Herr Merz übernehmen Sie! (Seufz)
1&1 lädt auf dem MWC zum Hintergrundgespräch ein, bin gespannt, wie der aktuelle Stand ist.
Das Roaming-Abkommen mit o2 endet offiziell am 30.6.2025 aber es gibt eine "Nachlauffrist" von 3 Jahren
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Herr Merz übernehmen Sie! (Seufz)
1&1 lädt auf dem MWC zum Hintergrundgespräch ein, bin gespannt, wie der aktuelle Stand ist.
Das Roaming-Abkommen mit o2 endet offiziell am 30.6.2025 aber es gibt eine "Nachlauffrist" von 3 Jahren
ZitatHerr Merz übernehmen Sie! (Seufz)
Wo ist dein Punkt? In den beiden Fällen liegt das Problem nicht an einem langwierigen Bearbeitungsverfahren bei der Behörde - sondern am fehlenden Antrag. Das sieht mir eher so aus, dass die 1&1-Prozesse nicht gut funktionieren.
Sollte da nicht eine Post-Regulierung stattfinden?
Dass heißt ein Netzbetreiber kündigt der BNetzA den Ausbau an und baut sofort los.
Wenn die BNetzA oder das Bauamt dann nicht binnen x Wochen widerspricht, ist das alles automatisch genehmigt?
Bauen kann man mit einer Baugenehmigung was auch immer genehmigt wurde , senden darf die Station erst wenn die BNetzA eine Standortbescheinigung ausgestellt hat.
Ich kann auch eine Sendebescheinigung beantragen aber noch keine Baugenehmigung besitzen, dann dürfte zwar gesendet werden aber nicht gebaut.
Vielleicht setzt 1&1 darauf, dass diese "Automatik-Regelung", die schon länger diskutiert wird, bald greift.
Das sollte auch im TK-NABEG geregelt werden, ist aber dummerweise im Ampel-Aus stecken geblieben (Danke an Herrn Lindner)
Das TK-NABEG (Netzausbaubeschleunigungssetz) sollte Mobilfunk als wichtige Infrastruktur ansehen und Baugenehmigungen radikal vereinfachen, Widersprüche wären dann nur noch in ganz groben Fällen möglich gewesen, z.B. auch in Naturschutzgebieten (Stichworte, Zugang für den Netzbetreiber, Fahrwege für Baufahrzeuge, Service etc.)
Vielleicht setzt 1&1 darauf, dass diese "Automatik-Regelung", die schon länger diskutiert wird, bald greift.
Das sollte auch im TK-NABEG geregelt werden, ist aber dummerweise im Ampel-Aus stecken geblieben (Danke an Herrn Lindner)
Das TK-NABEG (Netzausbaubeschleunigungssetz) sollte Mobilfunk als wichtige Infrastruktur ansehen und Baugenehmigungen radikal vereinfachen, Widersprüche wären dann nur noch in ganz groben Fällen möglich gewesen, z.B. auch in Naturschutzgebieten (Stichworte, Zugang für den Netzbetreiber, Fahrwege für Baufahrzeuge, Service etc.)
Aber mitteilen sollte man das der Bundesnetzagentur (= Antrag) doch schon, oder soll da ein Einzeiler reichen?
Hiermit zeigen wir den Aufbau einer Mobilfunkanlage in XXX an
Aber mitteilen sollte man das der Bundesnetzagentur (= Antrag) doch schon, oder soll da ein Einzeiler reichen?
Hiermit zeigen wir den Aufbau einer Mobilfunkanlage in XXX an
Es ist doch der BNetzA egal was du aufbaust, dafür gibt es die Baugenehmigung.
Willst du allerdings einen Sendestandort aktiv betreiben ist dafür vorher ein ordentlicher Antrag mit allen notwendigen Angaben einzureichen , dieser wird von der BNetzA dann bearbeitet (kann 1-12 Monate dauern) und entweder genehmigt oder ablehnt bzw es gibt Regularien die einzuhalten sind um den Standort betreiben zu dürfen.
Es ist doch der BNetzA egal was du aufbaust, dafür gibt es die Baugenehmigung.
Willst du allerdings einen Sendestandort aktiv betreiben ist dafür vorher ein ordentlicher Antrag mit allen notwendigen Angaben einzureichen , dieser wird von der BNetzA dann bearbeitet (kann 1-12 Monate dauern) und entweder genehmigt oder ablehnt bzw es gibt Regularien die einzuhalten sind um den Standort betreiben zu dürfen.
Mir ging es um die zukünftige Regelung, die Henning angesprochen hat. Selbst wenn das vereinfacht werden soll, muss die BNetzA das ja wohl noch erfahren.
Es geht nicht um den jetzigen Zustand. Dachte das sei klar (oder soll da ein Einzeiler reichen = Zukunft).
Ich denke auch, dass da eine formlose Mitteilung in Zukunft nicht reichen wird..
Mir ging es um die zukünftige Regelung, die Henning angesprochen hat.
Meines Wissens geht es da nicht direkt um die Sendegenehmigung sondern um die Baugenehmigung.
Das TK-NABEG (Netzausbaubeschleunigungssetz) sollte Mobilfunk als wichtige Infrastruktur ansehen und Baugenehmigungen radikal vereinfachen, Widersprüche wären dann nur noch in ganz groben Fällen möglich gewesen, z.B. auch in Naturschutzgebieten (Stichworte, Zugang für den Netzbetreiber, Fahrwege für Baufahrzeuge, Service etc.)
Nochmal:
Es geht hier nicht um die Baugenehmigung. Es geht um die Standortbescheinigung.
Erstmal zur Baugenehmigung: Dachstandorte wie die in Aachen sind vermutlich längst verfahrensfrei.
Vgl. § 62 Bauordnung NRW: "Verfahrensfrei sind [...] Antennen und Antennen tragende Masten mit einer Höhe von 20 m, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, im Außenbereich ohne Höhenbegrenzung freistehend, wenn eine nach § 54 Absatz 4 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat"
Kurz und knapp: Du darfst in NRW längst einen Dachstandort bauen ohne extra Verfahren für die Baugenehmigung, solange dir jemand vom Fach bescheinigt, dass die Statik ausreicht.
Jedenfalls wird es bei den beiden Aachener Standorten ziemlich sicher eine Baugenehmigung geben, wenn sie nötig wäre.
Das TK-NABEG wird hieran nichts ändern.
Weiter zur Standortbescheinigung. Hier bescheinigt die Bundesnetzagentur u.a., dass durch den Betrieb der Sendeanlage die EMV-Grenzwerte in für Dritte zugänglichen Arealen jederzeit eingehalten werden. Diese Bescheinigung ist nötig für jeden Sender ab 10 W ERP, im Mobilfunk also alles oberhalb Small Cell.
Diese Standortbescheinigung gibt es offenbar nicht. Und es gibt laut BNetzA auch keinen laufenden Antrag.
Das bedeutet nach aktuellem Sachstand:
Die Anlagen stehen legal auf den Dächern (bauliche Seite: ok),
aber sie dürfen nicht betrieben werden (funktechnische Seite: keine Genehmigung, weil: kein Antrag).
Also nach wie vor Stillstand
Die Idee war, ein Netzbetreiber kündigt einen Standort an, die Behörden werden informiert und wenn binnen 3 Monaten niemand was sagt, wird eingeschaltet und gesendet.
Meine ergänzende Idee war: Es werden eine Handvoll Basisstationen "normiert" mit einer DIN-Norm und wenn man eine solche Station aufbaut, ist sie automatisch genehmigt, weil nach DIN-blablabla gebaut. Die BNetzA kann nachmessen und bei Mängeln sich melden, muss aber nicht.
Dazu eine Werbekampagne im TV oder sozialen Medien, welche den Sinn eines flächendeckenden Netzausbaus nochmal drastisch erklärt: Puppe mit Ketchup auf der Kreuzung und dazu die Frage: Hier konnte keine Hilfe geholt werden, weil es hier kein Netz gibt, wollen Sie das wirklich?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!