Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Bin Eigentümer einer Wohnung in einer WEG

    Die neue Gesetzesregelung ist sehr schön

    Aber sie gilt nur für Vermieter und Mieter. Erstere dürfen nur X berechnen und letztere müssen nur X zahlen.


    Eigentümergemeinschaften dürfen beschließen, was sie wollen. Wenn die Mehrheit beschließt, dass das Haus Starlink haben soll, dann zahlt der Eigentümer auch das.

  • Eigentümergemeinschaften dürfen beschließen, was sie wollen. Wenn die Mehrheit beschließt, dass das Haus Starlink haben soll, dann zahlt der Eigentümer auch das.

    Eben, die Eigentümer müssen ja nicht das Kabel-TV kündigen, die dürfen eben nur nicht mehr dem Mieter als Nebenkosten auferlegen.

    Selber zahlen wollen die als Vermieter ja auch nicht, als wird im Regelfall der Vertrag gekündigt.


    Wenn aber alle Eigentümer selber in der Wohnung wohnen und das so wollen - Pech für den einzelnen. Bei uns wars umgekehrt, von 24 Eigentümern wollten 5 weiter den Vertrag behalten, da waren genau die, die auch selber in ihren Wohnungen wohnen, alle anderen haben vermietet.



    Was bei mir lächerlich ist, da ich eh schon Kabel-Internet bei Vodafone habe ... und GEZ zahle ....

    Die GEZ hat nichts mit dem Kabel-TV zu tun.


    Und ob du Kabel-Internet hat, ist auch erst mal uninteressant.

  • Bei uns wars umgekehrt, von 24 Eigentümern wollten 5 weiter den Vertrag behalten, da waren genau die, die auch selber in ihren Wohnungen wohnen, alle anderen haben vermietet.

    Und was war bei denen die Begründung?

  • na damit er an sein Geld kommt!


    Ich bin auch in zwei WEGs. Während in der einen (4 Mitglieder, 2 davon Selbstnutzer) ein Eigentümer auch die Abrechnung macht und vorgeschlagen hat Kabelfernsehen zu kündigen (da er selbst keinen TV nutzt) womit die zweite Eigentümerin Probleme hat (sowas hat immer mein gerade verstorbener Mann gemacht - ich will doch weiter Fernseh schauen) nutzt unsere Mieterin kein TV = wird sicherlich nicht dafür bezahlen...

    Naja - es wurde gekündigt und der Verwalter hat den Bedürftigen bei der Neuanmeldung geholfen..


    Bei der großen WEG gabs grundsätzlich Verwalterprobleme und glücklicherweise Wechsel = da wurde über das Nebenkostenprivileg noch überhaupt kein Wort verloren...

    Jetzt bin ich gespannt wie die Vermieter an die Bezahlung fürs Kabelfernsehen kommen sollen...


    Darf man denn bei Neuvermieterung einfach sagen:

    Bei der Kaltmiete ist Kabelfernsehen gleich mit drin?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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