Wann reicht EVN im Ggs. zur Telefonrechnung nicht aus ?

  • Hallo,

    kenne mich in steuerlichen Sachen eigentlich kaum aus und kann mich weder entsinnen einmal in meinem Leben Telefonkosten die mir entstanden sind steuerlich (d.h. zum Beispiel als Werbungskosten) geltend gemacht zu haben noch habe ich einem Arbeitgeber einen Nachweis vorlegen müssen um für die im Zuge eines Arbeitsverhältnisses entstandenen Telefonkosten kompensiert zu bekommen.

    Nun bemängelte ein Forenteilnehmer im Prepaidunterforum, das ein gewisser Prepaidanbieter nur einen Einzelverbindungsnachweis ausstellt.

    Ich frage nun welchen Nutzen hat eine Rechnung (bei einer Privatperson also kein Firmenhandy).

    Kann man mit einem EVN die Kosten etwa deshalb nicht geltend machen weil die Kosten nur in Bruttopreisform dargestellt werden (die Bahnfahrkarte enthält doch auch keine MWSt) ?

    Akzeptiert das Finanzamt die Telefonkosten z.B. als Werbungskosten (z.B. Gespräch zum Bankberater) nicht weil der EVN z.B. keine ausgewiesene Umsatzsteuer hat ? Und ist für den Arbeitgeber eine Kopie eines EVNs aus demselben Grund als Nachweis wertlos ? Also wäre es demnach also zwingend notwendig als Privatnutzer eine "echte" Rechnung (deren Erstellung normalerweise kostenlos ist) zu erhalten ?

    3 Mal editiert, zuletzt von manwappl ()

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