es für mich noch unsinniger, warum man nicht gleich in der WWW-Welt bleibt. Es gibt ja sogar auch reichtlich Apps, die intern eigentlich eh nur eine Webanwendung verpackt als App sind.


    Ich kann mir aktuell tatsächlich für Congstars Plan, Richtung App-only zu gehen und das Webportal abzuschaffen, keine wirklich guten Gründe vorstellen. Sollte es der Wunsch nach mehr Datensammeln (Aktivitäts-Tracking etc.) sein, wäre das ein aus Kundensicht schlechter und ablehnenswerter Grund. Sollte es eine Fokussierung auf eine jüngere Zielgruppe sein, dann ließe sich das durch Marketing und passendes Design auch per Webportal leisten, ohne gleich alle hart auszuschließen, die eine App-Nutzung ablehnen oder nicht hinbekommen.


    Jetzt nicht auf Congstar bezogen, aber ergänzend zum Thema: Eine hässliche Beobachtung bei Apps ist auch, dass es einem erschreckend oft in Apps schwer bis fast unmöglich gemacht wird, die Rechtstexte zu AGB, Widerspruchs- und Datenschutzbelehrung, Leistungsbeschreibung oder Nutzungsbedingungen etc. abzuspeichern oder auszudrucken: oft werden die Texte ohne Angabe einer Webadresse (wo man's dann zumindest am PC aufrufen und abspeichern oder ausdrucken könnte) nur App-intern angezeigt; oft sind Screenshots nicht erlaubt, oft geht noch nichtmal Kopieren; Ausdruck oder Download wird sehr selten direkt angeboten. Ich halte das für extrem Verbaucher-unfreundlich, wenn ich rechtswirksam bestätigen soll, dass ich einen Text gelesen und ihm zugestimmt habe, ohne „das Unterschriebene“ selbst aufbewaren zu können! Und ich kann aus eigener Erfahrung nur empfehlen, immer selbst Kopien von Vertragsunterlagen zu haben. Nur so konnte ich in vielen Fällen über die Jahre mein Recht durchsetzen und war nicht dem Anbieter schutzlos ausgesetzt. (Nur ein Beispiel: vertraglich vereinbarte zeitlich unbeschränkte kostenlose Kontoführung vor Jahren bei der Postbank, die dann plötzlich kommentarlos und vertragswidrig Monatskosten abgezogen hat. Kopie der Vertragsunterlagen an den Support geschickt und – voilà – gab's Erstattung und es war ab dann wieder ohne Monatskosten; für ein paar Jahre …)


    Ich selbst habe keine Probleme mit Apps, nutze zum Archivieren von Congstar-Rechnung und -EVN aber trotzdem das Webportal viel lieber, weil ich dann alles gleich bequem passend benennen und ohne Umwege in meinem etablierten Dokumentenverwaltungssystem ablegen kann.
    Aber ich helfe vielen Senioren und beobachte es viel zu oft, dass – wegen beeinträchtigtem Sehen und schlechterer Augen-Finger-Koordination als bei jungen Leuten – schlicht schon die Kleinheit des Smartphone-Bildschirms alles, was über's reine Telefonieren hinaus geht, mühsam macht. Was am PC mit Tastatur, Maus und großem Bildschirm aber überhaupt kein Problem ist. Was viele Jüngere anscheinend auch nicht sehen, ist, dass die Smartphone-Bedienung keinesweg selbsterklärend ist. Tippen, Wischen, lange Halten, Mehrfingergesten, Bedeutung der Icons – zu fast nichts gibt es systematische Erklärungen, sondern man muss es sich durch viel „damit spielen und beobachten, was passiert“ selbst herleiten. Dass die Bedienung intuitiv wäre, stellt sich erst als Ergebnis dieses Spielens und Lernens ein. Jetzt haben aber gerade die Nicht-Jungen oft viel Angst, etwas falsch, etwas kaputt zu machen, was genau ein entspanntes Herumspielen unmöglich macht. Und sie sind schlechter, schnell alles zu erfassen, was 'jetzt gerade' da am Schirm passiert ist, was das Lernen und Zusammenhänge-Sehen auch massiv erschwert. Wer nicht mit bekommt, dass da plötzlich ein Strich durch das winzige Lautspecher-Symbol ganz oben rechts geht, kann auch nicht von selbst verstehen, dass er das durchs Tippen aufs Ruhemodus-Symbol unten links bewirkt hat. Alles kein Problem nach Eingewöhnung und ständiger Übung. Aber dorthin zu kommen, ist für Ältere machmal ein holpriger Weg voller Ängste.


    Es geht zudem auch nicht darum, ob man nicht alles per Smartphone auch irgendwie hinbekommen könnte, sondern die Situation ist: man hat etablierte Systeme und Abläufe und plötzlich wird ohne erkennbare Not und ohne erkennbare Vorteile alles vom Anbieter geändert und dadurch – teils nicht unerheblicher! – Aufwand beim Kunden erzeugt.


    Dass man da als Kunde protestiert, ist meines Erachtens nachvollziehbar.


    Ich persönlich würde es sehr begrüßen, wenn Congstar das nochmal überdenkt und den geplanten App-Zwang wieder verwirft!

  • Die werden sich das schon gut vorher überlegt haben. Und wahrscheinlich nutzt nur maximal 1-2% der Kunden überhaupt noch das Portal. Und Kündigungen deshalb scheint es kaum gegeben zu haben, sonst hätte die Telekom das Vorhaben längst abgebrochen.


    Es ist sicherlich günstiger, wenn man nur Apps baut, die im Grunde nur ein modifizierter Webbrowser sind, wie es beispielsweise Drillisch mit seinen gefühlt 70 Marken bereits macht oder SIMon mobile. Nur funktionieren diese Apps meistens nicht so zuverlässig wie eine nativ programmierte App, wie beispielsweise die Congstar oder fraenk App. Bei iOS macht WebKit da gerne Probleme, bei Android hier und da Blink.

  • Oder es ist egal, ob man dadurch Kunden verliert, hauptsache die Kostenseite sieht gut aus. An Kunden, die nur den 9ct. Basistarif haben und kaum nutzen lässt sich warscheinlich nicht viel verdienen.

    Ich zahle 2€ für 1GB für 28 Tage aber nur wenn ich auch buche. Derzeit ist es komplett aus.

    o2 Kunde seit 2007.

  • Bietet Congstar denn noch irgendwas Nützliches, was es woanders nicht günstiger gibt?

    Congstar hatte Postpaid-Tarife ohne Fixkosten. Für Leute, die primär Erreichbarkeit benötigen, zumal im Telekom-Netz, sind solche Alttarife durchaus brauchbar.

  • Eine hässliche Beobachtung bei Apps ist auch, dass es einem erschreckend oft in Apps schwer bis fast unmöglich gemacht wird, die Rechtstexte zu AGB, Widerspruchs- und Datenschutzbelehrung, Leistungsbeschreibung oder Nutzungsbedingungen etc. abzuspeichern oder auszudrucken: oft werden die Texte ohne Angabe einer Webadresse (wo man's dann zumindest am PC aufrufen und abspeichern oder ausdrucken könnte) nur App-intern angezeigt; oft sind Screenshots nicht erlaubt, oft geht noch nichtmal Kopieren; Ausdruck oder Download wird sehr selten direkt angeboten. Ich halte das für extrem Verbaucher-unfreundlich, wenn ich rechtswirksam bestätigen soll, dass ich einen Text gelesen und ihm zugestimmt habe, ohne „das Unterschriebene“ selbst aufbewaren zu können!

    Deshalb kommen beim rechtssicheren Verfahren nach TKG Vertragsunterlagen vorab per E-Mail.


    Ich halte das für eine sehr verbraucherfreundliche Regelung. Eine wirksame Zustimmung zu AGB, die irgendwo in winzig kleiner Schrift in einer App angezeigt werden, wird kein Gericht durchgehen lassen. Damit sind die AGB nicht wirksam vereinbart und die Stelle treten die verbraucherfreundlichen gesetzlichen Bestimmungen.


    Das verhält sich ähnlich, wie wenn der Zugang zum Kündigungsbutton vorsätzlich erschwert wird: Dann können Kunden den Vertrag sofort ohne Frist und Restlaufzeit kündigen.

  • Schön wäre es wenn diese Anbieter garkeine seitenlangen AGBs und Sternchentexte mehr benötigen würden weil alle relevanten Informationen die im normalen Kunde-Anbieter-Verhältnis gelten gleichgroß und direkt dabei stehen würden.


    Wobei es bei Congstar ja noch geht, wir haben Anbieter deren Produktbeschreibungen lesen sich eher wie 24 Monate Vertrag, angezeigter Preis nur in den ersten drei Wochen wenn der Kunde eine Jungfrau auf einem weissen Pferd bei Mondlicht dreimal um einen Springbrunnen reiten lässt.

    Immer unterwegs auf Straße und Schienen mit:
    Samsung Galaxy A54 - Physische SIM: Vodafone + 1&1. // eSIM: o2 + Telekom.

    o2 VDSL mit AVM FritzBox 7590 AX /// Viele viele Test-SIM und ein im Aufbau befindliches Gerätemuseum.

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