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Sowas führt dann zu sowas.
Man sollte Ursache und Wirkung aber nicht verwechseln. Es gab Zeiten in denen DSL-Anbieter, dazu gehörte damals auch O2, ihren Kunden ebenfalls das Endgerät (Routerzwang) vorschreiben wollten. Entsprechend gab es keine Möglichkeit alternative Endgeräte zu verwenden, da die Anbieter die Zugangsdaten nicht herausgaben. Die EU hat daraufhin seit 2015 geregelt, das der Kunde immer frei das Endgerät wählen kann. Ohne Einschränkungen ob für Festnetz oder Verbindungen in Mobilfunknetzen. Das war die Grundlage auf der die Verbraucherzentrale rechtlich gegen die AGB von O2 vorgegangen ist. Wenn O2 diese Gesetzeslage auch Anno 2023 nicht kennt oder nicht kennen will, dann hält sich mein Mitleid stark in Grenzen.