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Wenn man netzseitig 2G nicht komplett abschaltet (um genau das zu verhindern), liegt ein Leistungsmangel vor, weil Datenübertragung eindeutig Vertragsbestandteil ist. Das Netz gilt damit als "ausgefallen".
*) Nein, GSM-Anrufe und SMS zählen hier nicht, es ist 2024 nicht 1994.
Wo genau ist das definiert dass Internet im 2G Netz zu funktionieren hat?
Ich würde gern der Bundesnetzagentur antworten, dazu müsste ich mich aber auf rechtliche Grundlagen abstützen.
Im Vertrag von BlackSIM ist das meines Wissens nicht ausdrücklich definiert.