Wohnung ohne DSL und Kabel

  • Hey,

    ich brauche eure Meinung bzw ein paar Tipps von euch.

    Ich habe eine Wohnung angemietet mitten in der Stadt. Die Maklerin hat mir Versichert, Vodafone Kabel und DSL würde gehen. Telekom hat mir angezeigt 100 Mbit DSL würde gehen. Kabel Buchse war im Haus.
    Soweit so gut, ich habe nichts schriftliches Vereinbart. Da war ich wohl zu Leichtsinnig. Offenbar kann Vodafone kein Kabel schalten, wofür dann die Kabel Buchse ist dürfen sie mir keine Auskunft geben. Telekom Zeigt zwar bis zu 100 Mbit an, aber sobald man DSL bucht stornieren sie den Vertrag wegen fehlender DSL Ports. Der Telekom Laden meinte er könne mir nicht mal 16 Mbit Buchen. O2 hat mir 16 Mbit angeboten, wird dann aber vermutlich auch storniert. Wie sieht da die Rechtliche Lage aus? Im Haus nebenan geht Vodafone. Ist der Vermieter dazu verpflichtet dafür zu sorgen das ich Internet bekomme?

    Alternativ würde auch Mobilfunk gehen. O2 bietet 250 Mbit. Vodafone 20. Telekom 30. Welche Möglichkeiten habe ich. Wenn ich jetzt zum Beispiel bei O2 einen Daten Tarif hole, wie kann ich dann eine Festnetz Nummer kommen?

  • Warum sollte der Vermieter dazu verpflichtet sein, es sei denn du hast den Internet Zugang im Mietvertrag. Gegen fehlende Ports hilft nur warten, ich würde es bei der Telekom probieren, denn wenn die Ports so knapp sind, dann werden bestimmt ihre Kunden zuerst bedient.

    Mobilfunk ist erst einmal eine Option, wenn nicht allzu viel Datenvolumen gebraucht wird. Wenn du wie ich monatlich 1TB ziehst, wirst du arm. Aber warum muss es eine Festnetznummer sein? Hat doch meist eh jeder eine Allnet Flat. Und wer nicht die 4€ für eine Allnet Flat ausgeben will, ehrlich gesagt, der muss nicht anrufen. Zurückrufen geht auch.

    In relativ teueren Mobilfunkverträgen kannst du eine Festnetznummer bekommen. Hier ist ein Link: https://www.teltarif.de/mobilf…e-mit-festnetznummer.html allerdings schreibt Teltarif nie das Datum des Beitrags dazu, das kann auch schon von 2010 oder so sein. ^^

  • Es ist ganz normal, dass man eine Coax Dose (Fernsehkabel) hat und darüber das Fernsehprogramm empfangen kann, aber kein Internet buchen kann. Bei älteren Häusern ist die Coax Verkabelung nicht rückkanalfähig. Das bedeutet man kann das Signal nur empfangen und aber nicht senden. Darüber funktioniert dann keine Internet Anbindung.

    Was ist nicht verstehe, dass sind die fehlenden Ports. Wenn die Telekom dir wirklich keinen DSL Vertrag anbieten kann, weil sie keinen freien Port bei dir haben, dann wird dir O2 auch keinen DSL Vertrag anbieten können.

    Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet dir einen Breitbandanschluss zu Verfügung zu stellen. Das wäre ja auch sehr unlogisch. Ich meine aber das man in Deutschland ein Recht auf einen Breitbandanschluss hat. Das heisst die Telekom muss dir einen Port zu Verfügung stellen. Ich würde das Ganze mal bei der Telekom eskalieren lassen oder mich sonst an die BNetzA wenden.

  • Sorry, das ist Unsinn. Es gibt kein Recht auf einen DSL Port und daher auch keine Verpflichtung für die Telekom. Es gibt grundsätzlich ein Recht auf Internet, aber solange Mobilfunk und oder Starlink mit 10/1,7 Mbit/s verfügbar sind, gilt der Standort als versorgt. Der TE muss sich einfach etwas gedulden bis ein Port frei wird oder ausgebaut wird und bis dahin auf eine der beiden genannten Technologien ausweichen.

    o2 Mobile M Boost & Magenta Business S im iPhone 15 Pro.

  • Starlink zählt garantiert nicht dazu.

    Ich habe mir das gerade mal durchgelesen, dass ist nicht richtig was du geschrieben hast AlexCeres. Jedenfalls so wie ich es verstehe.

    "Die neue Rege­lung im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz

    Erst zum 1. Dezember 2021 trat dann eine Version des deut­schen Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes in Kraft, die erst­mals ein einklag­bares Recht auf einen schnellen Inter­net­zugang für alle Bürger beinhal­tete. Im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz ist in § 156 bis § 163 nun vorge­geben: Endnutzer haben gegen­über Unter­nehmen, die durch die Bundes­netz­agentur verpflichtet worden sind, einen Anspruch auf Versor­gung mit den von der Verpflich­tung umfassten Tele­kom­muni­kati­ons­diensten, einschließ­lich des hierfür notwen­digen Anschlusses an ein öffent­liches Tele­kom­muni­kati­ons­netz, an ihrer Haupt­woh­nung oder an ihrem Geschäftsort. Der dienst­ver­pflich­tete Anbieter hat die Versor­gung inner­halb der von der Bundes­netz­agentur fest­gelegten Frist nach Geltend­machung durch den Endnutzer sicher­zustellen. Mindes­tens verfügbar sein müssen Sprach­kom­muni­kati­ons­dienste sowie ein schneller Inter­net­zugangs­dienst für eine ange­mes­sene soziale und wirt­schaft­liche Teil­habe, einschließ­lich des hierfür notwen­digen Anschlusses an ein öffent­liches Tele­kom­muni­kati­ons­netz an einem festen Standort."

    Es gibt das Recht auf einen Anschluss eines öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort. Damit ist kein Mobilfunk gemeint und Starlink sowieso nicht. Die Aussage mit Starlink ist ja sogar komplett unlogisch. Wie soll die Bundesregierung einen ausländischen Netzbetreiber dazu verpflichten deutschen Bürgern einen Internet Zugang zu Verfügung zu stellen?

    "Anschlusses an ein öffent­liches Tele­kom­muni­kati­ons­netz an einem festen Standort" Würde für mich Glasfaser, Coax oder DSL bedeuten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Message ()

  • als ich antwortete, stand nur Deine erste Zeile da.


    'an einem festen Standort' ist ja Starlink auch, oder Mobilfunk... Es muss heute mitnichten immer eine Strippe gezogen werden...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Und auch wenn ein Kabel gezogen werden müsste, die Reklamation bei der Bundesnetzagentur dauert vermutlich 5x so lang als auf einen Port zu warten, wenn sich überhaupt was tut.

  • Starlink zählt garantiert nicht dazu.

    Ich habe mir das gerade mal durchgelesen, dass ist nicht richtig was du geschrieben hast AlexCeres. Jedenfalls so wie ich es verstehe.

    Schau mal hier zum Thema Starlink und hier ist das Recht auf Mindesversorgung an sich gut erklärt.

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