ZitatDie Idee war, ein Netzbetreiber kündigt einen Standort an, die Behörden werden informiert und wenn binnen 3 Monaten niemand was sagt, wird eingeschaltet und gesendet.
Wo ist hier der konkrete Punkt? In Aachen wurde die Behörde augenscheinlich gar nicht informiert ("kein laufendes Antragsverfahren").
Und ansonsten ergäben sich auch erst Vorteile, wenn die BNetzA notorisch über drei Monate für StoBs bräuchte. Dagegen aber Nachteile, weil plötzlich die Netzbetreiber selbst sicherstellen müssten, dass ihre Anlagen nicht im Zusammenspiel mit einem spontan aufgebauten Sender auf dem Nachbardach die EMV-Grenzwerte am Balkon der Wohnung im obersten Stockwerk überschreiten.
ZitatDie BNetzA kann nachmessen und bei Mängeln sich melden, muss aber nicht.
Die BNetzA misst m.W. eh quasi nicht für eine StoB. Das läuft zu 99,9 % per genormtem Rechenverfahren.