Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Als Wohnungseigentümer betrifft dich die Gesetzesänderung schlicht nicht.

    Doch eventuell schon. Wenn viele Eigentumswohungen vermietet werden, dann kann die Hausverwaltung einen Rahmenvertrag für die Mieter abschließen. Im Prinzip genauso wie bei einer Wohungsgesellschaft. Es gibt viele Objekte mit WEGs in denen kein Eigentümer wohnt und in der alle Einheiten einfach vermietet werden.

  • Dem Hausverwaltung habe ich wegen dem Nebenkostenprivileg schon einige male geschrieben und nie eine Antwort erhalten.

    Wenn man anruft, nimmt da niemand ab, geht den Anderen hier auch so.

    Die Eigentümerversammlung für 2023 hat bisher nicht stattgefunden.


    Das lässt du dir bieten? Ich kenne zwar einige Hausverwaltungen, die so wenig tun wie möglich, und es darauf anlegen, immer nach 2 Jahren wieder gekündigt zu werden, und dann suchen sie sich ein neues Objekt, aber immerhin die Rechnung korrekt erstellen und ein Minimum an Diensten erledigen. Falls die HV keine Versammlung macht, dürft ihr das alleine regeln und als Punkt 1: Ausserordentliche Kündigung der HV wegen nicht ordnungsgemässer Verwaltung einsetzen.

    Und für einen Vodafone Vertrag brauchen sie einen Beschluss der Eigentümer. Fehlt der, dann dürfte es teuer werden für die HV. Rede mit dem Verwaltungsbeirat und dann ab zum Anwalt wenn ihr das nicht alleine machen wollt.

    Ergänzung: Kauf dir ein Buch über das Wohnungseigentumsgesetz.

  • wieso sollte ein Mieter eigentlich OptOut-verpflichtet sein, wenn er *kein* Catv haben will? SagstduNix,KostetEs geht ja wohl nicht...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Als Mieter ist man definitiv nicht in der Pflicht, irgendetwas zu unternehmen, wenn man KEIN TV nutzt. Oder andersrum: Macht der Mieter ab dem 1.7. nichts, darf auch nichts mehr berechnet werden. Folgeverträge werden meines Wissens nach ohnehin mit Vodafone direkt geschlossen, nur eben ggf. zu günstigeren Konditionen.

    Inwieweit das die Eigentümer betrifft, weiß ich zwar nicht. Aber es wäre nicht logisch,dass dieser damit irgendwas zu tun hätte.

    Da der Mieter proaktiv einen Vertrag mit Vodafone schließt, hat der Eigentümer damit relativ wenig zu tun. Ich verstehe allerdings auch nicht, inwiefern die Hausverwaltung etwas verhandelt, erhalten die eine Provision pro Abschluss?

  • Wie schon mal geschrieben, mach dich doch jetzt nicht verrückt ob 120 euro mehr oder weniger.

    Verrückt machen würde ich mich auch nicht, aber 120 € für etwas bezahlen, das man weder benötigt noch bestellt hat, muss wirklich nicht sein.


    Als Wohnungseigentümer betrifft dich die Gesetzesänderung schlicht nicht.

    Doch, insofern als dass die WEG ein Sonderkündigungsrecht hatte. Ob sie es wahrgenommen hat, liegt an ihr.

    Wenn der Hausverwalter dies aus eigenen Verschulden versäumt haben sollte, obwohl er dazu explizit den Auftrag gehabt hatte, oder wenn er eigenmächtig ohne Beauftragung einen Vertrag abgeschlossen haben sollte, dann hätte er sicher den Schaden daraus zu erstatten.

    Einmal editiert, zuletzt von geos () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von geos mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Da der Mieter proaktiv einen Vertrag mit Vodafone schließt, hat der Eigentümer damit relativ wenig zu tun. Ich verstehe allerdings auch nicht, inwiefern die Hausverwaltung etwas verhandelt, erhalten die eine Provision pro Abschluss?

    Der Eigentümer muß mit dem Kabelbetreiber die Rahmenbedingungen aushandeln. Es geht dabei darum, was der Kabelbetreiber im Haus technisch umsetzen darf und wer für die Vermarktung zuständig ist.

  • Aber die Vermarktung läuft doch jetzt in Bezug auf kabel TV über Vodafone direkt und eben nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung.

  • Dank Eurer Hilfe, habe ich es jetzt endlich begriffen, wie das alles funktioniert und zusammenspielt.

    Unter den Links hier, ist alles für Hausverwalter, Eigentümer und Mieter gut erklärt.

    https://www.vodafone.de/immobi…kabelanschluss/index.html

    https://www.vodafone.de/immobi…/Ratgeber_TKG_Novelle.pdf

    https://www.vodafone.de/immobi…tschaft/umlagefaehigkeit/

    https://www.vodafone.de/immobi…ationsmaterial/index.html


    Warum unser Hausverwalter keine Flyer und Infomaterial das er verteilen könnte von Vodafone bekommen hat, weiß ich jetzt auch, denn so was wird von Vodafone gar nicht verschickt.

    Das muß man sich unter dem letzten Link oben alles selbst zusammenstellen, runterladen, mehrfach ausdrucken und dann verteilen.
    Frage mich jetzt nur, wo der Hausverwalter denn da ständig angerufen haben will und um dieses Material gebeten hat.........


    Nur eines ist mir immer noch nicht klar, warum man unter TV Connect Start für meine Adresse nichts buchen kann, und angezeigt wird, dass derzeit versorgt ist, was letztendlich auch im Vodafone Shop angezeigt wird.

    Hat der Hausverwalter den Mehrnutzervertrag mit Vodafone etwa in Wahrheit doch nicht gekündigt, nachdem es von den Eigentümern beschlossen wurde und der nach dem 01.07.2024 einfach weiterläuft ?

  • Aber die Vermarktung läuft doch jetzt in Bezug auf kabel TV über Vodafone direkt und eben nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung.

    Die Nebenkostenabrechnung hat nichts mit Vermarktung zu tun. Bisher konnte der Kabelnetzbetreiber aber seine Produkte gegenüber den Vermietern vermarkten. Mit den Mietern selbst hatte er nichts zu tun. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs muß der Kabelnetzbetreiber aber seine Produkte direkt an die Mieter vermarkten. Da der Kabelnetzbetreiber die Mieter nicht kennt, möchte er sich vom Vermieter helfen lassen.


    In der Gestattungsvereinbarung von Vodafone ist zum Beispiel folgender Absatz enthalten:


    "Die Vertragsparteien werden bei der Kommunikation an die Bewohner zusammenarbeiten, um eine optimale Information über die zukünftige Versorgungsart, den Service und die Produkte von Vodafone sicherzustellem- Hierzu wird Vodafone dem Vertragspartner frühzeitig vor Versorgungsbeginn eine Auswahl an möglichen Informations- und Marketingmaterialien (Informationsmaterialien) bereitstellen und in der Folge jährlich mit dem Vertragspartner die Einzelheiten und weitere Maßnahmen zur Bewohnerkommunikation abstimmen. [...] Der Vertragspartner wird seine Bewohner mit den von Vodafone bereitgestellten Informationsmaterialien und -Inhalten informieren. [...]"


    Als "Belohnung" für die Unterstützung beim Marketing bekommen die Bewohner den günstigeren Tarif (9,99 EUR statt 20,99 EUR ohne Gestattungsvereinbarung) und die BewohnerPlus-Vorteile.


    Warum unser Hausverwalter keine Flyer und Infomaterial das er verteilen könnte von Vodafone bekommen hat, weiß ich jetzt auch, denn so was wird von Vodafone gar nicht verschickt.

    Vodafone verschickt durchaus Informationsmaterial. Es gab vor ein paar Wochen eine Aussendung von grauen A4-Umschlägen an die Vermieter, in denen je ein Flyer und ein Auftragsformular enthalten waren.

    Zitat

    Nur eines ist mir immer noch nicht klar, warum man unter TV Connect Start für meine Adresse nichts buchen kann, und angezeigt wird, dass derzeit versorgt ist, was letztendlich auch im Vodafone Shop angezeigt wird.

    In diesem Fall ist die Immobilie noch nicht für EInzelvermarktung freigegeben. Warum das so ist, wird wahrscheinlich nur eine Rückfrage bei Vodafone klären können.

    Einmal editiert, zuletzt von uwest () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von uwest mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Danke für das Zitat....


    Letztendlich zeigt es aber, daß Vodafone als Kabelnetzbetreiber an diesem Vertriebsweg interessiert ist um sein Produkt weiter zu vermarkten.


    Der Hauseigentümer, die Eigentümergemeinschaft oder in meinem Fall die Wohnungsbau.Genossenschaft haben ja verschiedene Möglichkeiten.


    So könnte eine Genossenschaft beschließen, wir dürfen das jetzt nicht mehr als Nebenkosten auf unsere Mieter umlegen, aber wir dürfen es als Genossenschaft bezahlen und unseren Mietern, die ja auch immer Genossen sind gratis zur Verfügung stellen. Dadurch sinkt allerdings das Vermögen der Genossenschaft was durch Sparmaßnahmen woanders oder andere neue einkunftsarten wie Mieterhöhung zukünftig ausgeglichen wird.


    Genauso hätte eine Genossenschaft auch beschließen können, die TV.kabel in Tannenbaumstruktur selbst weiter zu nutzen und bei jedem Haus eine DVB.T Antenne oder eine Sat.Schüssel aufs Dach zu stellen und den Empfang über das TV Kabel in die Wohnungen weiter zu leiten.


    Wer dann eine ( höheren ) Tarif mit Laufzeit bei Vodafone hat und dort für 35....50 Euro internet und Tav gebucht hat....müsste dann seinen Vertrag außerordentlich kündigen, weil es ihm ja seitens Vodafone nicht mehr geliefert werden kann.


    Offensichtlich gehen viele Vermieter den Weg des geringsten Widerstandes...


    Lassen das kabelnetz als Kabel.TV.Netz bestehen....machen mit Vodafone den Vorteilspreis für ihre Mieter ( die sich wohl meist aktiv dafür entscheiden müssen ) aus und Vodafone darf im Gegenzug für die angebotenen Vorteilspreise eben das TV.Kabelnetz im Haus weiter nutzen ( oder anders gesagt, der Vermieter darf es nach Abschluss des Vertrages über die vorteilspreise nicht einfach ( z.b. in ein Satelliten.schüssel.TV.kabel ) umwidmen !


    Aber irgendwann wird das TV Kabel anfällig für Störungen ( die meistens sind ja aus den 80er und 90er Jahren) und dann kommt irgendwann mal die frage auf wer für Reparaturen zuständig sein wird.


    Wenn Vodafone dann sagt....wir liefern deine 50 Euro flat mit telefonie und TV störungsfrei bei vor das Haus in dem du wohnst - ab dem hauseingang ist der Eigentümer der Immobilie zuständig.


    Irgendwann wird das thema also wieder interessant. Letztendlich trifft dasselbe wie auch beim Telefon/DSL Kabel....wo die Telekom meist nur bis zu übergabedose für Störungen aufkommt.


    Ich denke...in Zukunft wird da viel mehr kabellos passieren.


    Die Welt hat sich seit den 1980er...1990er Jahren als TV.Kabelemfang boomte und gehypt und über das Nebenkostenprivileg gefördert wurde eben verändert.


    Dieser Veränderung wird nur mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs Rechnung getragen.

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