1N Telecom GmbH: Augen auf vor Vertragsabschluss

  • Ein Bekannter, der im Telefonbuch steht und bei der Telekom Kunde ist, bekam Post von der 1N Telecom GmbH. Ihm wurde ein Tarif mit Flatrate auch zu Mobilfunknetzen inkl. 16 MBit/s DSL zu 34,99 Euro angeboten. Es lag ein Formular bei, welches er unterschreiben soll. Damit stimme er der Kündigung bei der Telekom zu und schließe den Vertrag nach den online einsehbaren AGB der 1N Telecom GmbH ab.


    Natürlich hat er das Formular nicht zur 1N Telecom GmbH geschickt.


    Offenbar gab es aber genügend Leichtsinnige, wie man bei der Eingabe der Firma bei Google nachlesen kann.


    Kennt jemand diese Firma und steckt da jemand bekanntes dahinter? Über wen realisieren die ihr DSL?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
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  • Hallo Nokiafan,


    was ich dir dazu sagen kann: Die Firma 1N ist natürlich kein Vertriebspartner der Deutschen Telekom. Bei den angebotenen Tarifen handelt es sich natürlich nicht um Telekom-Tarife und nicht um Angebote der Telekom. Im Gegenteil. Die 1N Telecom ist ein aggressiver Wettbewerber aus Düsseldorf, der mit Methoden auf Kundenwerbung geht, die bereits zu mehreren, auch gerichtlichen, Verboten geführt haben.


    Es grüßt Wiebke S.

  • Schade, dass man zu den gerichtlichen Verfahren der Deutschen Telekom nichts erfahren kann. Wer sich mit juristischer Hilfe auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist (wie in den meisten Fällen) gegen 1N Telecom wehren (und als Kunde bei der Dt. Telekom bleiben) möchte, würde eine gewisse Abstimmung mit der rechtlichen Argumentation der Deutschen Telekom in diesen gerichtlichen Verfahren begrüßen. Zumindest ein Gespräch von Anwalt zu Anwalt (Rechtsabteilung Deutsche Telekom) wäre hilfreich. Nicht, dass man auch ohne die Deutsche Telekom gut dagegen halten kann. Vielleicht ist aber ja auch für die Deutsche Telekom der ein oder andere juristische Tipp (aus Verbrauchersicht) von Nutzen (-;

  • Ja, den gibt es in der Tat. Mein Schwiegervater ist getäuscht worden. Er ist zwar schon über 80, aber sonst ganz rüstig und mit vertraglichen Unterlagen eigentlich gut vertraut. Trotzdem hat er - wie offenbar viele andere auch - aufgrund der offenbar darauf angelegten Darstellung in dem Werbeschreiben in der Situation nicht bemerkt, dass es nicht nur um einen Tarifwechsel, sondern um einen Anbieterwechsel gehen soll. Der Irrtum klärte sich erst später durch einschlägige Presseveröffentlichungen auf. Da der Aufwand, der für einen Senior dieses Alters mit der Umstellung des Dt. Telekom-E-Mail-Account bzw. Nutzeroberflache und Internet-Zugangs einschließlich installierter automatischer Anzeige und Zugriff auf dem Smartphone erheblich ist und unsicher ist, ob er überhaupt zurecht kommen wird, haben wir uns entschieden, trotz Ablaufsder Widerspruchsfrist "dagegen zu halten".

  • Habt ihr schon nach dem Widerruf etwas gehört? Die Schreiben die bei akzeptiertem Widerruf verschickt werden sind sehr verschachtelt, muss man sehr genau lesen um zu verstehen, was da überhaupt steht.


    Gerne die Daten über unser Kontaktformular zusenden und ich guck mir das an.


    Es grüßt Wiebke S.

  • Der Widerruf war wohl verspätet. Es ist eine Rechnung mit einer Schadensersatzforderung gekommen und später mit separatem Schreiben eine Kündigung, weil wir (auch auf Anraten der Telekom-Hotline) der Umstellung des Anschlusses auf 1N Telecom widersprochen haben.


    Zu dem Ausgangs-Post oben von Nokiafan: Es sind nicht Leichtsinnige, die unterschreiben. Es werden wie in unserem Fall vor allem Senioren höheren Alters, die Kunden der Deutschen Telekom sind, mit Werbebriefen zugeschüttet, und zwar Deutschland weit. Das hat offensichtlich System. Davon zeugen die ungezählten Meldungen und Warnungen der Verbraucherzentralen und die zahlreichen, über Google auffindbaren Presseberichte, aber auch die Art und Weise, wie das Werbeschreiben aufgesetzt ist. Die Senioren, die angeschrieben werden, erkennen nicht, dass die 1N Telecom nichts mit der Deutschen Telekom zu tun hat. Das Schreiben enthält persönliche Daten und insbesondere den aktuellen Telefonanschluss, der natürlich bei der Deutschen Telekom ist und von den Angeschriebenen verständlicherweise nur mit der Deutschen Telekom in Verbindung gebracht wird. Das Schreiben kommt auch als Tarifwechsel daher und man muss beim Lesen schon einige Ausdauer haben, um den Unterlagen zu entnehmen, dass es auch wohl um eine Übertragung des Anschlusses selbst geht (in dem Werbeschreiben selbst steht das nicht drin, sondern erst im Formular nach dem Verweis auf die im Internet(!) erhältlichen AGB). Und selbst an dieser Stelle ganz am Ende ist nur von der Kündigung des Anschlusses bei der "Telekom" die Rede (und nicht des Anschlusses bei der "Deutschen Telekom"), d.h. auch hier wird vermieden, dass die Unterschiede zwischen 1N Telecom GmbH und Deutsche Telekom zu deutlich betont werden. Selbst wenn man trotz des irreführenden Anschreibens bemerkt, dass Logo und Bezeichnung von dem üblichen Auftreten der Deutschen Telekom abweichen, arbeitet die Deutsche Telekom ja auch mit Vertriebspartnern zusammen und hat auch im Konzern weitere Gesellschaften. Und warum kann die 1N Telecom nicht aus Sicht eines ungefragt angeschriebenen Verbrauchers, der unter ausdrücklicher und hervorgehobener Bezugnahme auf seinen aktuellen Deutsche Telekom-Anschluss ein Angebot für einen anderen Tarif erhält, ein solches, zur Deutschen Telekom gehörendes Unternehmen sein? Es bleibt jedenfalls dabei, dass im Anschreiben direkt unter dem fett gedruckten Deutschen Telekom-Telefonanschluss (aktuelle Telefonnummer) die Anrede und das Angebot des neuen Tarifs(!) folgt, ohne dass gesagt wird, dass es sich um einen anderen Anbieter handelt. Sicherlich fallen hauptsächlich Senioren darauf rein, die nichts anderes kennen als ihren gewohnten Anschluss bei der Deutschen Telekom. Das ist aber ja gerade das Perfide an dem Anschreiben, das m.E. genau auf diesen Umstand abzielt.

  • Ich würde nicht zahlen und es ggf. bis zu einem Mahnbescheid aussitzen. Ich denke, die werden das nicht gerichtlich einfordern, zu groß ist die Angst vor einem Musterurteil. Oder ihr geht direkt zur Verbraucherzentrale.

    Und ja die Masche ist mies und perfide.

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  • So werden wir vermutlich auch verfahren. Man hat nur das Gefühl, dass man hier letztlich auch ein wenig den Job der Deutschen Telekom macht, von der außer dem Rat, nicht zu wechseln, wenig kommt. Denn am Ende hat - diesem Rat folgend - die Deutsche Telekom weiterhin ihren Kunden, der Kunde aber eine potentielle (wenn auch m.E. nicht valide) Schadensersatzforderung am Hals. Daher auch meine ursprüngliche Bitte um einen Austausch mit zuständigen Personen bei der Deutschen Telekom, die mit der Angelegenheit inhaltlich betraut sind. Natürlich können die nicht mit allen Betroffenen sprechen. Dafür sind es zu viele. Aber wenn sich jemand inhaltlich Gedanken gemacht und rechtliche Unterstützung hinzugezogen hat, wäre das aufgrund der insoweit gleichgelagerten Interessen schon zu begrüßen, jedenfalls dann, wenn es wider Erwarten tatsächlich zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte. Es gibt noch weitere Formen der Unterstützung, an die man denken könnte, aber alles weitere werde ich mit Wiebke über das Kontaktformular klären.

  • Runte Hast du das Kontaktformular schon abgeschickt? Ich habe noch nichts vorliegen.


    Für die Mitlesenden: Für den Fall, dass Sie von der 1N Telecom GmbH ein Schreiben erhalten haben, mit dem diese einen Schadensersatz androht oder in Rechnung stellt, raten wir Ihnen, Ihren Vertrag mit der 1N wegen arglistiger Täuschung anzufechten (vorausgesetzt, Sie dachten bei der Unterschrift des Auftragsformulares, Sie würden weiterhin Kund:in bei der Deutschen Telekom bleiben). Selbstverständlich können Sie sich hierbei auch anwaltlich beraten lassen.


    Wichtig ist bei der Anfechtung (per E-Mail oder Einschreiben), dass Sie einen Anfechtungsgrund (hier arglistige Täuschung) angeben und auf den Vertrag Bezug nehmen. Hierzu sollten Sie Ihre Auftrags- / Kundennummer (siehe Anschreiben / Rechnung) und das bestellte Produkt (Tarif 1N DSL 16) konkret benennen. Die Anfechtung schafft Klarheit in Ihrer Vertragssituation mit der 1N. Auch im Falle eines vielleicht getätigten Widerspruchs ist eine umgehende Anfechtung sinnvoll, da eine Widerspruchsfrist schnell abgelaufen sein kann.


    Die Telekom hat darüber hinaus auch diese Schreiben der 1N zum Anlass genommen, sie einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen. Das Gericht hat bereits per einstweiliger Verfügung vom 17.07. entschieden, dass das Schreiben mit Androhung zur Schadenersatzforderung nicht versendet werden darf, wenn Kund:innen von ihrem Wechselwunsch zur 1N Abstand genommen oder ihren Vertrag mit der 1N widerrufen haben. Eine Zahlung des geforderten Betrages sollte daher – nach Anfechtung des Vertrages - unbedingt unterbleiben. Die Anfechtung ist unabhängig von der 14tätigen Widerrufsfrist möglich.

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