1N Telecom GmbH: Augen auf vor Vertragsabschluss

  • Erstmal schauen, wozu das OLG Düsseldorf etwas gesagt und wozu es nichts gesagt hat. Ist ja offenbar nur ein Beschluss, der nur die Zwangsvollstreckung in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zwischen zwei Telekommunikationsunternehmen unterbindet. Der Beschluss und seine Begründung scheinen öffentlich noch nicht verfügbar zu sein.


    Sollte das OLG Düsseldorf - was ich mir nicht vorstellen kann - wirklich gesagt haben, dass die Schreiben der 1N Telecom keinen Anlass für Verwiirung und Irrtum bieten und jeder durchschnittliche, verständige 85-jährige Deutsche Telekom-Kunde, der "kalt" angeschrieben wurde, ohne Weiteres erkennen konnte, dass die Schreiben nicht von der Deutschen Telekom veranlasst waren, dann sollten die Verbraucherzentralen ihre vielen Fälle mal alle schnell zum OLG Düsseldorf schicken, damit dieses sich vor der Entscheidung in der Hauptsache ein Bild von der Lebenswirklichkeit machen kann.


    Die diversen zivil- und verbraucherrechtlichen Themen im Verhältnis 1N Telecom und (vermeintlicher) Kunde, die mich hier hauptsächlich interessieren, sind davon ohnehin separat hiervon zu beurteilen und zum Teil eine Frage des Einzelfalls.

  • Das Gericht stellt nicht auf das Verständnis eines 85-Jährigen ab, sondern auf das eines gewöhnlichen Bürgers.

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  • Verstehe, also das Verständnis des gewöhnlichen OLG-Richters ...


    Im Ernst, das kann und wird hoffentllich nicht das letzte Wort sein. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich bei den zahllosen Getäuschten, die den Verbraucherzentralen die Bude einrennen, um geistig Minderbemittelte oder der Maßstab des OLG Düsseldorf ist von der hohen Richterbank aus falsch gewählt.


    Es ist natürlich in diesem speziellen Verfahren von Nachteil, dass sich hier zwei Telekommunikationsunternehmen, eines davon als Marktführerder Goliath, gegenüber stehen, und die betroffenen, gelackmeierten Verbraucher dort als Partei nicht vorkommen.

  • Genaueres kann man erst sagen, wenn man das offizielle Urteil gelesen hat.

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  • Ja, den gibt es in der Tat. Mein Schwiegervater ist getäuscht worden. Er ist zwar schon über 80, aber sonst ganz rüstig und mit vertraglichen Unterlagen eigentlich gut vertraut. Trotzdem hat er - wie offenbar viele andere auch - aufgrund der offenbar darauf angelegten Darstellung in dem Werbeschreiben in der Situation nicht bemerkt, dass es nicht nur um einen Tarifwechsel, sondern um einen Anbieterwechsel gehen soll. Der Irrtum klärte sich erst später durch einschlägige Presseveröffentlichungen auf. Da der Aufwand, der für einen Senior dieses Alters mit der Umstellung des Dt. Telekom-E-Mail-Account bzw. Nutzeroberflache und Internet-Zugangs einschließlich installierter automatischer Anzeige und Zugriff auf dem Smartphone erheblich ist und unsicher ist, ob er überhaupt zurecht kommen wird, haben wir uns entschieden, trotz Ablaufsder Widerspruchsfrist "dagegen zu halten".

    Hallo Runte, ich wäre sehr interessiert, zu erfahren wie die Sache ausgegangen ist da meine 84-jährige Mutter ebenfalls betroffen ist. Kam es zu einem Prozess? Schon jetzt danke für alle Infos.

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