Der Kunde könnte zum Beispiel zu Aldi Talk wechseln. Warum soll ihn ausschließlich o2 versorgen müssen?
Lesen Sie das Gesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie 2018/1972 §156 ff. und die Umsetzungsverordnung dazu.
Der Anschluss muss
- Gewisse Dienste, u.A. Videostreaming, Videokonferenzen, Telearbeit in einem für Verbraucher üblichen Umfang ermöglichen.
- Sich preislich an Festnetz Angeboten der Region orientieren.
Für den Preis eines DSL 16000 (typische Grundversorgung) bekommt man bei Aldi vielleicht 25 GB. Das ermöglicht bei weitem nicht die Nutzung der entsprechenden Dienste in einem für Verbraucher typischen Umfang. 25 GB ist nicht einmal 10% des Durchschnittsverbrauches im Festnetz.
Es muss nicht zwingend eine Flatrate sein. Ob der 140 GB Tarif von O2 hinreichend wäre, kann ich nicht beurteilen.
Natürlich trifft die Pflicht nicht nur O2. Wen sie im Einzelfall trifft, entscheidet die Bundesnetzagentur. Die Entscheidung muss nach einem objektiv nachvollziehbaren Verfahren erfolgen und es gibt ein finanzielles Umlageverfahren zum Lastenausgleich zwischen den Anbietern.
Richtlinie (EU) 2018/1972