Fahrzeugkauf von mir als Frau mit Folgen ?.....

  • Hallo zusammen,


    Folgender Fall kurz geschildert:


    Ich habe mir zusammen mit meiner Mutter vor knapp 5 Monaten einen Alfa Romeo Spider Baujahr 1990 zugelegt. Nach einem obligatorischen Werkstatttermin (Ölwechsel) teilte mir der KfZ-Meister mit, dass der Wagen wohl einen gewaltigen Unfall gehabt haben soll. Er gab mir zu verstehen, dass alles sehr fachmännisch !!! behoben wurde aber auf der Hebebühne ist wohl vom Kenner nicht zu übersehen, dass das Fahrzeug einen Frontschaden hatte.


    Das Fahrzeug ist aus zweiter Hand....es gibt also 2 Besitzer (einer von 1990-1998 und der zweite von 1998 bis 2023


    Sowohl der Verkäufer als auch der damaliger Erstbesitzer bestreiten jemals einen Unfall mit dem Auto gehabt zu haben.


    Jetzt meine Frage und nur um die geht es mir auch bei diesem Anliegen:


    Werden Unfälle bei der Polizei oder Versicherung gespeichert, so das man nachverfolgen kann wer den Unfall seinerzeit gehabt hat ? Auch über 30 Jahre ? Gut möglich, dass der Unfall sich schon in der ersten Jahren ereignet hat. Und ist das ohne Umstände herauszufinden ?


    Herzlichen Dank für Eure Unterstützung


    Christina Wiemeyer

  • Das Fahrzeug ist aus zweiter Hand....es gibt also 2 Besitzer (einer von 1990-1998 und der zweite von 1998 bis 2023


    Sowohl der Verkäufer als auch der damaliger Erstbesitzer bestreiten jemals einen Unfall mit dem Auto gehabt zu haben.


    Christina Wiemeyer

    Erstmal...ihr habt das Fahrzeug vor 6 Monaten gekauft.


    Also gibt es theoretisch auch die Möglichkeit, das in dieser Zeit ein Unfall passiert und repariert worden sein könnte....


    Es ist eigentlich ziemlich egal wer von beiden den Unfall hatte....


    Die Rückabwicklung dè Kaufvertrages ( oder Preisminderung ) muss immer mit dem erfolgen von dem es zuletzt erworben wurde.


    Vorher sollte man aber einen Blick in den abgeschlossenen Verrag werfen.....und sich dazu ggf. Hilfe vom Anwalt holen.


    Wird / Wurde im Vertrag wirklich auch unfallfreiheit zugesichert ?


    In dem ( vorgefertigten ) Vertrag den ich benutze stehen 2 Sätze


    ---


    Der Verkäufer versichert das er das Fahrzeug als unfallfrei erworben hat


    Der Verkäufer versichert das in der Zeit in der er das Fahrzeug im Besitz hatte das Fahrzeug unfallfrei war.


    ...und jeweils kann dahinter ein Häkchen gesetzt werden ( oder ggf. der Satz durchgestrichen werden )


    ---


    Da kann manchmal ein Wort in der Formulierung entscheidend sein....und da würde ich mich persönlich auf den Anwalt meines Vertrauens verlassen. Trotzdem - kommt es zu einem Gerichtsverfahren ist man immer ein Stück weit in Gottes Hand.


    Wenn nicht ausdrücklich die unfallfreiheit garantiert wird....wird es eher schwierig.


    Zusätzlich....je mehr Zeit seit dem Verkauf vergangen ist....umso eher könnte der Verkäufer eben auch unterstellen, das er ein unfallfreies Fahrzeug verkauft hat und der Unfall nach dem Verkauf stattgefunden haben könnte.


    Je länger der Verkauf also her ist .... könnte es ebenfalls schwieriger machen


    Dann kommt ggf. noch ein Gutachter in Frage....was die Angelegenheit ggf. teuer macht....aber ggf. Kann der Gutachter auch eine Stellungnahme dazu abgeben, wann der unfallzeitpunkt gewesen sein könnte.


    Für jedes Gutachten, das von eurer Seite in Auftrag gegeben wurde, kann aber vor Gericht ein weiteres ( gerichtliches ) Gutachten gefordert werden - was es wieder teurer macht.


    Alles in allem....Du brauchst Hilfe von Fachleuten.


    Wenn du wissen willst, ob es bei der Polizei gespeichert wurde....frag nicht in diesem forum....sondern direkt bei der Polizei an erster Hand.


    P.S. sollte herauskommen, das du das Fahrzeug an deinen Verkäufer zurück geben kannst....der Unfall aber tatsächlich in der Zeit des ersten Besitzers ( lt. Gutachter oder weil die Polizei oder die Versicherung etwas gespeichert hat ) nachgewiesen sein....müsste danach der zweitbesitzer wiederum seinen Verkäufer verklagen.


    ...und dazwischen könnten ja auch noch Autohändler sein....wo auch auf einer Probefahrt oder überführungsfahrt ein Unfall passiert sein könnte.


    Zwei kurze Dinge noch....


    Für die Polizei gelten natürlich auch die deutschen Gesetze ( Datenschutz....Irgendwann muss gelöscht werden - bei 30 Jahren Fahrzeugalter, aber das klärt die Nachfrage dort ).


    Verjährung....sollte klar sein, das der Unfall in der Zeit des erstbesitzers war....könnte es der zweitbesitzer schwer haben....was dich dann aber nicht interessieren würde.

  • Da es sich um einen obligatorischen Werkstattermin gehandelt hat gehe ich davon aus das du ansonsten mit dem Fahrzeug zufrieden bist und es keine Probleme gibt.


    Wenn ich das anhand der Preise auf mobile.de richtig interpretiere scheint es sich um ein Liebhaberfahrzeug zu handeln.

    Hast du vor es zu verkaufen weshalb die Reparatur den Wert erheblich senkt?


    Mir ist unklar inwiefern bei einem 30 Jahre alten Fahrzeug der Schaden viel Unterschied am Wert macht. Klar - auf mobile.de sind die Preise hoch. Aber ist das in diesem Zusammenhang relevant?

    (Du merkst - ich bin da nicht vom Fach aber da mein 2008er SLK unlängst einen Parkrempler abbekam der teurer als der Fahrzeugwert war (8000,-€) wundere ich mich natürlich bei einem noch älteren Fahrzeug)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • vielen lieben Dank für Eure Antworten !!! ich hatte leider DSL Probleme und erst heute wieder Internet ;-(


    An sich bin ich mit dem Fahrzeug zufrieden zumal die Werkstatt auch sagte, dass das alles top in Ordnung gebracht wurde.


    Der Werkstattleiter sagte mir nur noch ich sollte da nochmals nachhaken und versuchen das Ganze preislich zu mindern da es schlichtweg ein Unfallfahrzeug ist. Ich weiß gar nicht ob ich mir den Stress mache.


    Der Wagen wurde übrigens im Vertrag nicht als Unfallwagen deklariert aber auch nicht als unfallfrei. Weiß nur nicht ob ich das Auto sollte ich es irgendwann mal wieder verkaufen als Unfallwagen angeben muss.


    Wenn jetzt der ein oder andere geschrieben hätte, dass der Unfallverursacher nicht so ohne weiteres ausfindig gemacht werden kann (da nicht 1 sondern 2 Vorbesitzer) hätte ich es sowieso gelassen. Schwierig das ganze nachzuweisen.....

  • Hi.


    Das die Unfallfreiheit nicht schriftlich fixiert wurde ist natürlich unschön. Wenn du da dran bleiben willst um eine nachträgliche Preisreduktion durchzusetzen, würde ich erstmal klären wie der fehlende Passus rechtlich zu bewerten ist. Unter Umständen stünde Aussage gegen Aussage, da man immer behaupten könnte es erwähnt zu haben.

    Handelt es sich eigentlich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer?

    Da du nun weißt dass das Fahrzeug einen reparierten Unfallschäden hatte, solltest du es bei einem Weiterverkauf schon angeben. Normalerweise fragt der Käufer danach und lässt es im Vertrag auch festhalten. Machst du dort wissentlich falsche Angaben, kann dir der Käufer später evtl. einen Strick draus drehen.

    Wenn du mir dem Fahrzeug zufrieden bist und auch einen guten Preis bezahlt hast, würde ich es mir überlegen ob es mir Wert wäre die Sache weiter zu verfolgen.

    BTW: Schönes Auto :)

  • An sich bin ich mit dem Fahrzeug zufrieden zumal die Werkstatt auch sagte, dass das alles top in Ordnung gebracht wurde.


    Der Werkstattleiter sagte mir nur noch ich sollte da nochmals nachhaken und versuchen das Ganze preislich zu mindern da es schlichtweg ein Unfallfahrzeug ist. Ich weiß gar nicht ob ich mir den Stress mache.

    Ich glaube, den Stress würde ich mir nicht machen. Bei einem 1990er Italiener kann es sein, dass die Teile nur wegen Rost getauscht wurden. Wenn da nun neuere Teile dran und ordentlich Wachs drauf ist, umso besser...

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Schwere Schäden sind auch bei fachgerechter Reparatur vom Verkäufer ungefragt anzugeben, steht nichts im Kaufvertrag ist das weniger das Problem des Käufers.

    Problematischer ist eher der Nachweis ob der Verkäufer Kenntnis vom Vorschaden hatte.

    Wobei ein Kaufvertrag ohne Passus zur Schadenfreigheit schon ein deutliches Indiz ist dass der Verkäufer davon wusste.

    Ob sich der Aufwand allerdings lohnt ist fraglich, die Wertminderung ist meist überschaubar, ein möglicher Rechtsstreit lohnt eigentlich nur wenn man den Kaufvertrag deshalb rückgängig machen will.

  • Ich glaube, den Stress würde ich mir nicht machen. Bei einem 1990er Italiener kann es sein, dass die Teile nur wegen Rost getauscht wurden. Wenn da nun neuere Teile dran und ordentlich Wachs drauf ist, umso besser...

    Das wäre die Frage....


    Tatsächlich ein Teile.Austausch wegen einem Unfall....oder eben wegen Rost ?


    Aber, wenn ich mir die Formulierung im Ausgangsposting anschaue....hat der Werkstattmeister wohl auf einen grösseren aber Fachgerecht reparieren Unfalschaden verwiesen....und nicht auf Teiletausch ( die evtl. von Rost begründet sein könnten ).


    Letztendlich....wieviel Autos kennt man die 30 Jahre ohne Unfall überstanden haben und noch fahren ?


    Da kann ein wirklich nachweisbar unfallfreies Auto einem Sammler beim Weiterverkauf auch gerne mal einige Tausender mehr wert sein.


    Deshalb....sollte man sich schon überlegen, ob man es einfach so auf sich beruhen lässt.

  • In Deutschland sind es mindestens 648.365 Pkw. Soviele Fahrzeuge tragen ein H-Kennzeichen.

    ...und mit der zweiten Voraussetzung ?


    Wieviele UNFALLFREIE Fahrzeuge mit H.Kenbzeicjen ?


    Gerade dsrum ging es ja....in 30 Jahren kann man noch so sehr aufpassen...das passiert es halt msl.

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