Wegfall Nebenkostenprivileg Kabelanschlüsse: Aktion erforderlich?

  • Gibt es DAB tatsächlich per Kabel? Oder meinst du Radiosender, welche DVB-C-Kanäle belegen?

    Ich kenne nur Letzteres - Radio kann dann auch über den Fernseher, oder über spezielle DVB-C Audioreceiver empfangen werden.

    DAB ist erst mal nichts anderes als ein Übertragungsstandart für Radioprogramme, in erster Linie vorgesehen für Terrestrischen Empfang, aber Verbreitung über Sat und Kabel ist ausdrücklich eingeschlossen.

    DAB+ ist nur ein erweitertes Codierungsverfahren für bessere Qualität auch bei geringen Datenraten.

  • Er kann doch auch den Kabelvertrag kündigen. Dann ist er aus der Nummer raus und hat eine Verantwortung weniger.

    auch wenn es, meiner Meinung nach, im folgenden groß und breit erklärt wurde nochmal aus Sicht des Vermieters:


    Der Vermieter besitzt eine der z.B. 10 Wohnungen eines Hauses. Somit ist er Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

    Während andere Wohnungseigentümer selbst die Wohnung bewohnen und Kabelfernsehen nutzen möchten hat unser beispielhafter Vermieter aktuell eine leerstehende Wohnung die er vermieten wird.

    Während er beim vorherigen Mieter, bis Juli (oder wann es genau war) den Kabelfernsehanschluss einfach über die Nebenkosten mit seinem Mieter abrechnen konnte so steht er nun in der Zwickmühle das seine Wohnung definitiv Kabelanschluss hat denn die Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Entscheidung fürs gesamte Haus treffen (und erhält dadurch ggfs. einen niedrigen Preis), diesen gelieferten Kabelanschluss muss sein Mieter aber nicht bezahlen.


    Würde man nun davon ausgehen das ein Vermieter den Mietpreis immer auf die maximal erlaubte Höhe beim Mieterwechsel erhöht fehlen ihm die z.B. 10,-€ monatlich die er in der Vergangenheit über die Nebenkosten vom Mieter gezahlt bekommen hat.


    Im Gegenzug wird ein Vermieter der eigentlich den Mietpreis nicht maximal erhöhen wollte die Möglichkeit nutzen und den von ihm über die Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlten Kabelanschluß im Rahmen der Kaltmiete auf seinen Mieter umlegen und die Wohnung inklusive kostenlosem Kabelanschluss vermieten.

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  • Eine Mieterhöhung hat mit dem Kabelanschluss nichts zu tun und kann auch nicht damit begründet werden. Wenn ein Vermieter meint, die Miete erhöhen zu wollen, kann er das vollkommen unabhängig davon machen (im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten). Nebenkosten durch die Hintertüre geht nicht.

  • auch wenn es, meiner Meinung nach, im folgenden groß und breit erklärt wurde nochmal aus Sicht des Vermieters

    Du gehst von einem Vermieter aus, der nicht allein über den Vertrag mit Vodafone entscheiden kann. Im ursprünglichen Post war aber allgemein von Mietverträgen die Rede:

    Zitat

    In Zukunft wird das Kabelfernsehen dann einfach Bestandteil des Mietvertrages.

    In dem Moment, in dem der Vermieter eine Wohnung "inkl. Kabelfernsehen" anbietet, wird ein nutzbarer Kabelanschluß zum Teil der Mietsache, und der Vermieter ist dafür verantwortlich, daß das funktioniert. Durch den Gestattungsvertrag gibt er diese Verantwortung an den Kabelnetzbetreiber weiter, der dann Vertragspartner des Mieters wird.


    Ich bin selbst Vermieter und froh, daß ich diesen Klotz am Bein los bin - mal ganz abgesehen davon, daß der Objektvertrag eben immer viel teuerer war als die neuen Einzelverträge und ich das Geld für das ganze Jahr vorschießen mußte(*). Auch der Posten in den Nebenkosten, der bei Preiserhöhungen nochmal nach Monaten aufgeteilt werden mußte, war einfach lästig.


    (*) Bei verauslagtem Geld wartet der Vermieter bis zu 2 Jahre, bis es wieder "drin" ist. Ich habe diese Woche die letzten Nachzahlungen erhalten, in denen auch das für 2023 und 2024 verauslagte Geld für den Kabelanschluß enthalten war.

  • ich verstehe nicht weshalb du Kabelanschlusskosten verauslagt hast.


    Wenn du jetzt sagen würdest:

    Die enorme Erhöhung der Mietnebenkosten aufgrund der Explosion von Öl- und Gaspreisen konnte ich nicht vorhersehen weshalb ich hier, bis zur Abrechnung, viel auslegen musste, wäre für mich nachvollziehbar.


    Aber die Kabelgebühren kanntest du doch im Vorfeld und hättest sie nach alter Rechtssprechung in die Nebenkostenvorauszahlung einberechnen können.

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  • ich verstehe nicht weshalb du Kabelanschlusskosten verauslagt hast.

    Du bist echt ein Spaßvogel... Vodafone schickt die Rechnung für ein ganzes Jahr am Anfang des betreffenden Jahres. Die muß ich bezahlen.

    Zitat

    Aber die Kabelgebühren kanntest du doch im Vorfeld und hättest sie nach alter Rechtssprechung in die Nebenkostenvorauszahlung einberechnen können.

    Die sind da auch eingerechnet. Allerdings bekomme ich die Nebenkostenvorauszahlungen erst im Nachhinein und über 12 Monate verteilt. Nach 9 Monaten erfolgt die erste Abrechnung, wie durch sich eine Rück- oder Nachzahlung ergibt. Das betrifft dann auch die letzten drei Monate des Vorjahres. Die Abrechnung liegt mir dann etwa Anfang Dezember vor, weil sie von Dienstleistern abhängig ist. Die restlichen drei Monate werden ein Jahr später abgerechnet.

  • ok - ich mach das noch nicht so lange aber Vodafone hat immer monatlich abgerechnet.

    Vielleicht besser verhandeln, Spaßvogel?

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  • Ich habe den Vertrag nicht abgeschlossen.

    Ich gehe aber davon aus, daß Objektverträge immer jährlich abgerechnet werden. Das ist für beide Seiten weniger Verwaltungsaufwand.

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