Euro-Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden

    • Verbrauchersicherheit an erster Stelle­: verlässliche und stets aktuelle Betrugserkennung sowie Überprüfung der Identität des Empfängers
    • Keine höheren Gebühren für Sofortüberweisungen
    • Kundinnen und Kunden können einen Höchstbetrag für ihre Sofortüberweisungen festlegen

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    Am Mittwoch haben die Abgeordneten neue Vorschriften angenommen, die sicherstellen sollen, dass Überweisungen sofort auf den Konten von Privatkunden und Unternehmen in der EU ankommen.


    Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass Privatkunden und Unternehmen, insbesondere KMU, nicht auf ihr Geld warten müssen und die Sicherheit der Überweisungen erhöhen. Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass Überweisungen günstig sind und unverzüglich bearbeitet werden. Der Text, der bereits mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurde, aktualisiert die derzeit gültigen Regeln des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA).


    Unverzügliche Überweisung

    Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.

    Auch für die Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, gelten die neuen Vorschriften, wenn Konten bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anbieten. Dafür wird ihnen eine Übergangsperiode eingeräumt, um die Verordnung umzusetzen. Außerdem wird für solche Konten eine Ausnahmeregelung von der Zehn-Sekunden-Regel außerhalb der Geschäftszeiten gelten, um möglichen Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Liquidität in Euro auszuräumen.


    Kundensicherheit, Strafen und Sanktionen

    Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollen Zahlungsverkehrsdienstleister über solide und aktuelle Instrumente zur Betrugserkennung und -prävention verfügen. So soll verhindert werden, dass Überweisungen aufgrund von Betrug oder Irrtum auf ein falsches Konto gehen. Zu diesem Zweck sollen in der EU tätige Zahlungsverkehrsdienstleister eine unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren.

    Als zusätzliche Schutzmaßnahme gegen Betrug sollen Zahlungsverkehrsdienstleister ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, einen Höchstbetrag für Sofortüberweisungen in Euro festzulegen, der vor der nächsten Überweisung leicht geändert werden kann.

    Kommt ein Zahlungsverkehrsdienstleister seinen Pflichten zur Betrugsbekämpfung nicht nach und entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, so können Kunden künftig eine Entschädigung von diesem Dienstleister verlangen.

    Zahlungsverkehrsdienstleister, die Sofortüberweisungen anbieten, müssen überprüfen, ob gegen ihre Kunden Sanktionen oder andere restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhängt wurden.


    Die Entgelte bleiben gleich

    Die Gebühren, die ein Zahlungsverkehrsdienstleister für Sofortüberweisungen in Euro erhebt, dürfen nicht höher sein als die Gebühren, die er für "nicht sofortige" Überweisungen in Euro erhebt.


    Zitat

    Michiel Hoogeveen (EKR, NL), der federführende Europaabgeordnete, sagte: "Die Verordnung über den sofortigen Zahlungsverkehr stellt die lang erwartete Modernisierung des Zahlungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt dar. Die Kunden können sich nun von der Unannehmlichkeit verabschieden, zwei oder drei Arbeitstage auf ihr Geld warten zu müssen. Wir setzen etwas um, das den Menschen und Unternehmen wirklich am Herzen liegt: Geldüberweisungen innerhalb von 10 Sekunden zu jeder Tageszeit".


    Die nächsten Schritte

    Der Text wurde mit 599 gegen 7 Stimmen bei 35 Enthaltungen angenommen.

    Die neuen Vorschriften treten 20 Tage, nachdem sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwölf Monate Zeit, die Verordnung umzusetzen.


    https://www.europarl.europa.eu…nerhalb-von-zehn-sekunden

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  • Unverzügliche Überweisung



    Eine Sofortüberweisung soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.

    Auch für die Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, gelten die neuen Vorschriften, wenn Konten bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anbieten. Dafür wird ihnen eine Übergangsperiode eingeräumt, um die Verordnung umzusetzen. Außerdem wird für solche Konten eine Ausnahmeregelung von der Zehn-Sekunden-Regel außerhalb der Geschäftszeiten gelten, um möglichen Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Liquidität in Euro auszuräumen.

    Ich steh offensichtlich auf dem Schlauch, aber was ist denn da jetzt die grandiose Neuerung gegenüber dem vorhandenen SEPA Instant Payment?

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  • Dass es nichts kosten darf? Zumindest wenn reguläre Überweisungen kostenlos sind.

    Die Gebühren, die ein Zahlungsverkehrsdienstleister für Sofortüberweisungen in Euro erhebt, dürfen nicht höher sein als die Gebühren, die er für "nicht sofortige" Überweisungen in Euro erhebt.

    Wo ich mal drauf reingefallen bin, hab eine Ferienwohnung in Griechenland gebucht und dem Vermieter das Geld überwiesen.

    Von dem Geld kam nicht alles an, weil seine Bank Gebühren für den Empfang abgezogen hat.

    Daraufhin meinter der Vermieter, ich soll bitte beim nächsten mal auswählen, dass ich die Gebühren für die Überweisung übernehme.

    Er war dann ganz erstaunt als ich ihm mitteilte, dass ich so etwas gar nicht auswählen kann.

    Wie soll das überhaupt gehen? Dafür müsste meine Bank hier wissen, was die Empfängerbank für Gebühren verlangt.

  • Zitat

    Der Text, der bereits mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart wurde, aktualisiert die derzeit gültigen Regeln des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA).

    Aktualisiert ist z.B. der Punkt Entgelte, aktuell von 0,25€ bis 1,50€.

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  • Dass es nichts kosten darf? Zumindest wenn reguläre Überweisungen kostenlos sind.

    Vermutlich wird das dann dazu führen, dass einige Banken für bisher kostenlose Überweisungen Gebühren einführen. Ob das im Sinne des Erfinders bzw. Kunden ist?

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  • …, dass einige Banken für bisher kostenlose Überweisungen Gebühren einführen. …

    Da sollte der Kunde reagieren, genau wie wenn es z. B. beim Tagesgeld nur 1% gibt ;)

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  • Wo ich mal drauf reingefallen bin, hab eine Ferienwohnung in Griechenland gebucht und dem Vermieter das Geld überwiesen.

    Von dem Geld kam nicht alles an, weil seine Bank Gebühren für den Empfang abgezogen hat.

    Daraufhin meinter der Vermieter, ich soll bitte beim nächsten mal auswählen, dass ich die Gebühren für die Überweisung übernehme.

    Er war dann ganz erstaunt als ich ihm mitteilte, dass ich so etwas gar nicht auswählen kann.

    Wie soll das überhaupt gehen? Dafür müsste meine Bank hier wissen, was die Empfängerbank für Gebühren verlangt.

    Das hört sich an wie eine Swift-Überweisung, nicht wie eine Sepa-Überweisung.

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