Kündigt O2 Unlimited Nutzer?!

  • In der Leistungsbeschreibung findet man folgendes:



    Im Text steht zwar, dass o2 sich die Trennungen "vorbehält", in der Praxis führt o2 dies aber durch.


    Standleitung mit einer Zwangstrennung?

  • Er betreibt die Standleitung bei Radio Siegen, Tiergartenstr. 37, 57072 Siegen.

    In der Nähe des Bahnhofs mutmasslich ein Hotspot.


    Er schreibt, es war eine ordentliche Kündigung, ohne Angabe von Gründen. So wie im Teltarif Artikel beschrieben: "Es handelt sich um ordent­liche Kündi­gungen nach den gesetz­lichen Bestim­mungen des TKG und damit um einen Stan­dard­pro­zess."

  • mannmannmann, wnn o2 Eier haette, wuerden sie das Voegelvideo sponsorn, und sich einen Link unter dem Stream setzen lassen - das waere WinWin, und superbillige Werbung...


    Aber dafuer braeuchte man faehige mitdenkende Leute - ach, da war ja das Problem mit 'Fachkraeftemangel' und so.......

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Wer Unlimited anbieten möchte, der sollte es auch ganz genau so machen.


    Oder er sollte in den AGB ein Limit angeben (oder sonstige Einschränkungen androhen) oder solch einen Tarif erst gar nicht anbieten oder solche Tarife mit einer Laufzeit von 24 Monaten (bzw. nur max 12 Monate) bzw. nur als Flex Vertrag ohne Anschlusspreis.


    Alles andere ist -aus meiner Sicht- <X


    absolut nicht, gestern allein 460GB nur über die Xbox geladen. Zusätzlich zu der regulären Nutzung. Sorry, ich buche nicht unlimited, um dann auf den Verbrauch zu achten. Wird es gekündigt, dann ok, dann muss ich damit leben. Ich kauf mir auch kein Auto um es in der Garage stehen zu haben, um dann die schweren Einkäufe zu Fuß zu machen.


    Ich würde die Situation schon etwas anders betrachten.

    Grundsätzlich darf ein Anbieter schon davon ausgehen das er wenn er Unlimited anbietet der Kunde zwar Unlimited nutzt. Der Anbieter muss natürlich schon damit rechnen das Kunden die Unlimited buchen deutlich mehr Traffic verursachen als der Durchschnitt, anderseits kann der Anbieter aber schon erwarten das er Kunde ein Nutzungsprofil eines Privat- oder SoHo Kunden hat, also zumindest einige verschiedene Dienste und IP-Verbindungen zu verschiedenen Servern aufbaut, und auch irgendwann mal ein paar Stunden schläft und da dann kaum Daten anfallen. Fast nur IP-Verbindungen zu einem einzigen Server und das ganze 24/7 ist schon ein deutliches Kennzeichen von nichtmenschlicher Nutzung und damit ein relatives Ausschlusskriterium für Privatkunden und SoHo-Tarife.


    Allerdings könnte man auch darübr diskutieren ob das heute noch bei o2 angemessen ist.

    Denn es gab ja Zeiten wie bei o2 wo an als Privat- oder SoHo Kunde o2 Free 16GB für unter 5€ und o2 Free 60GB für unter 10€ jeweils mit Free-Flat bekommen hat, während die o2 Businesstarife doch teurer waren.

    Und auch heute ist es bei Glasfaseranbietern oft noch so das die für Privat- und SoHo-Kunden oft 100/25 MBit/s für (27,65€) 32,90€ anbieten während ein 100er Businesstarif der denn zwar symetrische 100 MBit/s hat stolze 64,90€ (77,23€) kostet.


    Da finde ich es voll vorständlich das man in den Privat- und SoHo-Tarifen keine nichtmenschliche Nutzung möchte und solche Kunden dann kündigt.

    Aber bei den heutigen Mobilfunktarifen ist es doch anders, da ist es ja so das Privat und SoHo Kunden schon mindestens (22,26€) 26,49€ für einen o2 Mobile Unlimited Smart mit 15 MBit/s zahlen während Businesskunden o2 Business Unlimited Smart Data mit sogar 25 MBit/s nur 15€ (17,85€) zahlen würden.

    So gesehen zahlen Kunden die der Einfachheit halber einen Privat- oder SoHo-Tarif buchen weil sie die Anforderungen für einen o2 Businesstarif nicht so einfach erfüllen können eigentlich ohnehin drauf.

  • Wer Unlimited anbieten möchte, der sollte es auch ganz genau so machen.


    Oder er sollte in den AGB ein Limit angeben (oder sonstige Einschränkungen androhen) oder (...)

    O2 hält sich während der Vertragslaufzeit an die zugesicherten Vertragsleistungen, erfüllt den Vertrag vollumfänglich.

    In den AGB wird exakt die Nutzung als Standleitung ausgeschlossen. Einen VServer mit Videostreaming zu beliefern ist exakt das, eine Standleitung im Sinne der AGB.

    Ein Recht auf ewig währende, unkündbare Handyverträge gibt es nicht.

    Also nicht heulen, sondern die marktwirtschaftlichen Alternativen nutzen.

    Oder den Informationsvorsprung dieses Forums und sich unterhalb des Verbrauchs der Todeszone bewegen. ;)

  • mannmannmann, wnn o2 Eier haette, wuerden sie das Voegelvideo sponsorn, und sich einen Link unter dem Stream setzen lassen - das waere WinWin, und superbillige Werbung...


    Aber dafuer braeuchte man faehige mitdenkende Leute - ach, da war ja das Problem mit 'Fachkraeftemangel' und so.......

    Das dachte ich eben beim Lesen auch. Ist doch eine schöne Sache mit diesem Stream und wenn o2 nett fragt, dürfen sie den sicher auch für ihre Werbung nutzen, Tiere verkaufen sich immer gut :)

  • Das dachte ich eben beim Lesen auch. Ist doch eine schöne Sache mit diesem Stream und wenn o2 nett fragt, dürfen sie den sicher auch für ihre Werbung nutzen, Tiere verkaufen sich immer gut :)


    Genau das war auch mein Gedanke:


    Ich würde mal optimistisch sein und davon ausgehen das sich für solche Fälle schon eine gute Lösung finden lassen wird, vielleicht sponsort o2 ja für solche Fälle sogar einen kostenlosen Tarif. o2 hatte ja schon öfter ein Herz für Vögel und schon selbst Nestkameras betrieben wenn wo auf einem o2 Standort irgendwelche Vögel gebrütet haben, z.B. https://www.telefonica.de/news…-wieder-auf-lte-mast.html

  • O2 hält sich während der Vertragslaufzeit an die zugesicherten Vertragsleistungen, erfüllt den Vertrag vollumfänglich.

    In den AGB wird exakt die Nutzung als Standleitung ausgeschlossen. Einen VServer mit Videostreaming zu beliefern ist exakt das, eine Standleitung im Sinne der AGB.

    Ein Recht auf ewig währende, unkündbare Handyverträge gibt es nicht.

    Also nicht heulen, sondern die marktwirtschaftlichen Alternativen nutzen.

    Oder den Informationsvorsprung dieses Forums und sich unterhalb des Verbrauchs der Todeszone bewegen. ;)

    o2 könnte den Kunden auch zunächst mal darauf hinweisen und auffordern, diese Art der Nutzung einzustellen. Unabhängig davon, ob der Vertrag bereits kündbar ist oder nicht. Dann weiß der Kunde, wo das Problem liegt und kann entsprechend handeln, ohne sofort oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit seinen Vertrag zu verlieren.

  • o2 könnte den Kunden auch zunächst mal darauf hinweisen und auffordern, diese Art der Nutzung einzustellen. Unabhängig davon, ob der Vertrag bereits kündbar ist oder nicht. Dann weiß der Kunde, wo das Problem liegt und kann entsprechend handeln, ohne sofort oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit seinen Vertrag zu verlieren.

    Das haben sie sogar spätestens bei Vertragsunterzeichnung in den übergebenen AGB.

    Im Massengeschäft ist eine Freund-Feind-Erkennung aber schwierig. Nur weil 95% der Kunden denken die AGB Zettel sind Klopapier und hinterher kann man sich beschweren, wird es auch nicht richtiger. Die sind Vertragsbestandteil.


    Gegenfrage: Wieviel VServer mit Standleitungleitungscharakter werden zur Nistkastenbeobachtung genutzt?


    Also völlig abwegig finde ich das Verhalten von O2 nicht. Zumal wir uns alle schon über überlastete Basistationen aufgeregt haben.


    Es wäre sicherlich schlauer gewesen vorher einen Partner mit Sponsoring ins Boot zu holen. Was bei dem Thema 'süße Vögelchen' kein Problem gewesen wäre. Aber vielleicht freut sich ja noch die Telekom den PR Fehler von O2 beheben zu dürfen. Die machen ja eh mehr mit Ökologie.

    Einmal editiert, zuletzt von caefer ()

  • Man muss aber auch bedenken, er hatte den Unlimited vor Einführung der O2 Mobile Tarife abgeschlossen. Wenn ich mich jetzt nicht komplett täusche, ist es ein O2 Free Unlimited Smart mit 10 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload. Selbst wenn der 24/7 läuft, die Auswirkung auf das Netz ist eher gering. Weiterhin schreibt er, es war die Young Variante für 30 Euro / Monat.

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