Sparkasse KölnBonn kündigt 38.000 Kunden

  • Nur der Aufwand wurde höher

    Nein, durch die Richtigstellung wird die Hürde für Preiserhöhungen größer. Wenn man eine Preiserhöhung nur durch aktive Zustimmung der Kunden umsetzen kann, dann verliert man mehr Kunden.


    Den "Trick" mit der Weiterführung des gekündigten Kontos als Aktivitätsfalle halte ich für äußerst fragwürdig. Haben die vor, für diesen Monat eine Kontoführungsgebühr zu berechnen?

  • Ich hoffe sehr auf eine gerichtliche Überprüfung (obwohl ich kein Kunde dort bin) - "konkludente Zustimmung" ist z.B. im Einzelhandel an der Kasse okay, hat imho aber im immer komplizierter werdenden Umfeld von Girokonten und Bedingungen der Banken keinen Platz.

    ich gehe ganz stark davon aus (Verbraucherzentrale, uebernehmen Sie ;)) - teils habe ich ja nichtmal eine Einflussmoeglichkeit, wenn 'einfach' jemand abbucht oder mir Geld ueberweist...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • "konkludente Zustimmung" ist z.B. im Einzelhandel an der Kasse okay

    Dort passiert rechtlich nichts, was mit Änderungen von Preisen und Leistungen bei laufenden Girokontonverträgen zu tun hat.


    Bei heute üblicher Selbstbedienung machst du ein Angebot, indem du die Ware auf den Kassentisch legst, und die Verkäuferin macht dir ein Angebot, indem sie dir den Preis nennt. Und dann nimmst du das Angebot an, indem du das Geld überreichst oder ein digitales Bezahlverfahren nutzt. Das ist mit "schlüssigem Handeln" gemeint. Auch hier wird nicht irgendwie rumgetrickst, sondern du wirst dir mit Beauftragten des Verkäufers handelseinig und dadurch kommt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande.


    Ich habe noch nie einen Girokontovertrag abgeschlossen, indem ich Bargeld an einem Geldautomaten abgehoben habe. Im Gegenteil, mit den meisten Geldautomatenbetreibern habe ich überhaupt keine vertraglichen Beziehungen, sondern mein Zahlungsdienstleister kümmert darum, daß der Betreiber das gegen Vorlage der Karte ausgezahlte Geld erstattet bekommt. So etwas wird kein Gericht der Welt als "schlüssiges Handeln" im Hinblick auf eine Kontoeröffnung bewerten. Das ist ja geradezu absurd.

  • Ich habe noch nie einen Girokontovertrag abgeschlossen, indem ich Bargeld an einem Geldautomaten abgehoben habe. Im Gegenteil, mit den meisten Geldautomatenbetreibern habe ich überhaupt keine vertraglichen Beziehungen, sondern mein Zahlungsdienstleister kümmert darum, daß der Betreiber das gegen Vorlage der Karte ausgezahlte Geld erstattet bekommt.

    Ich vermute, die sind so clever und führen das nur an den eigenen Geldautomaten ein - dort könnte dann auch eine zusätzliche Meldung erscheinen "Stimmen Sie dem aktualisierten Preis- und Leistungsverzeichnis zu?", die der Kunde erst bejahen muss, um an sein Geld zu kommen.


    Wäre in der Tat durch die Hintertür, wie ursprünglich in dem Zusammenhang erwähnt.

    Einmal editiert, zuletzt von rmol ()

  • "Stimmen Sie dem aktualisierten Preis- und Leistungsverzeichnis zu?", die der Kunde erst bejahen muss, um an sein Geld zu kommen.

    Diese Meldung kommt ja schon sehr lange. Das gehört zu dem, was in dem Artikel "intensive Kundenansprache" genannt wird. Allerdings wissen sie, dass sie das nicht zur Bedingung der Kontonutzung machen dürfen, also gab es immer einen oft gut versteckten Weg um diese Drängelei herum.

  • Die Bank schuldet nach Ablauf des Vertrages dem Kunden schlicht den kompletten Saldo ohne Abzug, da wird nichts mehr "geändert", weil die Geschäftsgrundlage nicht mehr existiert. Ein Neuabschluss eines Girokontovertrages am Geldautomaten werden die Gerichte sehr unterhaltsam finden.

  • Kleiner Tip: Die "alte Regelung" existierte nie. Das Vorgehen war schon immer rechtswidrig seit Einführung des BGB anno 1899.

    Das heißt alle anderen Verträge, wo man Preiserhöhung weiterhin ohne Zustimmung akzeptiert, sind rechtswidrig?

    Jüngstes Beispiel bei mir, Stromvertrag. Es gab nur eine Mitteilung, dass der Preis ab März sich verdreifacht und ich ein Sonderkündigungsrecht habe.

    Ist es nicht eher so, dass nur für Banken die Einforderung der Zustimmung festgelegt wurde?

  • Gerichte machen die Gesetze nicht, sie wenden sie nur an. Wenn ein Gericht sagt, dass die Banken das nicht dürfen, dann verbietet nicht das Gericht etwas sondern das Gesetz, und das hat sich nicht geändert.

  • Hoffentlich wird die gerichtlich überprüft - sonst wird das in der Tat Schule machen...

    Zuerst dachte ich ja es ginge um nachlässige Verbaucher, die ihre Post (mit Preiserhöhungen) nicht lesen, oder zu dumm sind diese zu verstehen.

    Jetzt scheint es ja darum zu gehen, wegen dreifünfzig die Grundsätze des Geschäftsverkehrs niederzureißen. Zuerst nur bei Banken.


    Der Nächste kommt dann auf die Idee, dass wenn ein Vertragsschluß (das, und keine V-Änderung ist es ja, wenn man nach Kündigung das Konto weiter nutzt) durch konkludentes Handeln bei Banken nicht rechtsgültig ist, generell ungültig sein muss.


    Wenn sich das so durchsetzt, dann muss man im besten Falle, also der praktikabelsten Umsetzung, im Supermarkt für jeden einzelnen Artikel einen Spruch aufsagen - eine eindeutige Willenserklärung - um ihn rechtsgültig zu kaufen. Natürlich bei laufender Tonaufnahme zur Beweissicherung.

  • Im besten Falle, also der praktikabelsten Umsetzung, muss man im Supermarkt für jeden einzelnen Artikel einen Spruch aufsagen - eine eindeutige Willenserklärung - um ihn rechtsgültig zu kaufen. Natürlich bei laufender Tonaufnahme zur Beweissicherung.

    Vielleicht gibt es bald eine Gerichtsentscheidung, wonach man beim Eintritt in den Supermarkt, die Preiserhöhungen der letzten Woche akzeptieren muss. ^^

    Wenn man das nicht tut, muss der Supermarkt die Ware zum alten Preis verkaufen oder Hausverbot erteilen.

    Das ist die Logik derjeniger, die neuen Bestimmungen nicht zustimmen, aber trotzdem nicht die Bank wechseln.

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