Eure Speedtestergebnisse

  • Läuft doch?

    Wie kommst du auf eine Störung? Weil 5G langsamer als LTE ist? Das ist ja nicht unbedingt ungewöhnlich wenn zb nur N28 ausgebaut wurde.

  • Darauf wetten würde ich nicht, weil ich traue o2 einiges zu. Allerdings würde o2 damit gegen EU Recht verstoßen

    Da geht es um den Datenverkehr innerhalb deines Internetzugangs.

    Also z.B. Gleichbehandlung von Verkehr zu google.com und meinehomepage.de. Drosseln von ftp gegenüber http etc..


    Der Verkauf von unterschiedlich schnellen Internetzugängen ist nicht verboten ;).

  • Der Verkauf von unterschiedlich schnellen Internetzugängen ist nicht verboten ;).

    Ehm, du hast aber schon gelesen um was es geht oder?

    Ich bin ja nicht auf den Kopf gefallen;)

  • Ja, du glaubst, daß unterschiedlich priorisierte Internetzugänge gegen die Netzneutralität verstoßen. Ich nicht.

    Dann solltest du noch die EU Verordnung lesen.

    Ich kenne diese sehr genau da ich bei einem Netzbetreiber arbeite, die priorisiert von Kunden nur weil Sie eine anderen Marke oder Kundenklasse angehören ist verboten. Was erlaubt ist, die maximale Geschwindigkeit zu begrenzen wenn dies bei Vertragsschluss so kommuniziert wurde. Zb ist es erlaubt eine Zweitkarte gegenüber eine Hauptkarte zu benachteiligen, wenn der Kunde das wusste, oder einer Prepaid Sim bei 50Mbits zu beschränken.

    Es ist aber nicht erlaubt einem Vertragskunden mehr Kapazität zuzuteilen als PrePaidkarte nur weil der Bezahlweg unterschiedlich ist oder der eine mehr bezahlt als der andere. Wenn gerade nur noch 10 Mbits verfügbar sind müssen diese fair und transparent zwischen beiden Kunden geteilt werden,


    Ich zitiere auch gerne noch mal die Verordnung!


  • Sollten ist aber etwas anderes als müssen.

    Ich hatte nach 3 jähren o2 für drei Monate handyvertrag.de, bin jetzt wieder bei o2. Meine Nutzererfahrung war spürbar schlechter in den den drei Monaten als ich bei handyvertrag.de war und ist nun wieder spürbar besser.


    Daher kann mir keiner erzählen, dass alles gleich ist, nur weil es gleich sein sollte. Das mag die Bandbreite betreffen aber nicht die Frequenzen und den Zugang zu den Technologien.

    o2 Mobile M Boost & Magenta Business S im iPhone 15 Pro.

  • Wie soll es Unterschiede bei den Frequenzen geben?

    Zu wem gehört handyvertrag.de?


    Zugang zu den Technologien ist nicht gleich und muss auch nicht gleich sein.

    Kommt halt darauf an ob dein Tarif für 5G freigeschaltet war oder nicht.

    Wenn 5G aktiviert war dann kannst du es auch dort mit der selben Geschwindigkeit nutzen wie zb ein Blau.de Kunde. (Maximale Geschwindigkeit des Tarifes muss natürlich beachtet werden)

  • Bei unserem REWE ist die Performance vom WLAN auch lahm. Reicht gerade so, um die REWE App zu nutzen. Der Markt ist aber auch so gut abgeschirmt, dass Indoor kein Netz funktioniert. Mit Glück vielleicht mal einen Balken GSM. Das Netto WLAN powered by Telekom liefert direkt einen Time Out bei uns. Mit dem WLAN bei LIDL hatte ich bis jetzt die besten Erfahrungen gemacht, was Speed betrifft.

    In diesem Rewe wäre der Mobilfunkempfang eigentlich kein Problem, aber wollte trotzdem mal das WLAN testen.

    Das Problem mit der totalen Abschirmung hat hier ein Kaufland, aber ich glaub da gibts garkein WLAN.

    Bei Edeka und Netto hatte ich wenn es WLAN gib jetzt immer ziemlich viel Speed über Telekom.

  • Ich zitiere auch gerne noch mal die Verordnung!

    Ich interpretiere den Text anders.

    Es geht um alles was innerhalb des Internetzugangs passiert.

    Die Zugänge selbst können sehr wohl verschieden priorisiert sein.


    Meine Auslegung kann falsch sein, das schließe ich nicht aus.


    Ich habe dabei auch den Grund der Verordnung im Hinterkopf: Verhindern, daß sich große Player wie Google oder Facebook Vorteile erkaufen können, sowie die Endgerätefreiheit.


    Möglicherweise müßte man dem Kunden eine (niedrige) Priorisierung seines Internetzugangs deutlich mitteilen, was sich im Marketing schlecht macht, und deshalb darauf verzichtet wird.

  • Meine Auslegung kann falsch sein, das schließe ich nicht aus.

    Zum Teil, ja

    Ich habe dabei auch den Grund der Verordnung im Hinterkopf: Verhindern, daß sich große Player wie Google oder Facebook Vorteile erkaufen können, sowie die Endgerätefreiheit.

    Das ist natürlich auch ein Teil der Verordnung, wurde von mir aber nicht zitiert.

    Möglicherweise müßte man dem Kunden eine (niedrige) Priorisierung seines Internetzugangs deutlich mitteilen, was sich im Marketing schlecht macht, und deshalb darauf verzichtet wird.

    Mitteilen oder nicht, es ist verboten, zb wurde deshalb auch die Zero Rate Anwendungen von Telekom und Vodafone verboten.


    Netzneutralität liegt vor, wenn der gesamte Datenverkehr

    in einem Netz gleich (das heißt neutral) behandelt wird -

    unabhängig von Inhalt, Anwendung, Dienst, Absender

    und Empfänger.


    Die Ausnahme bestätigt natürlich die Regel, und das wäre in diesem Fall zb VoIP welches bevorzug behandelt werden darf um die Qualität des Dienstes nicht zu gefährden.

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