Ja, 1&1 meldete offiziell, dass die Störung nach einem Tag behoben wurde. 1&1 weiß also ohne eurer Störungsmeldungen nichts davon, dass die Störung länger dauern konnte. Also keine Ansprüche. Einen
Das ist falsch.
1&1 wusste das alle Anschlüsse von Tag 1 an gestört sind und räumt in diversen Entschuldigungsschreiben ein, das es darüber hinaus andauerte.
Die Regelung des TKG soll den Anbieter davor schützen, dass er von der Störung nichts weiss und der Kunde abkassiert. Dies ist hier aber nicht der Fall.
1&1 wusste es, hat nicht zeitnah reagiert, war darüber hinaus für die meisten Kunden kurzfristig nicht zu erreichen (abgeschaltete Callcenter & Kundenwebseiten), hat zumindest meine Störungsmeldung nicht wie vorgesehen am nächsten Tag individuell beantwortet und räumt über freiwillige Gutschriften sogar die länger andauernde Störung ein.
Ich sehe nicht, welcher Richter hier 1&1 Recht geben sollte. Aber natürlich schafft das erst einmal wieder Verunsicherung, die 1&1 für sich nutzen könnte.
Wer nicht selber klagen möchte, kann sich ja den Verbraucherzentralen anschließen, die planen wohl auch schon was.
Es passt aber wieder ins Bild, wie trotz Verschulden von 1&1, diese sich wieder aus der Affäre ziehen wollen.
Muss man nicht mitmachen. Am Ende entscheidet der Kunde ja sowieso, ob man so einen Vetragspartner braucht.