In Zukunft wird das Kabelfernsehen dann einfach Bestandteil des Mietvertrages.
Das haben bereits einige große Wohnungsbaugesellschaften so geregelt, Mieter haben automatisch Einzelnutzerverträge für Kabel-TV beim Einzug, und in den Nebenkostenabrechnung gibt es keinen Posten über Kabel-TV.