Bürgergeld
Das Bürgergeld wird 2024 erhöht. Die neuen Sätze sehen vor, dass Alleinstehende monatlich 563 Euro statt bisher 502 Euro erhalten. Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren bekommen 471 Euro pro Monat. Für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren ist ein Bürgergeld von 390 Euro vorgesehen. Die jüngsten, bis sechs Jahre alt, sollen fortan 357 Euro erhalten.
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Dies führt auch zu einer Anhebung der Obergrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag erhöht sich für Unverheiratete von 10.908 auf 11.604 Euro und für Verheiratete von 21.816 auf 23.208 Euro.
Energiepreisbremse
Die Bundesregierung setzt die Energiepreisbremse bereits ab Januar, statt wie zuvor geplant im März 2024, aus.
Heizungen bei Neubauten
Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.
CO2-Preis
Der Preis steigt zum 1. Januar auf 40 45 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Ab dem 1. Januar ist für Reisen außerhalb der EU ausschließlich der normale elektronische Reisepass erhältlich.
Kinderfreibetrag
Im nächsten Jahr steigt der Kinderfreibetrag um etwa 360 Euro auf 6.384 Euro für beide Elternteile.
Kinderkrankengeld
Ab dem Jahr 2024 haben Eltern, die gesetzlich versichert sind, Anspruch auf bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr für jedes Kind.
Arbeitszeiterfassung
Nach dem neuen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Arbeitgeber ab 2024 die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch dokumentieren, sofern nicht spezielle tarifliche oder Regelungen für Kleinbetriebe bestehen.
E-Rezept
Ab Januar müssen Vertragsärzte für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Patienten erhalten dieses Rezept per App, Krankenkassenkarte oder als Papierausdruck.
Reifenregelung
Ab dem 1. Oktober 2024 sind Reifen mit der M+S-Kennzeichnung nicht mehr zulässig.
Stattdessen sind nur noch Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt.
Solarpaket/Balkonkraftwerke
Leider wurde das Solarpaket I nicht rechtzeitig im Dezember vom Bundestag verabschiedet.
Damit wird die 800-Watt-Grenze und geänderte Anmeldung zum 01.01.2024 noch nicht wirksam.