Natürlich. Dennoch könnte man auch etwas kundenfreundlicher reagieren, wenn ein Kunde den 3 Kilometer langen Zettel nicht akribisch nach Fallstricken für seine angedachte Nutzung durchforstet hat. Auch im Massengeschäft sollte es machbar sein, ihm bei einer Standleitung zunächst einen Textbaustein zukommen zu lassen, der auf die vertragswidrige Nutzung hinweist und die Kündigung androht.
Genau und man kann ja notfalls eine Drosselung durchführen auf z.B. unter 2-3 MBits. Bei einigen O2-Standorten gibt’s ja sowieso fast 24/7 nur solche Download/-Uploadraten.