Bei Tod des Kontoinhabers (Nachweis durch Sterbeurkunde) würde ich aber schon davon ausgehen das es eine Kulanzlösung gäbgäbe.
....auch wenn der vertragsinhaber nicht verstorben ist ( nur die Kontoinhaberin ) ?
Da würde ich mich lieber nicht drauf verlassen wollen.
Wobei....ja....ich denke schon, das meine Geschwister mich informieren würden.....das war also eine rein informative Frage, für den Fall der Fälle ! Allerdings....dieser Fall wäre ja relativ einfach durch wegportieren der Nummer auch aus dem Ausland zu erledigen.