Als Wohnungseigentümer betrifft dich die Gesetzesänderung schlicht nicht.
Doch eventuell schon. Wenn viele Eigentumswohungen vermietet werden, dann kann die Hausverwaltung einen Rahmenvertrag für die Mieter abschließen. Im Prinzip genauso wie bei einer Wohungsgesellschaft. Es gibt viele Objekte mit WEGs in denen kein Eigentümer wohnt und in der alle Einheiten einfach vermietet werden.