Erstmal schauen, wozu das OLG Düsseldorf etwas gesagt und wozu es nichts gesagt hat. Ist ja offenbar nur ein Beschluss, der nur die Zwangsvollstreckung in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zwischen zwei Telekommunikationsunternehmen unterbindet. Der Beschluss und seine Begründung scheinen öffentlich noch nicht verfügbar zu sein.
Sollte das OLG Düsseldorf - was ich mir nicht vorstellen kann - wirklich gesagt haben, dass die Schreiben der 1N Telecom keinen Anlass für Verwiirung und Irrtum bieten und jeder durchschnittliche, verständige 85-jährige Deutsche Telekom-Kunde, der "kalt" angeschrieben wurde, ohne Weiteres erkennen konnte, dass die Schreiben nicht von der Deutschen Telekom veranlasst waren, dann sollten die Verbraucherzentralen ihre vielen Fälle mal alle schnell zum OLG Düsseldorf schicken, damit dieses sich vor der Entscheidung in der Hauptsache ein Bild von der Lebenswirklichkeit machen kann.
Die diversen zivil- und verbraucherrechtlichen Themen im Verhältnis 1N Telecom und (vermeintlicher) Kunde, die mich hier hauptsächlich interessieren, sind davon ohnehin separat hiervon zu beurteilen und zum Teil eine Frage des Einzelfalls.