Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Zum 01.07.2024 wird ja das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse (endlich!) wegfallen. Wie müssen aktuelle Kabel(nicht)nutzer darauf reagieren?

    Ich kenne konkret zwei Fälle aus meinem Bekanntenkreis, beides Mal Kabel Deutschland/Vodafone:


    1. Nutzer wohnt in einer ETW mit Kabelanschluss über die WEG. Er nutzt den Kabelanschluss nicht zum Fernsehen, zahlt aber dafür über die Nebenkostenabrechnung. Außerdem habt einer einen Kabel-Internet-Telefonvertrag bei Vodafone, der noch mindestens bis Ende 2024 läuft.

    Was muss er tun? Gar nichts? Soll er vorsorglich der Hausverwaltung/WEG mitteilen, dass er ab 01.07.2024 kein Kabelfernsehen nutzt und zu bezahlen bereit ist, und zur Sicherheit darauf hinweisen, dass über den selben Anschluss ein bestehender Internet-/Telefonie-Vertrag mit Vodafone läuft? Vodafone kann ja gerne auf eigene Kosten einen Frequenzfilter drauf machen, wenn dadurch der Internetanschluss nicht beeinträchtigt wird.


    2- Nutzer wohnt zur Miete und nutzt Kabelfernsehen (Internet und Telefonie über DSL von der Telekom). Ich werde diesem Nutzer ein DVB-T2-Empfangsteil plus Zimmerantenne zukommen lassen, sodass er ab 01.07.2024 den Kabelanschluss auch nicht mehr benötigt. Soll er einfach dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass er ab 01.07.2024 den Kabelanschluss nicht mehr nutzen und bezahlen möchte?

  • Zumindest in meinem Heimatort ändert sich dadurch nichts. Hier wurde das Kabelnetz erst nach der Wende gebaut und es war von vornherein üblich, das jeder Kunde/Mieter einen individuellen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber (damals Primacom, jetzt Pyur) hat. Ich kenne persönlich niemanden mit Kabelanschluss, bei dem eine Umlage über die Nebenkosten erfolgt.

    Prinzipiell begrüße ich jedoch die neue Regelung, da sie den Mietern entgegenkommt.

  • Ja, in solch einem Fall ist es einfach. Solche Fälle kenne ich auch, aber die sind ja hier außen vor.

    Habe jetzt mal folgenden Artikel gefunden:

    https://www.verbraucherzentral…ng-fuer-ihr-kabeltv-53330


    Demnach müssen Vermieter und WEG bestehende Kabelverträge rechtzeitig kündigen, wobei offenbar ein Sonderkündigungsrecht zum 01.07.2024 besteht. Das muss man aber sicher auch rechtzeitig ausüben vermute ich, also gerade bei einer WEG sollte das ein langwieriger Prozess sein.


    Mieter müssen theoretisch nichts machen; bei ihnen können einfach die Kosten ab dem 01.07.2024 nicht mehr umgelegt werden. Von daher müsste der Vermieter aus eigenem Interesse aktiv werden.

    Gibt es auch Verträge, bei denen Kabelfernsehen explizit/zusätzlich inkludiert ist, die nicht unter das Nebenkostenprivileg fallen, oder müsste dann der Mieter in jedem Fall direkt mit dem Kabelanbieter einen Vertrag abgeschlossen haben?

  • Bei uns im Haus haben 3 von 6 Parteien den Anschluss 60üüer Internet über Kabel und mit nebenkostenprivileg....für 1.95 Euro plus märchensteuer.


    2 haben Anschlüsse DSL oder einer hat einen aufgebohrt unitymedia/Vodafone inkl. HD.TV


    5 von uns werden dann erstmal ohne TV über Kabel dastehen.


    3 erstmal ohne Internet...


    Mal schauen....angeblich will die wohnungsgenossensxhaft aber schon zum Jahresende Abschluss machen.


    Ich bin gespannt....da bin ich zum überwintern im Ausland.


    Wenn ich wiederkomme....schaue ich wie dann die Lage ist....vorab etwas informieren schadet sicher nicht....Tendenz wäre für singlehaushalt....mobilfunkflat mit mega.sim....bei 10000er speed


    Dazu Fernsehen über Webseite.....


    Und wenn ich nicht zuhause bin...braucht die singlewohnung eh kein Internet....im Winter wenn ich in Asien überwintern...schon gar nicht.


    Monatlich kündbar...ist also Pflicht.

  • Ich bin Eigentümer in einer Hausgemeinschaft, wir haben eine Satellitenanlage, die eine Elektrofirma betreibt. Da zahle ich ca. 6 € im Monat. Unser Vertrag läuft noch bis 2027. Als Eigentümer kann ich nicht viel dagegen tun, mich bringen die 6€ aber auch nicht um. Die Vermieter bei uns im Haus können es ab nächstem Jahr nicht mehr umlegen, müssen es dann praktisch schenken, da die Kosten ja eh anfallen.


    Was dann ab 2027 passiert muss man sehen, vielleicht kündigen wir den Vertrag komplett und jeder schaut dann über Internet (wir haben auch FTTH im Haus) Fernsehen.

  • Hört sich nach Mietswohnungen an. Da wird der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) ab 01.07.2024 die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf die Mieter umlegen dürfen. Daher werden sie in eigenem Interesse etwas verändern, also vermutlich den Vertrag mit dem Kabelanbieter kündigen oder vielleicht den Mietern anbieten, separat eine individuellen Vereinbarung zur Kabelnutzung abzuschließen mit ihnen. Wenn jeder Mieter da individuell mitmacht, muss sich nichts ändern.


    Wie sieht es bei denjenigen dreien aus, die den Internetanschluss über Kabel haben? Das wird wohl eine individuelle Vereinbarung mit dem Vermieter sein, oder ist das mit Vodafone? Rein rechtlich sollte das erstmal bestehen bleiben, solang nicht irgend eine Partei kündigt. In letzterem Fall wäre es interessant, welche Fristen es dafür gibt.


    Der Mieter mit dem "aufgebohrten" Anschluss wird direkt einen Vertrag mit Vodafone haben, oder? Der sollte davon nicht betroffen sein.


    Für alle anderem mag DVB-T2 eine Alternative sein. Kann man das dort mit einer Zimmerantenne mit Verstärker empfangen oder gibt es ggfs. sogar eine TV-Dachantenne? (eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich)


    Ich bin Eigentümer in einer Hausgemeinschaft, wir haben eine Satellitenanlage, die eine Elektrofirma betreibt. Da zahle ich ca. 6 € im Monat. Unser Vertrag läuft noch bis 2027. Als Eigentümer kann ich nicht viel dagegen tun, mich bringen die 6€ aber auch nicht um. Die Vermieter bei uns im Haus können es ab nächstem Jahr nicht mehr umlegen, müssen es dann praktisch schenken, da die Kosten ja eh anfallen.


    Was dann ab 2027 passiert muss man sehen, vielleicht kündigen wir den Vertrag komplett und jeder schaut dann über Internet (wir haben auch FTTH im Haus) Fernsehen.

    Fallen Satellitenanlagen bislang auch unter das Nebenkostenprivileg? Falls nein, wieso soll sich da an der Umlagefähigkeit was ändern?

    Falls ja, müsste ein Sonderkündigungsrecht zum 01.07.2024 bestehen, das aber natürlich dann durch die WEG auch ausgeübt werden müsste (und die WEG sich per Mehrheit dazu entschließen).

    Einmal editiert, zuletzt von geos () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von geos mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hört sich nach Mietswohnungen an. Da wird der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) ab 01.07.2024 die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf die Mieter umlegen dürfen. Daher werden sie in eigenem Interesse etwas verändern, also vermutlich den Vertrag mit dem Kabelanbieter kündigen oder vielleicht den Mietern anbieten, separat eine individuellen Vereinbarung zur Kabelnutzung abzuschließen mit ihnen. Wenn jeder Mieter da individuell mitmacht, muss sich nichts ändern.


    Wie sieht es bei denjenigen dreien aus, die den Internetanschluss über Kabel haben? Das wird wohl eine individuelle Vereinbarung mit dem Vermieter sein, oder ist das mit Vodafone? Rein rechtlich sollte das erstmal bestehen bleiben, solang nicht irgend eine Partei kündigt. In letzterem Fall wäre es interessant, welche Fristen es dafür gibt.

    Die Wohnungsbaugenossenschaft will wohl zum 31.12.23 den Vertrag mit unitymedia/Vodafone kündigen aufgrund des sonderkündigungsrechtes.


    Damit haben dann 5 von 6 Mietern im Haus kein TV mehr über Kabel.


    Da es keine gemeinschaftsantenne gibt bleiben DVB.T oder Internet TV ( http://www.2ix2.com ) oder ein Einzelvertrag mit Vodafone oder bei DSL mit IP.TV....


    Alles in allem ist schon alleine der TV Anteil deutlich teurer als die 1,95 Euro die wir bislang bezahlen.


    Dazu kommt, daß 3 der Haushalte auch das in dieser Abrechnungsform enthaltenen 6000/425er Internet nutzen und auch da zusätzliche Kosten entstehen werden, wenn neues gebucht werden muss.


    Für meinen Geschmack....hätte es ruhig mit 1,95 Euro mtl. Über das Nebenkostenprivileg Weitergehen dürfen.


    5 von 6 Mietern stehen dich ohne Nebenkostenprivileg schlechter, 3 von 6 sogar deutlich schlechter.


    Da hat uns die Politik und die Gerichte wohl einen Bärendienst erwiesen.


    P.S. geos derzeit - würden wohl bei den Hausbewohnern eine Mehrheit Zustandekommen für Fernsehen für 1,95 mtl. - Aber sobald jemand ( waagerecht ) auszieht und jemand neues einzieht ? Und ob wir als 6er Gemeinschaft diese Konditionen überhaupt bekommen würden ? Das glaube ich kaum das Vodafone das mit uns als Mietergemeinschaft zu den Konditionen fortführen würde, wie mit der Genossenschaft mit einige 100 Wohnungen.


  • Fallen Satellitenanlagen bislang auch unter das Nebenkostenprivileg? Falls nein, wieso soll sich da an der Umlagefähigkeit was ändern?

    Falls ja, müsste ein Sonderkündigungsrecht zum 01.07.2024 bestehen, das aber natürlich dann durch die WEG auch ausgeübt werden müsste (und die WEG sich per Mehrheit dazu entschließen).

    Ja, denn bei uns betreibt das ja eine externe Firma, die haben das aufgebaut, machen die Wartung, usw. Bei mir taucht es auf der NKA auf, ich muss es natürlich selbst bezahlen, da ich ja selbst in der Wohnung wohne.

  • Da hat uns die Politik und die Gerichte wohl einen Bärendienst erwiesen.

    Unter dem Strich scheinen die Kabelanbieter optimal lobbyiert zu haben. Bei diversen Bekannten in Wohnungsbaugenossenschaften wird Kabel auch mit 1,95€/Monat verrechnet. Ab 2024 ist dann jeder auf sich gestellt, da die Genossenschaften den Vertrag abwerfen. Ergo wird jeder Haushalt hübsch einzeln zum x-fachen des Gruppenpreises einen Vertrag schließen oder sich mit DVB-T und den Öffentlichen bescheiden müssen.


    Vielleicht kommt die Gesetzgebung aber auch aus der Ecke der Telekom, deren größter Aktionär der Bund ist. Die beginnen bei uns bereits mit Postwurfsendungen und werden ab 2024 sicher einen guten Schnitt machen können.


    Zum eigentlichen Thema: Alt Mieter ist dahingehend eine Vorbereitung erforderlich, dass man sich klar macht, ob und wie man nach dem Fall des „Privilegs“ Fernsehen nutzen will. Waipu etc. sind zwar schnell gebucht, aber nicht jedermanns Sache. Auch macht es bei Waipu & Co. Sinn, sich mit anderen „Opfern“ zu verbünden und die Accounts zu sharen, solange das dann noch geht. Mal sehen, ob es einen Ansturm auf Waipu geben wird und wie die das dann aushalten. Ist ja aktuell schon manchmal kritisch, wenn alle das Gleiche gucken.


    Um unseren Mietern die Kosten zu drücken, haben wir vor Jahren versucht, für MFHs mit 8-10 Wohnungen Gruppenrabatte zu bekommen und sind bei Vodafone komplett abgeblitzt.

    2 Mal editiert, zuletzt von 01454er ()

  • Ab 2024 ist dann jeder auf sich gestellt, da die Genossenschaften den Vertrag abwerfen. Ergo wird jeder Haushalt hübsch einzeln zum x-fachen des Gruppenpreises einen Vertrag schließen


    Zum eigentlichen Thema: Alt Mieter ist dahingehend eine Vorbereitung erforderlich, dass man sich klar macht, ob und wie man nach dem Fall des „Privilegs“ Fernsehen nutzen will. Waipu etc. sind zwar schnell gebucht, aber nicht jedermanns Sache.

    waipu und ähnliches kann man machen.....


    Aber warum nicht einfach über Browser......wie oben vorgeschlagen.


    Mittlerweile kenne ich Webseiten wie 2ix2 und ähnliche im 2.stelligen Bereich über die das deutsche TV Programm gestreamt werden kann.


    Dazu gibt es mit dem onlinetvrecorder.com ein Archiv otrkeyfinder.com auf das ich zugreifen kann ab Zeitpunkt meiner Anmeldung beim OTR.


    Auch für TV Ausstrahlungen die ich hier in Deutschland nicht mal terrestrisch hätte empfangen können...wenn z.b. eine Folge in Österreich früher ausgestrahlt wird als in Deutschland kann ich es so früher herunterladen, decodieren und anschauen.


    Mit TV schauen über Internet habe ich schon seit rund 20 Jahren bei meinen Auslandsaufenthalten meine Erfahrungen gesammelt....


    Damals wurde der Tatort vom Sonntag noch mit 56 kbit.s über eine Mobilfunksimkarte innerhalb von 10.. 14 Stunden heruntergeladen und dann decodiert.....


    Es geht also sogar dann wenn man hier eine gedrosselte Simkarte nutzt...man muss halt nur entsprechend zeit mitbringen und schaut dann zeitversetzt ( was in Asien ja aufgrund der Zeitverschiebung eh kein Problem darstellte - aber eben auch in Deutschland funktioniert ).


    Im TV Bereich mache ich mir keine Sorgen....das ich die Inhalte welche ich schauen möchte auch schauen kann.


    Achso....das unlimitierte Decodieren beim OTR kostet...jährlich rund 20 Euro....und damit ist der archivierte Zugriff deutlich günstiger als Waipu.TV ( vom webseitenbasierten Live TV das gratis ist - aber eben einen entsprechend schnellen Datenzugang erfordert - mal abgesehen ).

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