Mein Drillisch Vertrag wird auf das 1&1 Netz umgestellt!

  • Sagt wer die Allianz? :D

    Wenn eine Rechtschutzversicherung mit entsprechendem Kostenrisiko gegen ihr Produkt offen damit wirbt, wÀre ich dem Argument etwas offener zugÀnglich. ;)


    Davon ab gibt es diverse Urteile gegen Mobilfunkfirmen, wenn an der Wohnanschrift keine oder mangelhafte Mobilfunkversorgung besteht. Die BnetzA bietet u.a. Messtools zur Erfassung.


    Das von uns frĂŒher so gerne zitierte Argument Mobilfunk muss nicht ĂŒberall gehen, bezahl mal deinen Vertrag weiter, gilt z.B. fĂŒr die Wohnanschrift nicht mehr.


    Das hindert die Mobilfunkheuschrecken selbstverstÀndlich nicht daran es trotzdem zu versuchen.

    DafĂŒr gibt es dann die Allianz. :D

  • Wenn eine Rechtschutzversicherung mit entsprechendem Kostenrisiko gegen ihr Produkt offen damit wirbt, wĂ€re ich dem Argument etwas offener zugĂ€nglich. ;)

    Komisch das dann die Allianz einfach nur den Text der BnetzA kopiert hat, dieser gilt aber erst mal fĂŒr Festnetzbetreiber ob dieser auch fĂŒr Mobilfunk VertrĂ€ge gilt ist aktuell gar nicht geklĂ€rt weil dazu die BnetzA nichts genaues definiert hat.


    Davon ab gibt es diverse Urteile gegen Mobilfunkfirmen, wenn an der Wohnanschrift keine oder mangelhafte Mobilfunkversorgung besteht. Die BnetzA bietet u.a. Messtools zur Erfassung.

    Dann mal her mit den Aktenzeichen dieser Urteile, das letzte was ich gefunden habe ist aus 2012 und da wurde geurteilt das man keinen Anrecht auf Versorgung an einem bestimmten Ort hat und daher die KĂŒndigung unwirksam ist.

    Aber eben mittlerweile 12 Jahre alt, daher freue ich mich das du aktuelle Urteile gefunden hast und ich freue mich schon diese zu lesen.


    Das hindert die Mobilfunkheuschrecken selbstverstÀndlich nicht daran es trotzdem zu versuchen.

    DafĂŒr gibt es dann die Allianz. :D

    Ja ne ist klar.

  • Dann mal her mit den Aktenzeichen dieser Urteile, das letzte was ich gefunden habe ist aus 2012 ...)

    Na da wissen wir ja bei welchem Jahr du hÀngen geblieben bist. ;)


    https://www.kanzlei-hollweck.d
/kuendigung-handyvertrag/


    Ruf da gerne an und frag nach den Aktenzeichen.


    Ansonsten gibt es auch diese bahnbrechende Möglichkeit der Recherche:


    https://www.google.com/search?
=utf-8&client=firefox-b-m

  • Na da wissen wir ja bei welchem Jahr du hĂ€ngen geblieben bist. ;)


    Wo ist der Bus?


    Ansonsten gibt es auch diese bahnbrechende Möglichkeit der Recherche:

    Also hast du nur mal wieder Unsinn erzÀhlt von wegen "diverse Urteile".

    HÀtte mir aber auch klar sein können...

  • Also hast du nur mal wieder Unsinn erzĂ€hlt von wegen "diverse Urteile".

    HÀtte mir aber auch klar sein können...

    Da wird es keine Urteile geben, weil die Anbieter keines gegen sich öffentlich haben wollen.

    Die werden die KĂŒndigungen einfach akzeptieren, vermutlich aber nur, wenn mit anwaltlicher Vertretung vorgegangen wird.

  • Na da wissen wir ja bei welchem Jahr du hĂ€ngen geblieben bist. ;)


    https://www.kanzlei-hollweck.d
/kuendigung-handyvertrag/



    Naja, du liest deine eigenen Links zu wenig.
    Denn selbst darin steht:
    Haben Sie mit Ihrem Handy schlechten Empfang, so stellt alleine dieser Umstand zunĂ€chst keinen KĂŒndigungsgrund dar. Ein Handyvertrag bietet weltweiten mobilen Empfang, so dass Ihr Provider es nicht sicherstellen kann, dass Sie genau an einem bestimmten Ort guten Empfang haben. Sie mĂŒssen es hinnehmen, dass in bestimmten Gebieten nur schlechter oder gar kein Empfang möglich ist. Eine KĂŒndigung ist aus diesem Grund nicht möglich.

    Angenommene Ausnahme, dass man mit d. Provider eine Vereinbarung/Zusage an einem bestimmten Ort ĂŒber gesicherten Handyempfang geschlossen hat, ist bei PrivatvertrĂ€gen sicher kaum der Fall.
    Alles weitere hat Formulierungen wie "evt." oder "möglicherweise", sprich zu viel Konjunktiv.

    Ich hatte auch bei Teltarif und entweder golem oder Netzwelt gelesen, dass es einen Anspruch auf Handyempfang an einem bestimmten Ort so nicht gibt. Da können nicht alle falsch liegen.
    Und deswegen kann man zwar eine SonderkĂŒndigung schriftlich versuchen, auf einen Rechtsstreit wĂŒrde ich mich allerdings nicht einlassen, um aus dem Vertrag zu kommen. Und Rechtsschutzversicherungen prĂŒfen den Fall auf Erfolgsmöglichkeiten erst selbst, bevor sie dir eine Deckungszusage geben.

  • Deswegen war die Idee des Gesetzgebers, alle Festnetz/MobilfunkvertrĂ€ge von vorneherein auf 1 Monat Laufzeit auszulegen. dann hĂ€tte der Kunde einfach kĂŒndigen können.


    Der TK Welt wĂ€re natĂŒrlich das beliebte GeschĂ€ftsmodell mit dem "Handy fĂŒr 1 Euro" zusammengebrochen. Deswegen haben sie erbitterten Widerstand geleistet.


    Bleibt die Möglichkeit, die wichtige Nummer "vorzeitig" herauszuportieren : Der "alte" Vertrag bekommt eine neue Rufnummer und muss halt die restliche Laufzeit bezahlt werden. Evtl. mag ihn jemand im Freundes/Bekanntenkreis ĂŒbernehmen.


    Den neuen Vertrag dann gleich mit 1 monatiger KĂŒndigung abschließen.

  • Übernehmen aber nicht bei "Drillisch" das lehen die nĂ€mlich ab. Bei denen gibt es keine VertragĂŒbernahme. Wurde mir mal per Kontaktformular mitgeteilt. Sieht deren GeschĂ€ftmodell nicht vor

  • Übernehmen aber nicht bei "Drillisch" das lehen die nĂ€mlich ab. Bei denen gibt es keine VertragĂŒbernahme. Wurde mir mal per Kontaktformular mitgeteilt. Sieht deren GeschĂ€ftmodell nicht vor

    Ist das wirklich so, ein Vertrag bei drillisch kann nicht auf eine andere Person umgeschrieben werden?


    Dann hilft nur das Wegportieren der Nummer, zu ja mobil - hier kostet die Umschreibung nichts, und der anschließende Anschluß eines Neuvertrages mit Portierung wieder zurĂŒck.

  • Das hilft aber in dem Fall (Restlaufzeit) nicht viel.


    Die NichtĂŒbernahme ist der Fluch der "gĂŒnstigen" Tarife. Da werden alle Sondergeschichten gestrichen weil sie Geld kosten wĂŒrden.

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