GEG - Eigentumswechsel bei Kauf einer ETW?

  • Das GEG sagt ja aus, dass man bei Ein und Zweifamilienhäusern bei Eigentumswechsel binnen zwei Jahren entsprechend sanieren muss.

    Hab mich zwar noch nie intensiv mit dem Thema befasst, aber das ist mir komplett neu!

    Ich hab nur mitbekommen das Heizungsanlagen die entweder 1991 gebaut wurden ausgetauscht werden müssen. Und Anlagen die älter als 30 Jahre sind, wobei es da auch Ausnahmen geben soll. Wie Kleinstanlagen unter 4KW, Niedrigtemperaturanlagen, Dreizugkessel, Brennwertgeräte, etc.


    Aber es stimmt, wenn man nach "Eigentümerwechsel GEG" googlet dann soll es da tatsächlich eine Verpflichtung bei einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren geben. Allerdings mit den gleichen Ausnahmen.

    Damit dürfte es defacto halb so wild sein, und die meisten Heizungsanlagen aus den 90ern und 00ern dürften eh schon mindestens Niedrigtemperaturanlagen sein, ggf. sogar Dreizugkessel oder Brennwertgeräte.


    Objekt der Begierde:

    -Energieeffizienzklasse C

    -Bj 1998

    -Ölheizung

    Das klingt von der Effizienklasse her sehr gut, die meisten Wohngebäude die in den 90ern oder 00ern gebaut oder saniert wurden bringen es nur auf D oder E.

    Schon B ist ja nur von ganz neuen Gebäuden nach KfW Stanards zu schaffen, und A und A+ ist eigentlich nur mit reinen Passivhäusern und Nullenergiehäusern möglich.

  • Ja, für mich war das Thema auch neu. Wenn man sich mit Wohnungskauf intensiver beschäftigt, findet man sowas raus.


    So macht kaufen nicht wirklich Spass… Zu viele Fragezeichen für mich, so dass ich mir überlege vom Kauf einer ETW abzusehen. Ich will mich nicht finanziell ruinieren, wenn es dann irgendwann heißt… Sonderumlage hier, Sonderumlage da. Und eine Neubauwohnung sprengt leider den finanziellen Rahmen.


    Wundert mich nicht, warum die Länder aufm Balkan eine Eigentumsquote von über 90% haben, bei wesentlich schlechteren finanziellen Voraussetzungen… und in Deutschland die Mehrheit in Miete wohnt.

  • Ich hab ja neulich gekauft und kurz zuvor auch im Internet zu dem Thema recherchiert.


    Eine WEG ist kein ein- oder zweifamilienhaus und somit nicht betroffen - zumindest hat sich das für mich aus dem googlen ergeben.

    Es würde ja auch keinen Sinn machen. Irgendjemand in einer WEG verkauft immer...


    In die Tiefe bin ich aber bewusst nicht gegangen da es mir zum einen egal ist und zum anderen würde ja der Wohnungsmarkt komplett brach liegen wenn man unmögliches verlangen würde.

    Hab mir vorgenommen wenn ich mal wieder bei Haus- und Grund anrufe das im Nebensatz dennoch bestätigen zu lassen...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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