Allerdings sollte man die Mücke auch nicht zum Elefanten aufblasen.
Ebay meldet nicht von vornherein jeden Verkauf. Ähnlich wie es YouTuber und Rechtsanwalt Christian Solmeke erklärt, fordert Ebay, Kleinanzeigen und Co erst ab einem regelmäßigen Verkauf mit auf der anderen Seite hohem zu erwartenden Gewinn die Verkäufer auf, ihre Steuer-ID zu hinterlegen. Wer also ein / zwei mal im Monat ein Paar Schuhe oder ein altes Handy über die Plattform veräußert, sollte nicht betroffen sein. Auch bei einer Haushaltsauflösung ist nichts zu befürchten.
Anders wird es aber aussehen, wenn man seltsamer Weise gleich mal eben drei Haushaltsauflösungen nach einander veräußern möchte.