Hallo.
Ich wurde von meinem Vater gebeten mich um eine Grundsteuererklärung für verschiedene landwirtschaftliche Flächen zu kümmern.
Ich rief das Finanzamt an, da ich für die Erklärung das Aktenzeichen benötige.
Als ich das Flurstück sagte, teilte mir das Finanzamt mit, dass das Aktenzeichen nicht per Post verschickt wurde, da das Grundstück laut Grundbuch auf eine Person steht, die schon Jahrzehnte tot ist, aber deren Erben offenbar nicht im Grundbuch eingetragen wurden.
Warum sorgt das Grundbuchamt oder das Nachlassgericht nicht automatisch für eine Korrektur? Bitte keine Vorwürfe, ich bin weder Eigentümer noch Erbe.