SMS-Betrugsversuch "Hallo Mama..."

  • Wenn die Nummer nicht existiert, dann wird die SMS nicht zugestellt.

    Wenn die Nummer gefälscht ist, dann wird die SMS nicht zugestellt.

    Wenn die Nummer "echt" ist, dann kann die Nummer umgehend gesperrt werden.


    Würde es einen Unterschied machen, wenn die Anzahl von 1000 Anzeigen zum Beispiel auf 50 zurückgehen würde?

  • "Umgehend" bedeutet, dass eine Anzeige vorliegen muss. und der Rest beschleunigt wird.


    Da der Versender praktisch bestätigt, dass ein Missbrauch vorliegt, sollte die Staatanwaltschaft den Missbrauch der Bundesnetzagentur durchwinken können und die Sperre dann angeordnet werden bzw. weitere Ermittlungen durchgeführt werden.


    Man bräuchte nicht die Nadel im Heuhaufen zu suchen.

  • Die Netzagentur kann die Abschaltung von Rufnummern ohne Staatsanwaltschaft oder Gericht im Wege einer rechtsfähigen Verfügung (Bescheid) anordnen. Eine Anzeige, also die Mitteilung des Sachverhaltes einer (zuständigen) Behörde gegenüber, kann bei der Netzagentur kann bequem online aufgegeben werden. Wenn es also "nur" darum geht, den Rufnummernmissbrauch abzustellen, sollte dort angesetzt werden.

  • Oje ... Ich denke, dass ich mal ausschlafen sollte.


    Irgendwie passen die Dinge, die schreibe und die Dinge, die ich schreiben will nicht zusammen.


    Ich habe eigentlich "Betrug, Betrugsversuch" im Auge. Der Missbrauch einer Rufnummer ist etwas anderes. Eine Rufnummer für einen Betrug zu missbrauchen ist auch wieder etwas ganz anderes .


    Für einen Betrug sollte die Polizei zuständig sein, für den Missbrauch einer Rufnummer die Bundesnetzagentur.


    Ich denke, dass mit dieser Methode (Signatur) sich die Ermittlungen für die Strafverfolgungsbehörden lohnen könnte und auch eine kurzfristige Abschaltung der Rufnummer möglich wäre, um weiteren Schaden abzuhalten.


    Ist auch nur eine Idee, welche mir spontan eingefallen ist.

  • Ich fürchte dass die Mehrheit der Staatsanwaltschaften, beziehungsweise eher die Amtsanwaltschaften aufgrund Zuständigkeit, nicht die notwendigen Ressourcen bei sich und ihrem Ermittlungspersonen, hauptsächlich die Polizei, mobilisieren können um die Masse der Verfahren im virtuellen Raum, also nur das Anbahnen bzw. der versuchte Betrug, zu stemmen.

  • Heute schon wieder eine Spam-SMS gekriegt, diesmal mit einem anderen Absender als der in der SMS genannten Kontaktrufnummer.

    Mal schauen, ob ich die gleich auch mal melde.

    Haupt-SIM: fraenk, 2. SIM: netzclub Norma, Lidl, o2 | Zweithandy: Kaufland mobil

  • Ich fürchte dass die Mehrheit der Staatsanwaltschaften, beziehungsweise eher die Amtsanwaltschaften aufgrund Zuständigkeit, nicht die notwendigen Ressourcen bei sich und ihrem Ermittlungspersonen, hauptsächlich die Polizei, mobilisieren können um die Masse der Verfahren im virtuellen Raum, also nur das Anbahnen bzw. der versuchte Betrug, zu stemmen.

    Nun....


    Das darf aber kein Grund sein es nicht zu verfolgen.


    Im zweifelsfall müssen sie eben leute einstellen, wenn vermehrt arbeit da ist.

  • Also Anzeigen, nur wenn so eien SMS kommt, ist naja nur Papierkram. Ich hatte vor etwas über 10 Jahren einen Online-Betrug mit meinen Daten. Es wurden Sachen bestellt und ein Sky-Abo auf meinen Namen abgeschlossen. Die Anzeigen dazu dauerten zwei Stunden. D.h. der Kriminalkommissar war zwei Stunden beschäftigt damit.


    Was kam raus? Nichts. Fünfeinhalb Jahre (!) später hat man das Verfahren eingestellt seitens der STA. Und hier gings um einen materiellen Betrug als auch Betrug mit meinen Daten. Nun überlege man mal, wenn dafür schon 5,5 Jahre gebraucht werden, was auch nur zehn Anzeigen wegen einer SMS, wo ja erstmal kein Schaden entstanden ist, bedeuten bei den Staatsanwaltschaften.


    Ich habe in einer Kultureinrichtung gearbeitet, wo es eine Phase gab, wo regelmässig Fenster versucht wurden einzuwerfen, dank des Sicherheitsglases davor, blieb der Schaden am Sicherheitsglas, rund 1500 Euro reiner Materialschaden pro Glas. Vierzehn Anzeigen musste ich, als Verantwortlicher, stellen, mit insgesamt 27 beschädigen Gläsern, also 40 500 Euro reiner Materialschaden, Kosten für den Austausch, Hubsteiger, Lohn usw nicht dabei. Das war 2016, und die Anzeigen laufen heute noch.


    Daher kann es keine Lösung sein, Anzeigen bei der Polizei zu erstatten, wenn nur die SMS gesendet wurde. Leider. Die BNetzA ist da eher der Ansprechpartner.

  • Die Polizei in Freiburg hat das Heute wieder zum Thema und meint noch immer das die Nummern gespooft sind.

    Zitat

    Hallo, die Täter interessiert es wenig, ob die Telefonnummer gemeldet wurde oder nicht. Die sammeln die rückgemeldeten Kontakte und nehmen für die Kontaktaufnahme einfach wieder eine andere Telefonnummer. Die Nummern sind in aller Regel gespooft, mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/.../Manipulation/start.html.

    Wir machen es uns damit nicht leicht, sondern setzen die vorhandenen Ressourcen für die Fälle ein, bei denen jemand geschädigt wurde oder es konkrete Hinweise auf einen echten Kontakt gibt.

    Nach ihrer Argumentation heraus müssten wir auch wegen jeder Phishig-Mail ein Ermittlungsverfahren ansetzen, die tagtäglich millionenfach gesteuert werden. In diesem frühen Anfangsstadion, bei der eine Nachricht breit gestreut und nicht gezielt auf eine einzelne Person abzielt, fällt die juristische Bewertung in aller Regel in die Kategorie straffreie Vorbereitungshandlung. Viele Grüße, Polizei Freiburg

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