Hoffe "Geplauder" ist hier erlaubt:
Wie ist das mit der Einlagensicherung. Habe gehört das diese über mehrere Banken hinweg nur gilt =
was passiert wenn ich bei Volksbank a 100.000,-€ und bei Volksbank b 100.000,-€ liegen habe und beide gehen hops.
Bekomme ich über die gesetzliche Einlagensicherung 2 x 100.000,-€ erstattet oder nur einmal?
Selbe Frage natürlich auch für die Einlagensicherung der Sparkassen. Wie ich gesehen habe ist das wohl aktuell beste Tagesgeldangebot der 1822 Bank über die Einlagensicherung der Sparkassen abgesichert - wenn ich nun auch bei meiner regionalen Sparkasse Geld liegen habe - bezahlt die Einlagensicherung beide Verluste oder nur insgesamt 100.000,-€?
Ich weis das die Banken immer sagen: wir Volksbanken helfen uns auch untereinander - aber im Problemfall ist sich ja jeder der nächste. Deshalb die Frage explizit bezüglich der staatlichen Einlagensicherung.
Da ich vor einiger Zeit schonmal versucht habe mich in das Thema einzulesen aber nicht zurecht kam freue ich mich auch über entsprechende Links mit Erklärung was da in Rechtsdeutsch versucht wird zu erklären.
Dankeschön im Voraus!