Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • In Zukunft wird das Kabelfernsehen dann einfach Bestandteil des Mietvertrages.

    Das haben bereits einige große Wohnungsbaugesellschaften so geregelt, Mieter haben automatisch Einzelnutzerverträge für Kabel-TV beim Einzug, und in den Nebenkostenabrechnung gibt es keinen Posten über Kabel-TV.

  • Das haben bereits einige große Wohnungsbaugesellschaften so geregelt, Mieter haben automatisch Einzelnutzerverträge für Kabel-TV beim Einzug, und in den Nebenkostenabrechnung gibt es keinen Posten über Kabel-TV.

    Ich vermute mal, die haben dann einen günstigen Gruppentarif ausgehandelt...

  • Darf man denn bei Neuvermieterung einfach sagen:

    Bei der Kaltmiete ist Kabelfernsehen gleich mit drin?

    Ja, darf man grundsätzlich, denn dann handelt es sich nicht um Nebenkosten.

    Die Frage ist, wieso ein Vermieter das tun sollte. Kann er dadurch die Attraktivität der Wohnung um so viel mehr steigern, als es ihn kostet?

  • Darf man denn bei Neuvermieterung einfach sagen:

    Bei der Kaltmiete ist Kabelfernsehen gleich mit drin?

    klar. Du darfst als Vermieter auch monatlich kostenlos einen Stripper schicken, solange es ggf. andere Gesetze nicht tangiert (Jugendschutz und so...) - nur *umlegen* darfst Du weder den Stripper noch die Fernsehgrundgebuehren.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Und was war bei denen die Begründung?

    Die Eigentümergemeinschaft hat 19 gegen 5 entschieden, den Bezug von Kabelfernsehen über Mehrnutzervertrag zu beenden.


    19 Eigentümer wollen kein Kabelfernsehen zahlen für eine Wohnung, in der sie gar nicht wohnen, weil sie vermietet ist.


    Dafür braucht es keine weitere Begründung.

  • Bin Eigentümer einer Wohnung in einer WEG mit 16 Parteien in München. Wir haben Kabel und DSL/Telefon-Anschluss, da das Haus BJ 1990 ist.


    Bei der letzten WEG Versammlung war der Vorschlag der HV, dass man den Vodafone-Kabelvertrag für alle kündigt und jeder Haushalt individuell einen Basisvertrag für 9.99€/Mo brutto weiterführt (also gleiche Kosten/Wohnung wie bisher).

    Es gäbe ja auch noch den "Mehrnutzervertrag OUT-Option".

  • Das sind Mehrheitsentscheidung, da braucht es keine Begründung zu.

    Die einzelne Person trifft aber keine Mehrheitsentscheidung. Und deren Begründung interessiert mich. Aus irgendeinem Grund ist der Objektvertrag für diese Personen interessanter.

  • Die Begründung wurde doch genannt. Vermieter haben keine Lust, Kosten zu tragen, die sie nicht umlegen können.

    Daher haben sie so abgestimmt.

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