Ok, danke euch!
Dann werde ich mal (wieder) den Tarifcheck vollziehen.
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Ok, danke euch!
Dann werde ich mal (wieder) den Tarifcheck vollziehen.
Die Prepaidvariante hat kein 5G und Prepaidverträge haben keine Kündigungsfrist. Da kann man Kunden bei missbräuchlicher Nutzung schnell loswerden.
Allerdings sind O2 auch hier Grenzen gesetzt.
Wenn sie 999 GB versprechen, müssen sie die 999 GB grundsätzlich (also wenn kein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegt) auch liefern. Wenn sie zB jeden über 500 GB kündigen würden, wäre das unlauterer Wettbewerb.
Das kann erhebliche Folgen haben, u.A. Schadenersatz Ansprüche der Konkurrenz und auf Gewinn Abschöpfung zu Gunsten der Allgemeinheit.
Man muss bereit sein, Zusagen aus Angeboten zu erfüllen, und man muss die nötige unternehmerische Sorgfalt an den Tag legen, dazu auch in der Lage zu sein.
Alles anzeigenDa du es gebetsmühlenartig immer wiederholst, mal die Frage: Gelesen was in Passus 4.4 steht? Da du es botartig postest, nehme ich an, nicht. Keiner der genannten Punkte trifft auf die stationäre oder nomadische Nutzung zu:
Für dich auch zum nachlesen:
Ups was nun?
Und da du es scheinbar auch nicht weisst, o2 hat es ja erst wieder lernen müssen, die Telekom und Vodafone letztes Jahr auch, nicht alles was in den AGB steht, ist auch rechtens. Was der Anbieter u.U. als missbräuchlich sieht, muss nicht vom Gesetz her missbräuchlich gesehen werden.
Du kannst Dir den Schaum vom Mund abwischen. Ich wiederhole nichts gebetsmühlenartig und auch nicht botartig, sondern habe die AGB lediglich 2x verlinkt.
Vielleicht solltest Du lernen andere Meinungen zu akzeptieren!
Natürlich habe ich den Passus gelesen und ich habe im Gegensatz zu Dir offensichtlich verstanden, dass eine missbräuchliche Nutzung vorliegt, wenn die Leistung Dritten zur Verfügung gestellt wird, in dem man die Leistung zum Beispiel in einem stationären Router verwendet und das WLAN in der Familie oder in der WG teilt!
Das ist Abschnitt 4.4 b eindeutig zu entnehmen!
Und genau dieses Teilen mit Dritten ist im einzigen mir bekannten Kündigungsfall, der durch die Presse ging, passiert.
Und was Du offensichtlich auch nicht verstehst, ist die Tatsache, dass AGB Vertragsbestandteil sind und zwar solange bis ein Passus evtl. gegen geltendes Recht verstößt.
O2 hat entschieden ein paar tausend Verträge zu kündigen, ist ihr gutes Recht und die Preise für Neukunden anzuziehen. Kann man geil finden oder nicht. Ich finde es nicht so geil, aber ich kann damit leben.
Leben und leben lassen.
Da hat ja auch hoffenlich niemand ein Problem mitt
....das kommt doch alles aus dem paulaner Garten....
Es gibt hier im gesamten Forum nicht einen Nutzer (geschweigedenn vertrauenswürdigen Nutzer), dem gekündigt wurde. O2 hat wohl nach eigenen Aussagen eine kleine Anzahl an Kunden gekündigt, und hier wird spekuliert was das Zeug hält... Gerade hier, wo sich Nutzer tümmeln, bei denen man eine solche Kündigung vllt. erwarten könnte ist einfach keiner zu finden. Auch im Freundes- und Bekanntenkreis hat davon keiner Notiz genommen. Es kann und wird schlichtweg kein Massenphänomen sein.
in dem man die Leistung zum Beispiel in einem stationären Router verwendet und das WLAN in der Familie und in der WG teilt!
Das ist Abschnitt 4.4 b eindeutig zu entnehmen!
Da hast du aber den Brüller gebracht. Das haut dir und o2 die zuständige Kammer direkt um die Ohren, nachdem sie 5 Euro fürs Phrasenschwein genommen haben. Auch das fällt unter die Endgerätefreiheit, dass ich das Gerät mit all seinen Funktionen nutze. Warum gibt es denn in Deutschland keine Einschränkung fürs Tethering mehr? Genau aus dem Grund. In den USA z.b. sind in den meisten Tarifen Limits für Tethering und Hotspot enthalten. Hier hat man es ja sowohl bei o2 als auch der Telekom probiert. Was kam raus? Es wurde gerichtlich untersagt, diese Klausel zu nutzen. Soviel zu seinem Verständnis vom Unionsrecht und den dazu schon lange ergangenen Entscheidungen des EuGH und der deutschen Gerichte. Um es nochmal zu sagen, Recht > AGB. Und AGB-Klauseln die gegen geltendes Recht verstoßen, sind von Anfang ungültig und konnten nie Bestandteil eines Vertrages werden.
Natürlich darf man keinen öffentlichen Hotspot betreiben, aber mit Familie bzw. Freunde daheim und unterwegs geht immer.
Da hast du aber den Brüller gebracht. Das haut dir und o2 die zuständige Kammer direkt um die Ohren, nachdem sie 5 Euro fürs Phrasenschwein genommen haben. Auch das fällt unter die Endgerätefreiheit, dass ich das Gerät mit all seinen Funktionen nutze. Warum gibt es denn in Deutschland keine Einschränkung fürs Tethering mehr? Genau aus dem Grund. In den USA z.b. sind in den meisten Tarifen Limits für Tethering und Hotspot enthalten. Hier hat man es ja sowohl bei o2 als auch der Telekom probiert. Was kam raus? Es wurde gerichtlich untersagt, diese Klausel zu nutzen. Soviel zu seinem Verständnis vom Unionsrecht und den dazu schon lange ergangenen Entscheidungen des EuGH und der deutschen Gerichte. Um es nochmal zu sagen, Recht > AGB. Und AGB-Klauseln die gegen geltendes Recht verstoßen, sind von Anfang ungültig und konnten nie Bestandteil eines Vertrages werden.
Natürlich darf man keinen öffentlichen Hotspot betreiben, aber mit Familie bzw. Freunde daheim und unterwegs geht immer.
Das ist Deine Interpretation, sei Dir gegönnt.
Das ist Deine Interpretation, sei Dir gegönnt.
Die Urteile dazu sagen etwas anderes. Gefällt natürlich bei o2 nicht jedem. Lass dir das o2-Brot schmecken. Sei auch Dir gegönnt, dass du als Rettungsanker, um doch noch "richtig" zu liegen das Tethering genommen hast. Darum ging es ja usprünglich nicht, unsprünglich, auch deine Argumentation, wäre die stationäre Nutzung eine missbräuchliche Nutzung gemäß der von dir zitierten Stelle in den AGB, nur fand sich davon nichts.
Die Rechtssprechung ist eindeutig. Stationäre Nutzung in Routern, ausschließlich mit Netzstrom, ist zulässig. Datenlimits sind in den AGBs der Postpaid Unlimited nicht enthalten. Ergo gibt es keine Beschränkungen und Limits. Wir nutzen eine Unlimited-Option zu Hause. Inkl. IPTV kommen da monatlich ganz fix 500-600 GB zusammen. Besonders in den Semesterferien im Winter, wenn die Bagage komplett zu Hause einfällt.
O2 hat mit dem neuen Preis vermutlich genau auf dieses Rechtssprechung reagiert. Eine kleine Firma hätte die Anpassung am Nachmittag nach der Rechtsgültigkeit des Urteils erledigt. Konzerne brauchen etwas länger. Entsprechend hatten Intensivtäter die Chance, sich einzudecken. Nun hat der Anbieter abgedichtet. Damit ist doch nun alles gut.
Ich für meinen Teil hab gestern abends noch einen Unlimited zum halbwegs kleinen Preis geholt. Dies für den Fall, das die Unlimited Option wegfallen sollte, dann werden da noch Multisims nachgebucht. Nun wird der erstmal in der Schublade liegen und als Versicherung betrachtet. Sollte die Zeit die Option erhalten, wird einfach irgendeine Nummer auf den Unlimited portiert. Da freut sich dann irgendwer in Familie oder Büro.
Alles in Allem muss ich sagen das es doch nicht so krass geworden ist wie ich befürchtet hatte.
Der Mobile Unlimited Max würde mir jetzt mit 51,49€ angezeigt und der Mobile XL 280GB mit 31,49€.
Und wenn jemand nicht dauerhaft eine so schnelle Unlimited Flat will, kann man ihn auch weiterhin aus einem Mobile Unlimited Basic für 17,49€ und die Unlimited Option für 39,99€ für 57,48€ flexibler nachbauen.
Wenn jemand nicht unbedingt eine Unlimited Flat braucht kann man auch auch Mobile S für 9,99€ und 500GB Option für 29,99€ einen 504GB Tarif für 39,98€ oder mit Connect Option aus Mobile S Boost für 15,99€ und 500GB Option für 29,99€ einen 508GB Tarif mit Connect Option für 45,98€ bauen.
Da hätte man auch einfach den Preis belassen und nur die Rabatte entsprechend senken können, statt die Leute mit 99,99€ Wucherpreis zu verschrecken.
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