1&1 Mobilfunknetz down?

  • Irgendwie wird das Ganze immer mysteriöser.

    Das erste Fehlerbild hat ganz gut du einem CSDB / PCRF Ausfall gepasst, und jetzt auch die Tatsache das das kein einbuchen ins o2 GSM Netz möglich war, weil für das GSM einbuchen ja ältere Protokolle benötigt werden.

    Allerdings sollte es da auch nur passieren wenn man das System komplett neu aufsetzt und die alten Protokolle vergisst. Wenn man ein Backup zurückspielt sollte schon wieder Alles so wie vorher sein.

    Aber die IPv4 Problematik dürfte eigentlich nichts damit zu tun haben.

    Irgendwie scheint da eine grössere Zahl unabhängiger Systeme gleichzeitig betroffen zu sein.


    Es scheint nicht nur ein Softwareupdate gewesen sein sondern was richtig "Grosses" z.B. Verteilung auf mehr Standorte, Wechel auf ein komplett neues System, Ergänzung um einen "echten" 5G Core für 5G SA, etc.

  • Inzwischen wird zumindest mir auch eine v4 Adresse bei den üblichen Testseiten angezeigt (Aggregator wäre 61.8.138.225)

  • Inzwischen wird zumindest mir auch eine v4 Adresse bei den üblichen Testseiten angezeigt (Aggregator wäre 61.8.138.225)

    Nur eine einzige IPv4 Adresse nach aussen für alle Kunden?

    Das wäre ja dann wie es damals bei E-Plus beim I-Mode APN portalmmm.de war, da gab es auch nur eine einzige IPv4 Adresse nach aussen. Über den WAP und WEB APN gab es aber schon damals einen grösseren IP-Pool.

  • Hi Dino_neu, habe das selbe Problem, auch schon die letzten Tage gehabt. Heute Vormittag ging es zeitweise wieder, gerade nicht. Sieht man auch gut, wenn man auf wieistmeineip.de geht, dort steht dann bei IPv4 Adresse nicht vorhanden.

    Kurzes Update:

    Nach dem x'ten Neustart heute Abend klappt es nun auch wieder mit IPV4. Hoffe mal, es bleibt so. 👍

  • Habt Ihr alle dem Anbieter die Störung gemeldet? Ohne Störungsmeldung gibt es anscheinend keine Entschädigung:

    https://www.bundesnetzagentur.…lefon/Stoerung/start.html


    Zitat

    Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann.

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