Das GEG sagt ja aus, dass man bei Ein und Zweifamilienhäusern bei Eigentumswechsel binnen zwei Jahren entsprechend sanieren muss.
Hab mich zwar noch nie intensiv mit dem Thema befasst, aber das ist mir komplett neu!
Ich hab nur mitbekommen das Heizungsanlagen die entweder 1991 gebaut wurden ausgetauscht werden müssen. Und Anlagen die älter als 30 Jahre sind, wobei es da auch Ausnahmen geben soll. Wie Kleinstanlagen unter 4KW, Niedrigtemperaturanlagen, Dreizugkessel, Brennwertgeräte, etc.
Aber es stimmt, wenn man nach "Eigentümerwechsel GEG" googlet dann soll es da tatsächlich eine Verpflichtung bei einem Eigentümerwechsel innerhalb von zwei Jahren geben. Allerdings mit den gleichen Ausnahmen.
Damit dürfte es defacto halb so wild sein, und die meisten Heizungsanlagen aus den 90ern und 00ern dürften eh schon mindestens Niedrigtemperaturanlagen sein, ggf. sogar Dreizugkessel oder Brennwertgeräte.
Objekt der Begierde:
-Energieeffizienzklasse C
-Bj 1998
-Ölheizung
Das klingt von der Effizienklasse her sehr gut, die meisten Wohngebäude die in den 90ern oder 00ern gebaut oder saniert wurden bringen es nur auf D oder E.
Schon B ist ja nur von ganz neuen Gebäuden nach KfW Stanards zu schaffen, und A und A+ ist eigentlich nur mit reinen Passivhäusern und Nullenergiehäusern möglich.