Fahrzeugkauf von mir als Frau mit Folgen ?.....

  • Guten morgen zusammen, ich hatte das Fahrzeug von privat gekauft. In der Werkstatt sagte man mir, dass der Fahrzeugrahmen gerichtet wurde und dies offentsichtlich nur unter einer Hebebühne erkennbar ist.


    Momentan ist es so, dass ich wahrscheinlich keine weiteren Anstrengungen unternehmen werde um was geltend zu machen.


    Ist natürlich immer ungemein schwierig wenn das Fahrzeug mehr als einen Besitzer hatte und man eigentlich nie nachweisen kann wer da genau den Unfall hatte. Das hatte mich dann einfach neugierig gemacht ob da das Unfallereignis irgendwo festgehalten wurde. Wie oben schon erwähnt bei der Polizei oder wenn es über eine Versicherung lief dann bei denen (nur weiss man natürlich nicht wo das Fahrzeug seinerzeit versichert war)


    Das ihr Euch so zahlreich an der Diskussion beteiligt finde ich übrigens prima ;-))....immer gut mehrere Meinungen zu hören (lesen)


    Liebe Grüße

    Tina

  • Momentan ist es so, dass ich wahrscheinlich keine weiteren Anstrengungen unternehmen werde um was geltend zu machen.


    Ist natürlich immer ungemein schwierig wenn das Fahrzeug mehr als einen Besitzer hatte und man eigentlich nie nachweisen kann wer da genau den Unfall hatte. Das hatte mich dann einfach neugierig gemacht ob da das Unfallereignis irgendwo festgehalten wurde. Wie oben schon erwähnt bei der Polizei oder wenn es über eine Versicherung lief dann bei denen (nur weiss man natürlich nicht wo das Fahrzeug seinerzeit versichert war)

    wie ich schon anfangs versucht habe herauszustellen.


    es ist egal ob der Erstbesitzer oder der Zweitbesitzer den unfall verursacht hat.....Ansprechpartner ist immer derje ige der es dir verkauft hat ( und sollte der es nicht selbst gewesen sein....muss er sich wieder an den wenden von dem er es gekauft hatte ).


    P.S. Wenn man nicht weiss, wo das Fahrzeug damals versichert war, hilft ggf. eine Anfage beim zentralruf der Versicherer oder bei der Zulassungsstelle bei der das Fahrzeug angemeldet war....denn damals mussten ja deckungskarten für den Nachweis der Haftpflichtversicherung bei den Zulassungsstellen eingereicht werden und beim Wechsel eine neue aktuelle Deckungskarte eingereicht werden. Die KFZ.Zulassungsstelle weiss anhand des Kennzeichen also immer wo das Fahrzeug jeweils versichert gewesen ist.


    Allerdings macht eine solche Anfrage dann besser der Rechtsanwalt....mit einer entsprechenden Begründung bekommt der dann eine Antwort für die Vorbereitung einer Klage ( sofern die Haltefrist für die Akten nicht schon verjährt ist ).

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