- Verbrauchersicherheit an erster Stelle: verlässliche und stets aktuelle Betrugserkennung sowie Überprüfung der Identität des Empfängers
- Keine höheren Gebühren für Sofortüberweisungen
- Kundinnen und Kunden können einen Höchstbetrag für ihre Sofortüberweisungen festlegen
Am Mittwoch haben die Abgeordneten neue Vorschriften angenommen, die sicherstellen sollen, dass Überweisungen sofort auf den Konten von Privatkunden und Unternehmen in der EU ankommen.
Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass Privatkunden und Unternehmen, insbesondere KMU, nicht auf ihr Geld warten müssen und die Sicherheit der Überweisungen erhöhen. Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass Überweisungen günstig sind und unverzüglich bearbeitet werden. Der Text, der bereits mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurde, aktualisiert die derzeit gültigen Regeln des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA).
Unverzügliche Überweisung
Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.
Auch für die Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, gelten die neuen Vorschriften, wenn Konten bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anbieten. Dafür wird ihnen eine Übergangsperiode eingeräumt, um die Verordnung umzusetzen. Außerdem wird für solche Konten eine Ausnahmeregelung von der Zehn-Sekunden-Regel außerhalb der Geschäftszeiten gelten, um möglichen Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Liquidität in Euro auszuräumen.
Kundensicherheit, Strafen und Sanktionen
Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollen Zahlungsverkehrsdienstleister über solide und aktuelle Instrumente zur Betrugserkennung und -prävention verfügen. So soll verhindert werden, dass Überweisungen aufgrund von Betrug oder Irrtum auf ein falsches Konto gehen. Zu diesem Zweck sollen in der EU tätige Zahlungsverkehrsdienstleister eine unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren.
Als zusätzliche Schutzmaßnahme gegen Betrug sollen Zahlungsverkehrsdienstleister ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, einen Höchstbetrag für Sofortüberweisungen in Euro festzulegen, der vor der nächsten Überweisung leicht geändert werden kann.
Kommt ein Zahlungsverkehrsdienstleister seinen Pflichten zur Betrugsbekämpfung nicht nach und entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, so können Kunden künftig eine Entschädigung von diesem Dienstleister verlangen.
Zahlungsverkehrsdienstleister, die Sofortüberweisungen anbieten, müssen überprüfen, ob gegen ihre Kunden Sanktionen oder andere restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhängt wurden.
Die Entgelte bleiben gleich
Die Gebühren, die ein Zahlungsverkehrsdienstleister für Sofortüberweisungen in Euro erhebt, dürfen nicht höher sein als die Gebühren, die er für "nicht sofortige" Überweisungen in Euro erhebt.
Zitat
Michiel Hoogeveen (EKR, NL), der federführende Europaabgeordnete, sagte: "Die Verordnung über den sofortigen Zahlungsverkehr stellt die lang erwartete Modernisierung des Zahlungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt dar. Die Kunden können sich nun von der Unannehmlichkeit verabschieden, zwei oder drei Arbeitstage auf ihr Geld warten zu müssen. Wir setzen etwas um, das den Menschen und Unternehmen wirklich am Herzen liegt: Geldüberweisungen innerhalb von 10 Sekunden zu jeder Tageszeit".
Die nächsten Schritte
Der Text wurde mit 599 gegen 7 Stimmen bei 35 Enthaltungen angenommen.
Die neuen Vorschriften treten 20 Tage, nachdem sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwölf Monate Zeit, die Verordnung umzusetzen.