Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Warum sollte das ( seine Wohnung einzeln beim Kabelnetzbetreiber abmelden ) ein wohnungsmieter tun ?

    Er wird die Kosten sonst bezahlen müssen.


    Bevor jetzt wieder jemand damit kommt, das dürfte der Vermieter nicht mehr weiterberechnen: Doch, darf er. Er darf nur nicht darüber entscheiden, daß der Mieter Kabelfernsehen bezahlen muß. Wenn der Mieter es aber wünscht und der Vermieter den Objekttarif gewählt, sehe ich keinen Grund, warum der Vermieter dem Mieter nicht anteilig den Objekttarif in Rechnung stellen können soll.

  • Er wird die Kosten sonst bezahlen müssen.


    Bevor jetzt wieder jemand damit kommt, das dürfte der Vermieter nicht mehr weiterberechnen: Doch, darf er. Er darf nur nicht darüber entscheiden, daß der Mieter Kabelfernsehen bezahlen muß. Wenn der Mieter es aber wünscht und der Vermieter den Objekttarif gewählt, sehe ich keinen Grund, warum der Vermieter dem Mieter nicht anteilig den Objekttarif in Rechnung stellen können soll.

    Interesante info....


    Das wäre für mich ( als Mieter einer genossenschaftswohnung - und 1,95 Euro zzgl später Märchensteuer füt TV Empfang plus 6000er Internet ) so ziemlich das beste....


    Werde ich mal dorthin weitergeben...


    Einer der genossenschaftsfunktionäre wohnt bei mir im Haus ( ist allerdings gerade der, der es momentan nicht nutzt ).


    4 von 6 Parteien ( in unserem Haus ) nutzen das 6000er Internet über Kabel.TV plus TV über Kabel


    1 Partei hat Telekom DSL plus TV über Kabel

    1 Partei ( der Funktionär ) hat Kabel Internet selbst im größeren Tarif inkl Telefon über TV.Kabel und alle Programme in HD über TV kabel

    1 Partei hat

  • Der Vermieter darf mit seinem Mieter natürlich vereinbaren, was er möchte. Was er ab 01.07.2024 nicht mehr darf, ist die Kosten für den Kabelempfang als Nebenkosten in Rechnung zu stellen, d.h. ungefragt an den Mieter weiterreichen über die Nebenkostenabrechnung.

  • Mir ist heute ein spannendes Detail aufgefallen: Die Abrechnung über die Nebenkosten ist ja eine reine Umlage der real entstandenen Kosten. Durch das Verbot dieser Art der Abrechnung könnte der Vermieter jetzt den Objekttarif wählen, dadurch den Einzelvertrag des Mieters mit Vodafone blockieren - und seinerseits für Kabelfernsehen verlangen was immer er möchte. In Gegenden mit schlechtem Internet und schlechtem DVB-T2-Empfang könnte das zusätzliche Einnahmequellen generieren.

  • In Gegenden mit schlechtem Internet und schlechtem DVB-T2-Empfang könnte das zusätzliche Einnahmequellen generieren.

    ....oder Mieter zum ausziehen bewegen, wenn der Vermieter sie heraus haben will ( und eben Internet benötigt wird ).


    Ausserdem....wird dem der nicht oder verspätet zahlt dann zwar Wasser und Strom gelassen ( sofern das keine einzelverträge sind, die der Stromanbieter bei Nichtzahlung einzeln kündigt ) - aber zumindest das Internet könnte so einzeln abgedreht werden ... und Ersatz wäre ja in dem Fall nicht möglich ).


    Eine Chance für den Vermieter z.b. um Mietnomaden loszuwerden.....jemandem ob denen das Internet wichtig ist oder eben nicht.

  • Durch das Verbot dieser Art der Abrechnung könnte der Vermieter jetzt den Objekttarif wählen,...

    Quelle?

    Ich kann mir das nicht vorstellen.

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    AVM Fritz!Box 6820 LTE v2: o2 my Data Spot Basic:0177

  • Zum Beweis.

    Es gibt auch den Verbraucherschutz.

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