Kündigung bei Todesfall

  • Mal etwas ganz anderes.


    Hier ist ein Mann gestorben. Seine Frau hatte auf ihren Namen eine Telekom Zusatzkarte gebucht. Nun haben wir versucht über ein vorgefertigten Telekom Antrag (Kündigung wegen Todesfall) diese Zweitkarte vorzeitig zu kündigen denn es sind immerhin 20€ monatlich oder auch 240€ im Jahr die sie alleine jetzt braucht. Beide sind noch lange nicht in Rente.


    Die Telekom hat die Kündigung am Karfreitag abgeschickt auch gleich akzeptiert. So richtig daran geglaubt habe ich auch nicht. Das Unternehmen zeigt also Fairness.

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  • Das einzige was passieren könnte ist das die Telekom einen Nachweis nachträglich braucht das der Vertragsträger verstorben ist.

    Grüße Lady X


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  • Die Telekom hat die Kündigung am Karfreitag abgeschickt auch gleich akzeptiert. So richtig daran geglaubt habe ich auch nicht. Das Unternehmen zeigt also Fairness.

    als meine Mutter vor 2 Jahren starb, hat sich niemand angestellt. Hatte allerdings überall auch gleich die Sterbeurkunde mitgeschickt. Interessant war seinerzeit nur das Krankenhaus, welches mit noch Einbettzimmer Preise in Rechnung über den Tod hinaus in Rechnung stellen wollte. Da war ich auch kurz davor an die Presse zu gehen.

  • welches mit noch Einbettzimmer Preise in Rechnung über den Tod hinaus in Rechnung stellen wollte.

    Solche ähnlichen Spielchen kenn ich auch. Als mein Vater auf dem Weg von der Pause zurück zur Arbeit einen Herzinfarkt erlitt, und an Ort und Stelle verstarb, wollte der Rettungsdienst, obwohl die Krankenkarte abgeschrieben wurde, die Kosten für den RTW, das NEF und dann noch extra für den Transport ins Krankenhaus abrechnen, privat. Obwohl der Notarzt ihn an Ort und Stelle für tot erklärte, und da dürfen sie ja die Leiche nicht mehr mitnehmen. Kann man ja mal probieren...

  • Das einzige was passieren könnte ist das die Telekom einen Nachweis nachträglich braucht das der Vertragsträger verstorben ist.

    Als ich die Prepaid-Karte meiner Mutter gekündigt habe wollten die eine Kopie der Sterbeurkunde, wobei abfotografieren und als E-Mail-Anhang völlig ausreichte.

  • Die Erfahrung habe ich auch schon gemacht, dass das meistens problemlos und unbürokratisch akzeptiert wird. Nur 1&1 hat sich mal ein bisschen angestellt, als ich den DSL-/Telefonvertrag von meinen Großeltern sonderkündigen wollte. Mein Großvater hat zwar noch zuhause gewohnt, war aber zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage ein Telefon zu benutzen, das Internet erst recht nicht. Da musste ich ein bisschen diskutieren und irgendwelche Dokumente und Vollmachten hin schicken. Am Ende wurde es aber akzeptiert.

  • Als ich die Prepaid-Karte meiner Mutter gekündigt habe wollten die eine Kopie der Sterbeurkunde, wobei abfotografieren und als E-Mail-Anhang völlig ausreichte.


    Das ist auch ganz Normal das ein Nachweis (Sterbeurkunde) gefordert wird. Da reicht auch wirklich ohne weiteres eine Kopie bzw. ein Foto davon.


    (Sonst könnte ja Jeder auf die Idee kommen...).

    Grüße Lady X


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  • Für eine Prepaid Karte würde ich mir keine Mühe machen, irgendwann erledigt sich das von selbst, wenn kein Guthaben mehr geladen wird.

  • Mal etwas ganz anderes.


    Hier ist ein Mann gestorben. Seine Frau hatte auf ihren Namen eine Telekom Zusatzkarte gebucht. Nun haben wir versucht über ein vorgefertigten Telekom Antrag (Kündigung wegen Todesfall) diese Zweitkarte vorzeitig zu kündigen denn es sind immerhin 20€ monatlich oder auch 240€ im Jahr die sie alleine jetzt braucht. Beide sind noch lange nicht in Rente.


    Die Telekom hat die Kündigung am Karfreitag abgeschickt auch gleich akzeptiert. So richtig daran geglaubt habe ich auch nicht. Das Unternehmen zeigt also Fairness.

    Aus eigener Erfahrung kann ich das bestätigen. Für die Übernahme des FN-Vertrages gibt es ein Formular, welches man einfach ausfüllt und eine Kopie der Sterbeurkunde anhängt. Die Umsetzung dauerte nur wenige Tage.

    Die Kündigung der Xtra-Card war ebenso unproblematisch. Gehakt hatte es nur bei der Rückerstattung des Restguthabens, weil der angegebene Name nicht mit dem auf dem Antrag von damals übereingestimmt hatte. Wie sich herausgestellt hatte, wurde damals im Shop der zweite Vorname als Rufname eingesetzt. Die um diese Daten korrigierte Erstattungsanforderung lief dann ebenfalls innerhalb weniger Zeit durch.

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