Hallo zusammen,
ich benötige Eure Hilfe. Hatte vor 2,5 Jahren über Samsung einen o2 Vertrag abgeschlossen, diesen dann jedoch storniert, da Samsung nach Monaten das Samsung Handy nicht liefern konnte.
Der Vertrag mit Samsung wurde rückabgewickelt, dabei vergaß Samsung scheinbar o2 über die Stornierung zu informieren. o2 buchte dann fleißig 2,5 Jahre Beiträge ab, ohne jemals eine Sim-Karte geliefert zu haben.
Als mir der Fehler auffielt, schrieb ich eine E-Mail an o2 in dem Glauben, dass der Vertrag problemlos von o2 rückabgewickelt wird. Dies war nicht so, o2 weigert sich den Vertrag ab Beginn zu stornieren. Verwies dabei auf die Pflicht des Kunden jede Rechnung innerhalb von 8 Wochen reklamieren zu können.
Hab versucht im Internet zu recherchieren, aber keine richtigen Antworten gefunden.
Bräuchte eine fundierte Antwort, ob o2 auf der rechtlichen sicheren Seite ist oder ich dagehen vorgehen kann.
Vielen Dank.
Beste Grüße
Antwort o2:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben die Möglichkeit, begründete Einwände gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben. Die berechneten nutzungsabhängigen Entgelte können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Nach Ablauf der vorgenannten Acht-Wochen-Frist oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen die Verkehrsdaten gelöscht wurden, können wir auf die von Ihnen reklamierten Einzelverbindungen nicht mehr zugreifen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass unsere Kunden einer Mitwirkungspflicht unterliegen, wenn es darum geht, Unregelmäßigkeiten im Vertragsverhältnis bzw. bei der Rechnungslegung darzulegen. Auf jeder unserer Rechnungen
weisen wir darauf hin, dass diese als anerkannt gilt, sofern ihr nicht acht Wochen nach Zugang schriftlich
widersprochen wird.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes Ihrem Wunsch nach einer Kulanz Buchung nicht entsprechen können.
Ich verstehe sehr gut, dass Sie sich eine andere Lösung vorgestellt haben, hoffe aber trotzdem, dass meine Informationen hilfreich für Sie sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre o2 Kundenberaterin