Welche Heizung installieren?

  • Das zukünftige Gesetz sieht ja 65 Prozent erneuerbare Energien vor. Kann man eine Pelletheizung ohne weiteres installieren? Weil das Umweltbundesamt sieht ja Holzheizungen inzwischen kritisch wegen des Feinstaubs.

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  • Alternative wäre auch Flüssiggas !

    Hat ein Bekannter auch gemacht !

    Die Heizung muss aber auch für Bio Gas ausgelegt sein und du musst für denn Flüssiggastank platz haben

    Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen!
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  • Hat ein Bekannter auch gemacht !

    Mein Kollege auch.

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  • Alternative wäre auch Flüssiggas !

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    Die Heizung muss aber auch für Bio Gas ausgelegt sein und du musst für denn Flüssiggastank platz haben

    Gibts LPG denn schon auf Biobasis?

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  • Gibts LPG denn schon auf Biobasis?

    Das kann ich mir nicht vorstellen, denn LPG ist ja vorallem Propan und Butan.

    Und solche mittelkettigen Kohlenwasserstoffe entstehen ja beim Biogas nicht, sondern Biogas ist vorallem Methan sowie etwas Ethan und Kohlendioxid.


    Man könnte die Kohlenwasserstoffketten zwar schon so verlängern das am Ende Propan oder Butan rauskommen, aber das dürfte sehr inneffizient sein. Und es wäre auch nicht wirklich sinnvoll.


    Man kann beim Biogas natürlich das Kohlendioxid wegfiltern und an die Getränkeindustrie verkaufen, dann hat man Methan und etwas Ethan. Das brennt ja auch und man kann damit heizen. Hat sogar den Vorteil das es sauberer verbrennt als Propan und Butan, weil der Kohlenstoffanteil niedriger ist. Und das ist dann quasi wie Erdgas und kann von für Erdgas (CNG/LNG) geeignete Anlagen verbrannt werden.


    Oder wenn man unbedingt einen kompakten, flüssigen Brennstoff will wid man wohl eher den Weg über Bioethanol oder Ölmethylesther (Biodiesel) gehen.

  • Das zukünftige Gesetz sieht ja 65 Prozent erneuerbare Energien vor. Kann man eine Pelletheizung ohne weiteres installieren? Weil das Umweltbundesamt sieht ja Holzheizungen inzwischen kritisch wegen des Feinstaubs.

    Solange die Kriterien für die verfeuerten Pellets eingehalten werden

    § 71g
    Anforderungen an eine Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse Der Betreiber einer Feuerungsanlage im Sinne von § 1 Absatz 1 und § 2 Nummer 5 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen hat bei der Nutzung von fester Biomasse sicherzustellen, dass
    1. die Nutzung in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel erfolgt,
    2. ausschließlich Biomasse nach § 3 Absatz 1 Nummer 4, 5, 5a, 8 oder Nummer 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen eingesetzt wird und
    3. Biomasse entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 206) eingesetzt wird.
  • 2. ausschließlich Biomasse nach § 3 Absatz 1 Nummer 4, 5, 5a, 8 oder Nummer 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen eingesetzt wird und


    3. Biomasse entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 206) eingesetzt wird


    Das dürfte schwer nachprüfbar sein, und als Laie muss man sich darauf verlassen was der Lieferant sagt, aber wenn es der Lieferant so bescheinigt dannn wird es in Ordnung sein.

    BTW: Schliesst die GEG Novelle irgendwie eigentlich überhaupt den Neueinbau von Ölheizungen aus?

    Denn zumindest theoreitsch wären Ölheizungen ja auch mit mindestens 65% ja sogar 100% erneuerbaren Energieträgern in Form von RME betreibbar.

    Aktuell gibt das zwar praktisch nicht, weil es teurer wäre als konventionelles Heizöl. Aber zum etwa 1,4 fachen Preis von konventionellen Heizöl sollte es schon machbar sein.

    Und in Altbauten dürfte es trotzdem noch attraktiv gegenüber einer Wärmepumpe sein.

    B65 Heizöl dürfte einen Energiegehalt von 9,1 KWh/l haben
    Bei einem Literpreis von 1,60€ wären das für 2.500 Liter also 22.750 KWh dann 4.000€


    Bei der Wärmepumpe dürfte das wegen dem höheren Wirkungsgrad etwa 21.800 KWh Wärmebedarf entsprechen
    Bei einer durschnittlichen Arbeitszahl von 2 in einem Altbau wären das 10.900 KWh Strombedarf die bei 0,34 €/KWh für 3.706€


    *****

    Bei Neubau oder Generalsanierung ist mit entsprechender Dämmung, geringer Vorlauftemperatur durch Fussboden- und Flächenheizungen in allen Räumen, Erdsonden oder Grabenkollektoren eine Arbeitszahl von 4 oder noch besser Erreichbar, da würde man natürlich in jedem Fall eine Wärmepumpe verbauen.

  • Bei Neubau oder Generalsanierung ist mit entsprechender Dämmung, geringer Vorlauftemperatur durch Fussboden- und Flächenheizungen in allen Räumen, Erdsonden oder Grabenkollektoren eine Arbeitszahl von 4 oder noch besser Erreichbar, da würde man natürlich in jedem Fall eine Wärmepumpe verbauen.

    Im unsanierten Altbau dürfte eine Hybridheizung in der Regel das Mittel der Wahl sein. Hohe Arbeitszahl bei moderaten Temperaturen und wenn es zu kalt wird springt eben der Brenner an.

    Und wenn dann doch mal saniert wird, kann die WP wahrscheinlich noch günstiger (und bei tieferen Temperaturen) arbeiten/eingestellt werden.


    Und verbauen darfst du jede Heizung -„technologieoffen“- musst eben nur rechnerisch nachweisen, dass die 65% erneuerbaren erreicht werden- und ggf. bei Biogas/-öl etc eben auch den Bezug nachweisen können. Einfacher sind halt die diversen Pauschalregelungen wie elektrische WP (allein oder als Hybrid), Fernwärme etc. Bei denen brauchst du gar keine Berechnung durch die Fachleute.

  • Und verbauen darfst du jede Heizung -„technologieoffen“- musst eben nur rechnerisch nachweisen, dass die 65% erneuerbaren erreicht werden- und ggf. bei Biogas/-öl etc eben auch den Bezug nachweisen können. Einfacher sind halt die diversen Pauschalregelungen wie elektrische WP (allein oder als Hybrid), Fernwärme etc. Bei denen brauchst du gar keine Berechnung durch die Fachleute.

    Bei Bioheizöl wäre es im Grunde auch ganz einfach, man könnte das konventionelle Heizöl weiterhin mit Solvent Red XXX und Solvent Yellow 124 rot einfärben, B65 Bioheizöl aber mit Solvent Blue 35 oder 94 und Solvent Yellow 124 dann blau oder grün.

    Dann könnte man das problemlos kontrollieren.

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