Vielen Dank, Thomas, für die weiteren Links. Für eher juristisch Interessierte auch interessant dieser Bericht der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
https://www.verbraucherzentral…-urteile-gegen-1n-telecom
Interessant auch der von Thomas eingestellte Link zu dem teltarif-Artikel, der sich ebenfalls sehr kritisch mit der Vorgehensweise der 1N Telecom auseinandersetzt.
Die Kommentare zu dem teltarif-Artikel von demjenigen, der - wie er selbst sagt - sich bei 1N Telecom offenbar gut auskennt und im Kern offenbar die Argumente wiedergibt, die man sich bei 1N Telecom zurechtgelegt hat, haben weniger Substanz. Ich habe jetzt keine Meinung, mich auf einen weiteren Thread draufzuschalten, daher nur kurz an dieser Stelle für diejenigen, die das interessiert:
Die Aussagen zum Zustandekommen des Vertrages scheinen mir eher Wunschdenken von jemandem zu sein, der sich überlegt, wie man das nach außen hin juristisch scheinbar sauber hinbekommt, So funktioniert es nach meiner Kenntnis aber bei Anbieterwechseln normalerweise nicht. Mit Details zum Thema bindendes Vertragsangebot und invitatio ad offerendum will ich etwaige Mitlesende hier aber nicht langweilen. Das ist trockenes allgemeines ZIvilrecht aus dem 1. Semester Jura, das man bei 1N Telecom oder deren Rechtsberatern eigentlich beherrschen sollte. Anders als dort dargestellt, kann es auch durchaus Situationen geben, wo eine Anfechtung noch unverzüglich erklärt werden kann. Und bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, die auch noch bis zu 12 Monate später erfolgen kann, wird niemand allein auf die Verwechslungsgefahr durch die Verwendung des Begriffs Telecom im Namen der 1N Telecom abstellen (anders als in dem teltarif-Threat und oben bei Henning10 dargestellt). Ich habe ja oben schon in Ansätzen ausgeführt, warum ich die unzähligen Betroffenen quer durch die Republik nicht für Leichtsinnige, sondern für Opfer einer perfiden, systematischen Vorgehensweise halte.
Da ich kein Datenschutzexperte bin, kann ich die Ausführungen zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit in der Kommentierungsfunktion bei teltarif an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen. Aber da scheint ja immerhin jemand zu wissen, woher die 1N Telecom die persönlichen Daten hat. Allerdings wird suggeriert, dass diese aus öffentlichen Quellen stammen. Da kann man seine Zweifel haben, da z.B. nirgendwo im Telefonbuch steht, wer Kunde der Deutschen Telekom ist. Das Werbeschreiben der 1N Telecom spricht jedoch direkt und ausdrücklich Kunden der Deutschen Telekom an. Das verstehen im Übrigen ja auch die Angeschriebenen so, was mit dazu beiträgt, dass die Anschreiben der 1N Telecom irrtümlicherweise als Schreiben der Deutschen Telekom an deren Kunden verstanden werden. Denn wie sollte ein fremder Anbieter, mit dem sie nie was zu tun hatten, sie als Deutsche Telekom-Kunden anschreiben können?