Was fragt ihr euch?

  • Ob man mit der "neuen" Forensoftware einzelnen Usern für bestimmte Unterforen oder Threads die Schreibberechtigung entziehen kann.

  • Wenn eine zweispurige Straße (keine Einbahnstraße) nur einen Fahrradschutzstreifen hat, ist dieser dann für die Radfahrer eine Richtungsfahrbahn, oder wird er wie ein echter Radweg in beide Richtungen genutzt?

  • Wenn eine zweispurige Straße (keine Einbahnstraße) nur einen Fahrradschutzstreifen hat, ist dieser dann für die Radfahrer eine Richtungsfahrbahn, oder wird er wie ein echter Radweg in beide Richtungen genutzt?

    Nur in Fahrtrichtung. In der entgegengesetzten Richtung haben die Fahrradfahrer die Straße zu benutzen.

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  • Ich frage mich gerade, ob ich folgende Rechtslage nachvollziehen kann.


    Auf einer Landstraße fehlt das 50-Schild, weshalb Autofahrer geblitzt werden. Diese beschweren sich über die fehlende Beschilderung und die Polizei stellt fest, dass das Schild tatsächlich fehlt.

    Nun hängt die Verhängung der Strafe wohl an der Ortskundigkeit des Fahrers. Oder sagen wir, es wäre möglich das dieser dennoch bestraft wird.

    Wenn ich da nur einmal längs fahre, dann kann man natürlich nicht davon ausgehen, dass da, obwohl da kein Schild ist, auch 50 ist. Das heißt also, wenn ich dann geblitzt werde, bin ich fein raus. Bin ich aber ortskundig und in diesem Fall wohne ich in Rostock-Hinrichshagen, dann muss ich eigentlich wissen, dass da 50 ist.

    Woher soll ich denn als ortskundiger Fahrer wissen, ob die 50 nicht absichtlich zurück gebaut wurde, das Schild abgefallen ist oder ob einer das Schild geklaut hat? Den ersten Fall würde ich sogar noch als wahrscheinlicher einstufen.

    Was denkt ihr?

  • Woher soll ich denn als ortskundiger Fahrer wissen, ob die 50 nicht absichtlich zurück gebaut wurde, das Schild abgefallen ist oder ob einer das Schild geklaut hat? Den ersten Fall würde ich sogar noch als wahrscheinlicher einstufen.

    Was denkt ihr?

    Rein aus dem Bauch heraus würde ich meinen, es zählt in jedem Falle das zuletzt ausgeschilderte Tempo. Wenn da ein Schild mit einer Geschwindigkeitsreduzierung fehlt, sollte das nicht das nicht das Problem des Autofahrers sein.

  • Ich bin da bei dir, kann ja absichtlich aufgehoben sein.

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  • Also habt ihr auch Bauchschmerzen mit dem was der ADAC-Mann gesagt hat. Dann geht es nicht nur mir so.

    Die Regelung mit der Ortskundigkeit hatte ich mal in Zusammenhang mit zugeschneiten Verkehrsschildern gehört. Da macht es auch Sinn, da man erkennen kann, dass das Schild noch da ist.

  • Berichte mal wie es ausgegangen ist.

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