1&1 Mobilfunknetz technische Aspekte (VoLTE, Wifi Calling, Roaming & uvm.)

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    Wenn man netzseitig 2G nicht komplett abschaltet (um genau das zu verhindern), liegt ein Leistungsmangel vor, weil Datenübertragung eindeutig Vertragsbestandteil ist. Das Netz gilt damit als "ausgefallen".


    *) Nein, GSM-Anrufe und SMS zählen hier nicht, es ist 2024 nicht 1994.


    Wo genau ist das definiert dass Internet im 2G Netz zu funktionieren hat?
    Ich würde gern der Bundesnetzagentur antworten, dazu müsste ich mich aber auf rechtliche Grundlagen abstützen.

    Im Vertrag von BlackSIM ist das meines Wissens nicht ausdrücklich definiert.

  • Wo genau ist das definiert dass Internet im 2G Netz zu funktionieren hat?

    Es ist vertraglich definiert, dass Datenübertragung im "Mobilfunknetz" zu funktionieren hat. Die zugrundeliegende Technologie (Bänder, 5G NSA, SA whatever) mag den Nerd ja interessieren, ist für die juristische Behandlung der Frage aber komplett irrelevant.


    Zitat

    Ich würde gern der Bundesnetzagentur antworten, dazu müsste ich mich aber auf rechtliche Grundlagen abstützen.

    Du hast 1&1 halt einfach zu viele technische Details geliefert und dir damit selbst in den Fuß geschossen. Eine Beschwerde muss so formuliert sein:


    "Mein Endgerät überträgt an Standort X von Y bis Z Uhr im 1&1-Netz keine Daten und bekommt keine IP-Adresse zugewiesen. Die Ausführungen von 1&1 sind dahingehend irrelevant, da der Netz-Zugang DAUERHAFT VOLLSTÄNDIG GESTÖRT ist." - Dazu Screenshot von "Über dieses Telefon", wo eindeutig sehen kann, dass kein Datenservice erbracht wird.


    Fakt ist: Mit einer 23er-SIM ist dein Endgerät längere Zeit offline, wenn es sich in G900 einbucht. Was ja aufgrund von Empfangsbedingungen jederzeit passieren kann, schließlich stehen die GSM-Dinger noch überall rum und sind nicht fürs Einbuchen gesperrt. Das ist kein Zustand, der einer vertragsmäßen Leistungserbringung entspricht, egal wie sehr 1&1 sich windet. Wie gesagt wir haben nicht mehr 1994 oder 2004, wo es eine Besonderheit wird mit dem Telefon "online zu gehen". Das wird heute ganz selbstverständlich als der reguläre Betriebszustand eines Smartphones ansehen und alles andere als Störung.


    Du willst nur diesen juristischen Fakt feststellen, damit du dann außerordentlich wegen Nichtleistung kündigen kannst. In rechtlichen Auseinandersetzungen willst dem Gegner möglichst wenig Details liefern, nicht möglichst viele..


    Aber auch bei 1&1 ist es erst seit dem "Grossen Ausfall" so.

    Das 1&1-Netz unverändert gestört. So ist das richtig formuliert. Auch wenn die Presse so tut, als sei alles in Ordnung.

  • Es ist vertraglich definiert, dass Datenübertragung im "Mobilfunknetz" zu funktionieren hat. Die zugrundeliegende Technologie (Bänder, 5G NSA, SA whatever) mag den Nerd ja interessieren, ist für die juristische Behandlung der Frage aber komplett irrelevant.

    D.h. wenn 1&1 O2 anweist seine Nutzer nicht mehr ins GSM zu lassen ist alles in Ordnung? Dann kann man sich nicht mehr beschweren?

  • @wihev14596 ,


    Ich möchte garnicht kündigen. Ich möchte nur dass Internet im 2G Netz funktioniert.

    Weiterhin vermute ich, dass die Bundesnetzagentur sich zunächst nur an BlackSIM (Drillisch) gewandt hat. Und Drillisch hat keinen blassen Dunst was im 1&1 Netz abgeht.

    Nun habe ich die Bundesnetzagentur aufgefordert eine Antwort vom Netzbetreiber einzuholen, da es über Drillisch keinen Sinn ergibt.

  • BTW: Wie sieht es eigentlich im International Roaming über die orange IMSI aus? Funktioniert da dann noch GPRS / EDGE über die GSM Netze?

  • Ich wollte damals auch einen Festnetzanschluß. Es gab keine obwohl die Leitungen liegen. Die Bundesnetzagentur meinte in Teilen sei draußen sogar ein Mobilfunknetz verfügbar und reiche aus. Bis heute sehe ich jedenfalls sofort welches Handy gut ist und welches nichts taugt.


    So nutzte ich über Jahre o2 LTE per Dachantenne obwohl es aller Theorie entgegen gar nicht funktionieren sollte und war den Festnetznutzern deutlich voraus. Dann kamen die Glasfaser in die Kästen und plötzlich baute o2 alles um und nahm zusätzliche und bereits abgeschaltete E-Plus Masten in Betrieb. Ich wollte lange zur Telekom wechseln aber Datenvolumen war dort zu teuer.


    Jedenfalls wollte ich das angebliche Grundrecht auf einen Telefonanschluß in Anspruch nehmen. Nach der Antwort war mir klar, sinnlos.

    o2 Kunde seit 2007.

  • BTW: Wie sieht es eigentlich im International Roaming über die orange IMSI aus? Funktioniert da dann noch GPRS / EDGE über die GSM Netze?

    In Spanien ging nach dem Crash auch Datenübertragung mit 2G. In Deutschland nicht mehr. In Frankreich müsste ich es nochmal testen.

  • In Spanien ging nach dem Crash auch Datenübertragung mit 2G. In Deutschland nicht mehr. In Frankreich müsste ich es nochmal testen.

    In Frankreich im Elsass (Straßburg usw.) funktioniert nach dem großen Crash das Internet im 2G Netz von Orange wunderbar, das konnte ich testen.

  • D.h. wenn 1&1 O2 anweist seine Nutzer nicht mehr ins GSM zu lassen ist alles in Ordnung? Dann kann man sich nicht mehr beschweren?

    Dann sucht das Gerät die nächste LTE-Station, auch wenn es GSM besser empfangen kann.

  • Dann sucht das Gerät die nächste LTE-Station, auch wenn es GSM besser empfangen kann.

    Macht es so oder so, LTE wird immer vor GSM bevorzug, so lange LTE zu empfangen ist wird LTE genutzt egal wie stark das GSM Signal ist.

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