es ist nicht in den Nebenkosten enthalten, sondern wurde separat aufgefuehrt... Und monatlich bezahlt, incl. Erhoehung zwischendurch, davon haette man mittlerweile....... Achlassenwirdas.
Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?
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es ist nicht in den Nebenkosten enthalten, sondern wurde separat aufgefuehrt... Und monatlich bezahlt, incl. Erhoehung zwischendurch, davon haette man mittlerweile....... Achlassenwirdas.
Wenn das Gesamtpaket aus Miete und Kabel.TV dir nicht gepasst hat, warum bist du dann nicht einfach umgezogen in eine andere Wohnung ohne Kabelanschluss ?
Warum hast du den Punkt TV.Kabelanschlüsse nicht einfach für die nächste Mieterversamlung / Genossenschaftsversammlung aufnehmen lassen und die Mieter / Genossen darüber abstimmen lassen ?
Wenn ich als Mieter einer Genossenschaftswohnung eine günstige Wohnung habe....zählt für mich eben das Gesamtpaket.
Wenn die Genossenschaft bei der ich ja selbst auch Mitglied/Genosse bin und mitbestimmen kann die Entscheidung trifft, das man in allen Genossenschaftswohnungen eben Kabel TV anbietet, dann bindet mich das als Mitglied der Genossenschaft mich eben auch an den Kosten zu beteiligen ( egal ob ich es nutze oder nicht - und ICH habe es gerne genutzt ).
Wenn ein Genosse das nicht möchte, hatte er bisher 2 Möglichkeiten....ausziehen aus der Genossenschaftswohnung und aus der Genossenschaft austreten oder aber in der jährlichen Genossenschaftsversammlung die Kündigung der Kabel.TV Anschlüsse für alle Genossenschaftswohnungen als Tagesordnungspunkt aufnehmen zu lassen und darüber abstimmen zu lassen.
Das ist demokratisch....fertig !
Wenn jetzt der Staat vorschreibt, das wir Genossen das nicht mehr selbst entscheiden dürfen....für das Gemeinwohl aller Genossen und nach Abstimmung der Genossen für alle Genossenschaftswohnungen einen gemeinsamen Preis auszuhandeln und auf alle Genossen umzulegen, dann empfinde ich das als einen Eingriff in meine Rechte.
Vor allem, weil ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus weiss, wie eine solche Abstimmung ausgegangen war und das damals weniger als 10 % der Genossen auf das Kabel.TV verzichten wollten.
Der Anstoss für diese Gesetzesänderung kam nicht von uns Genossen, sondern von Seiten einiger Lobbyisten die gesponsert von anderen Medienunternehmen ein ( noch grösseres ) Stück vom Kuchen abbeissen wollten und das jetzt letztendlich geschafft haben.
Das Ende vom Lied sind jetzt die geplagten Genossen, die jeder einzeln für sich einen Vertrag abschließen müssen....und was dabei oftmals mit älteren Menschen gemacht wird, das erlebe ich derzeit tagtäglich.
Da wird von der Genossenschaft extra ein Brief geschickt....wir haben eine Sondertarif für unsere Mieter für 9,99 ausgehandelt - fragen Sie danach
Die Mieterin / Genossin geht mit dem Schreiben zum nächsten Vodafone Laden.
Was bekommt die Genossin verkauft ? Einen Tarif mit Internet und TV, der die ersten 10 Monate 9,99 kostet und danach 39.99 ( obwohl sie ausdrücklich gesagt hat, daß sie mit über 90 Jahren kein Internet in der Wohnung haben will ).
Sie hat weder PC, noch eine E.Mailadresse....nur ein älteres Tastenhandy.
Als E.Mailadresse hat der liebe Kundenberater dann einfach die vom Shop angegeben und bestätigt....Damit er das alles für sie machen kann.
Herausgekommen ist das zufällig, weil sie mich gefragt hat ob ich ihr die neue Büchse die sie per Post bekommen hat anschließen könnte.
Dieser Lobbyismus für Geschäftemacherei kotzt mich an....
Das System hat jahrelang gut funktioniert.
Warum kann man so einem Lobbyisten nicht klar sagen....wir als Genossenschaft wollen unser System beibehalten....Wir wollen weiter unsere Entscheidungen selbst treffen und wenn wir als Genossenschaft etwas beschließen dann halten wir Genossen uns alle daran und können die Entscheidung nach einem Jahr gerne erneut beraten und erneut darüber abstimmen.
Meiner Meinung nach hat man da in der Politik richtig Mist gebaut.
Das wäre sicherlich auch anders gegangen, wenn die Lobbyisten nicht so gedrängelt hätten.
Vernünftig wäre meiner Meinung nach gewesen, die Chance der Genossen auf ein gemeinschaftliches Projekt für alle zu erhalten....
Man hätte ja stattdessen eine Abstimmung alle 2...3 Jahre durch die Genossen mit entsprechender Kündingungsmöglichkeit genausogut einführen können. Dazu eine Einschränkung das ähnlich wie bei Handyverträgen auch die Kabelverträge zwischen den Genossenschaften und den Kabelnetzbetreibern nicht länger als 2 Jahre dauern und sich danach nur monatlich kündbar verlängern.
Aber Genossenschaften und Ihre Mitglieder in Ihren Möglichkeiten beschneiden....ist keine gute Lösung.
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Wenn das Gesamtpaket aus Miete und Kabel.TV dir nicht gepasst hat, warum bist du dann nicht einfach umgezogen in eine andere Wohnung ohne Kabelanschluss ?
Warum hast du den Punkt TV.Kabelanschlüsse nicht einfach für die nächste Mieterversamlung / Genossenschaftsversammlung aufnehmen lassen und die Mieter / Genossen darüber abstimmen lassen ?
weil 'einfach' hier alles andere als 'einfach' ist - im Gegensatz zur Fernwaermeknebelung ist das aber ein geringerer Betrag - suchen tun wir trotzdem, wenngleich nicht unbedingt wg. Kabel...
und zu 2) weil es nix von beidem gibt, und es auch keine Genossenschaft ist, sondern 'alte' (mittlerweile 'mittelalte' Erben) Vermieter
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und zu 2) weil es nix von beidem gibt, und es auch keine Genossenschaft ist, sondern 'alte' (mittlerweile 'mittelalte' Erben) Vermieter
Dann bleibt immer noch AUSZIEHEN - sofern dir das Gesamtpaket nicht zusagt.
Du konntest vor Unterschrift unter den Mietvertrag ja fragen oder einsehen, welche Nebenkosten für die Wohnung anfallen.
Wenn es dir wichtig ist das du kein Kabelfernsehen ( bezahlen ) möchtest...hättest du halt eine andere Wohnung bevorzugen müssen....aber eben nicht hinterher über etwas meckern was vorab bekannt ist.
Wichtig ist das Gesamtpaket....und das hat ja wohl gestimmt.
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doch, verworren ist mMn, ob der Vermieter das Kabelfernsehen weiter anbieten muss. Dass er es nicht umlegen darf, ist klar. Aber einfach kuendigen, wenn es im Mietvertrag steht?
Der Vermieter ist ja nicht Anbieter des Kabelfernsehens. Er hat bisher einfach entschieden, ob Du das bezahlen mußt oder nicht. Diese Entscheidung obliegt jetzt (spätestens ab 1.7.) Dir selbst.
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wenn er es aber im MV festgeschrieben hat, kann er es nicht einfach rausnehmen, weil er die Kosten nicht mehr zwangsweise weitergeben darf.
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wenn er es aber im MV festgeschrieben hat, kann er es nicht einfach rausnehmen, weil er die Kosten nicht mehr zwangsweise weitergeben darf.
Es kommt darauf an, wie es im Mietvertrag steht.
Bei mir war es z.B. als Teil der Nebenkosten aufgeführt.
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Es kommt darauf an, wie es im Mietvertrag steht.
Bei mir war es z.B. als Teil der Nebenkosten aufgeführt.
Genau wie wohl bei den allermeisten.
Schließlich will kein Vermieter das in den Mieteinnahmen haben die er versteuern muss ( wobei er ja dann wohl die Ausgabe gegenrechnen könnte ).
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so weit haben die damals noch nicht gedacht... Muss echt mal die genaue Formulierung raussuchen
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Schließlich will kein Vermieter das in den Mieteinnahmen haben die er versteuern muss ( wobei er ja dann wohl die Ausgabe gegenrechnen könnte ).
In der Steuererklärung wird der vom Mieter gezahlte Betrag inklusive Neben- und Heizkostenvorauszahlung angegeben. Davon werden dann die umgelegten Kosten abgezogen.
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